300 Am 5. Januar 2014 schrieb der Beklagte dem T. im Chat (vgl. Bl. 255 der Ermittlungsakte): "Kannst du noch ne Endstufe dabei tun?" 301 Am 10. Januar 2014 schrieb der Beklagte dem T. im Chat (vgl. Bl. 255 der Ermittlungsakte): "... haste noch K.Kolonne?" 302 Am 15. Januar 2014 rief der Beklagte den T. an und erklärte ihm, dass er ein Paket für ihn fertiggepackt habe, von so allem, was noch bei ihm gewesen sei, was alles so reinpasst in das Ding. Er habe alles da rein gepackt, Hosen, TShirts, Jacken. T. solle ihm was Neues schicken, in XL oder XXL. Außerdem wies der Beklagte auf ein Konzert am 08.02. hin. Er sagte zu, T. den Flyer zu schicken (vgl. Bl. 18 des Sonderbandes TKÜ). 303 Am 24. Januar 2015 erzählte der Beklagte dem T., dass er in NN-Stadt sei. Er habe da eine kleine Pension gemietet. Da hätten sie auch schon bei anderen Konzerten übernachtet, dort wo Open Violence (phon.) und Pittbullfarm gespielt hätten. T. fragte den Beklagten, wer da jetzt noch mal spiele. Der Beklagte antwortete darauf: "Ultima Thule, TMF, Rampage und noch andere Bands". Also vier Bands oder so, den Flyer habe er dem T. geschickt. Der Beklagte habe dort selbst letztes Jahr einen Stand gehabt, da seien ein paar Sachen von dem T. weggekommen. T. sagte, dass er dem Beklagten zwei Kartons geschickt habe. Der eine, da sei nicht viel drin, dicke Winterjacken. Außerdem habe er noch die restliche Musik geschickt, die Koma-Kolonne, MPU. Dann komme noch ein separater Brief an den Beklagten. Der Beklagte solle auch nach den alten CDs gucken, da seien noch über 300 Stück drin, die offen seien. T. wollte für sich noch die "Who, the fuck is Billy" haben. Der Beklagte teilte mit, dass er später noch zu einem Konzert nach OO. wolle. T. teilte mit, dass er nicht zu dem Konzert in NN-Stadt fahren wolle, da es ihm zu weit sei. Der Beklagte solle ihm ein Pitbullfarm-S-Shirt mitbringen (vgl. Bl. 17 des Sonderbandes TKÜ). 304 Ebenfalls am 24. Januar 2015 schrieb der Beklagte dem T. im Chat (vgl. Bl. 257 der Ermittlungsakte): "Moin, ich wollt ja am 8.2. auf das Konci, da könnte ich Platten mitnehmen, die du noch hast. . nhem von mir Oi/RAC Scheiben von nem Freund mit." 305 Am 6. Februar 2014 teilte der T. dem Beklagten die Versendung eines 28 kg schweren Pakets an diesen mit. Außerdem bat der T. um Rücksendung der "Springtoifel" (vgl. Bl. 16 des Sonderbandes TKÜ). 306 Am 7. Februar 2014 teilte der Beklagte dem T. im Chat mit (vgl. Bl. 259 der Ermittlungsakte): "Ja, ich hab noch nicht ganz nen Überblick drüber ... muss gucken, wo noch was von den Alten ist u. was ich noch habe.. Teil hab ich noch in der Gartenhütte.t..erstmal sehen bei dem Koncert, was weg geht, weil PP. und QQ. sind da auch vertreten u. QQ. macht ja Ausverkauf bei Skinh. Service" 307 Des Weiteren schrieb der Beklagte dem T. am 7. Februar 2014 (vgl. Bl. 260 der Ermittlungakte): "Könntest ja mit 3 alten Br.Attack T-Hemden&3 English Rose her schicken u. DIE ESE CD." 308 Außerdem schrieb der Beklagte dem T. am 7. Februar 2014 (vgl. Bl. 260 der Ermittlungsakte): "Ok..dann schaun wir mal..ich mach dir die Springt. fertig" und "Alleine pack ich das nicht, aber ich hab mein Weisse Wölfe Mann dabei" 309 Am 9. Februar 2014 teilte der Beklagte dem T. im Chat mit (vgl. Bl. 261 der Ermittlungsakte): "Mit den Platten ging so..war schweinevoll..standen teilweise dicht beieinander. . hatte den Platz rechts in der Ecke. .manche hatten den gar nicht gesehen, weil es so voll war..ist aber einiges weg gegangen u. STANDGEBÜHR 25€ hab ich an die Biker gezahlt" 310 Unmittelbar vor dem 12. Februar 2014 besuchte der Beklagte ein Konzert, bei dem er an einem Stand Platten/CDs des T. und des Alt-Skindheads "RR." verkaufte. Dabei verkaufte der Beklagte die Platten "Bulldog Breed", "Blitz" und "Märtyrer" unter Preis und entschuldigte sich in einem am 12. Februar 2014 mit dem T. geführten Telefonat dafür (vgl. Bl. 12 ff. des Sonderbandes TKÜ). Wörtlich äußerte der Beklagte unter anderem am 12. Februar 2014: "tut mir leid, es war nicht mein ... es war mein Fehler, aber ich konnt nicht anders. Ich habe die Listen dahin gelegt usw. und ich nehm das auf meine Kappe. LL. hat da teilweise gestanden und SS. hat da noch teilweise gestanden und teilweise haben sogar noch welche von den Hamburgern da gestanden - die haben geguckt .... Aber wir haben immer versucht, dass irgendwer in der Nähe war bzw. am Stand war usw. und geguckt hat, weil ich hat ja nicht nur deine Platten, ich hat da am Ende noch so "Rock-o-Rama"-Platten (phon.) usw. hier vom "RR." (phon.) von so einem Alt-Skinhead hier, da war No Sorenta 1, Skrewdriver original mit bei und so was, Voice of Britain war da mit bei, och allen Kram war da mit bei, da waren richtig Schmankerln mit bei" 311 Am 17. Februar 2014 teilte der Beklagte dem T. im Chat Folgendes mit (vgl. Bl. 262 der Ermittlungsakte): "Moin..hab dir 620 an Platten und 250 an den letzten Cd’s die du geschickt hattest überwiesen. Nur etwas Standgebühr abgezogen. Gruss B.." 312 Am 4. März 2014 teilte der Beklagte dem T. im Chat mit (vgl. Bl. 262 der Ermittlungsakte): "Hast du die M&E Teil 1 noch bei Dir? Kann ich hier nicht finden. . hab nur Teil 2 hier..u. wie heißt die Jungsturm..Bis der.., kann ich auch nicht finden, genauso wie die Ian Stuart Picture? Sind die viel. noch bei Dir?" Ebenfalls am 4. März 2014 fragte der T. den Beklagten (vgl. Bl. 263 der Ermittlungsakte): "...ist noch was

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