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Der Beklagte lernte den T. (Rufname: x) Ende der Neunziger Jahre über seine damalige Lebensgefährtin auf einer
privaten Feierlichkeit kennen. Im Jahr 1999/2000 trennte sich der Beklagte von seiner damaligen Lebensgefährtin und
zog in den II in den Ort JJ-Stadt in das Haus der Eltern seiner neuen Freundin. Nach einer Weile wollten deren Eltern,
die in einer eigenen Wohnung ebenfalls in dem Haus wohnten, ausziehen und suchten einen Nachmieter. Auf Vorschlag
des Beklagten zogen schließlich T. und dessen Lebensgefährtin in das Haus ein. Das Haus bestand aus zwei
Wohnungen im Erd- und Obergeschoss. Zudem gab es noch eine Einliegerwohnung. In dem ebenfalls auf dieser Etage
liegenden Keller betrieb der T. seinerzeit einen Versandhandel (KK.). Insgesamt wohnte der Beklagte 2 bis 3 Jahre in
diesem Haus. Als er sich von seiner damaligen Freundin trennte, zog er zunächst in die Einliegerwohnung. Dadurch
kam der Beklagte dem T. und dessen Freunden und Bekannten näher. Da sowohl der Beklagte als auch der T.
Musikliebhaber und Plattensammler waren, haben diese teilweise Platten ausgetauscht, um ihre eigenen Sammlungen
zu vervollständigen. Da der Beklagte viele Personen kannte, die ebenfalls Musikliebhaber und/oder Tonträgersammler
sind, machte sich der T. die Kontakte des Beklagten zunutze und setzte diesen als Vermittler für Musik-CDs/-LPs und
Bekleidung ein. Insbesondere stellte der T. dem Beklagten Listen zusammen, die der Beklagte an Bekannte und andere
Sammler weitergab, um, wenn Kaufinteresse bestand, diese zu vermitteln. Die Listen enthielten nicht nur Tonträger,
sondern auch Bekleidungsstücke. Zudem schickte der T. dem Beklagten Sendungen mit Tonträgern und Bekleidung.
Das lief nach dem Vortrag des Beklagten dann so ab, dass er schaute, ob er einige Dinge von diesen Listen verkaufen
kann. Wenn er die Sachen nicht loswurde, gab er sie dem T. zurück (vgl. Bl. 283 der Ermittlungsakte).
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In 2012 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den T. wegen Volksverhetzung eingeleitet (Staatsanwaltschaft A-Stadt:
xxx), im Rahmen dessen die Staatsanwaltschaft auch auf den Beklagten aufmerksam wurde. Im Juli 2014 wurde das
Ermittlungsverfahren gegen den Beklagten abgetrennt und unter dem Aktenzeichen xxx der Staatsanwaltschaft B-Stadt
fortgeführt (vgl. Bl. 1, 2 der Ermittlungsakte).
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Im Rahmen des gegen den T. geführten Ermittlungsverfahrens öffneten Beamte des BKA am 5. Februar 2014 ein Paket
des T., das an den Beklagten adressiert war. Das Paket enthielt folgende Langspielplatten (vgl. Bl. 78 ff. des
Sonderbands Postöffnung):
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a) Dissident; A cog in the wheelb) Aryan Brotherhood, Fanatikerc) Bound of glory, HATE TRAIN ROLLINGd) Endstufe,
Skinhead Rock’n Rolle) TMF (Tattoed Mother Fucker), Thug Anthemsf) Plunder & Pillage, Lights outg) Skrewdriver,
Waterloo Live 92h) Brutal Attack, Greatest Hitsi) Kraftschlag, Deutsch geborenj) Störkraft, Hundsgemeine Männerk)
White Wash, Straight Hate 001l) Sampler, this is white noisem) Die Lunikoff Verschwörung, heil froh
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Von den genannten Tonträgern verkaufte der Beklagte einige. Die restlichen Tonträger sandte er nach eigenen
Angaben etwa drei Monate später an den T. zurück (vgl. Bl. 287 der Ermittlungsakte).
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Am 7. Februar 2014 schrieb der Beklagte diesbezüglich an den LL. (vgl. Bl. 147, 222 der Ermittlungsakte): "Nochmal 60
Platten gekriegt ..u.a. die Skrew. LIVE WATERLOO 92 ORIG. AUF ISD NR. 004 IN GELB u. White Diamond The
Reaper..Skrew. .Antisocial Singles auf LP..will ich morgen mit auf Koncert nehmen, wenn du heut noch Zeit hast oder
morgen früh bis Mittag könntest nochmal gucken oder die dich interessieren leg ich weg..alle nur einmal. .Gruss B..jetzt
auch mit Preisliste".
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Ein weiteres Paket, das am 14. Februar 2014 von T. an den Beklagten versandt wurde, enthielt unter anderem graue
Sweatshirts mit dem Aufdruck "Brutal Attack" (vgl. Bl. 10 des Sonderbands Postöffnung) sowie zwei handgeschriebene
Zettel.
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Auf dem Zettel 1 befanden sich folgende Titel (vgl. Bl. 13 des Sonderbands Postöffnung):
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2 x Warlord, An old and angry god awakesGigi & die braunen Stadtmusikanten, Adolf Hitler lebtRazors Edge, Blood on
their handsKreuzfoier, Ziel erkanntRazors Edge, Our flag is going forward tooStörkraft, Mann für MannTonstörung,
schöne WeltenSturmtruppen, Es ist bereit (Es ist Zeit)Body Checks, Tätowiert und kahlgeschworenBound for Glory,
Over the top
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Auf dem zweiten Zettel waren unter anderem folgende Titel genannt (vgl. Bl. 12 des Sonderbands Postöffnung):
121
Adolf Hitler - Das Dritte ReichEin Volk, ein Reich, ein Führer
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Außerdem wurde in dem Paket der Tonträger "Steh auf" der Musikgruppe "Endstufe" festgestellt (vgl. Bl. 7 der
Ermittlungsakte).
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Am 8. Juli 2014 erfolgte die Durchsuchung der Wohnung sowie anderer Räume einschließlich des Spinds sowie auch
des Pkw des Beklagten.
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Dabei wurde im privaten Pkw eine CD der Band "Pitbullfarm" vorgefunden (vgl. Bl. 148 der Ermittlungsakte).
In der Gartenhütte des Beklagten wurden Kartons für Verkäufe vorgefunden (vgl. Bl. 111 der Ermittlungsakte). Über