„RiEerkreuz“ zu verleihen. 22- Der Beklagte und der Beamte G häEen für den Fall der
Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz einvernehmlich erklärt, dass sie sich dort
dann als „Erschießer“ bzw. „Henker“ bewerben wollten. 23- Bei einem Telefonat am
05.09.2010, bei dem es um den Besuch des Bundespräsidenten Wulff und des
rheinlandpfälzischen Ministerpräsidenten Beck in einer Synagoge ging, habe der Beklagte
erklärt, dass das Einzige, was diesem Land noch helfe, Walküre mit Gewalt in der Nacht sei.
Anschließend habe der Beklagte mit dem Beamten G über die ihres Erachtens gegebenen
Ursachen für den Niedergang des Deutschen Reiches diskuXert. Hierbei seien sich der
Beklagte und der Beamte G darüber einig gewesen, dass man Paris dem Erdboden häEe
gleichmachen und jeden Tag Franzosen häEe erschießen sollen. Man häEe sie ausroEen
sollen. Es sei egal, wenn in Frankreich 20 Millionen Zivilisten draufgehen. 24Im Anschluss
häEen sich der Beklagte und der Beamte G über die Flutkatastrophe in Pakistan unterhalten.
Sie seien sich hierbei darüber einig gewesen, dass „doch kein Schwein ein paar Millionen
toter Pakistani interessiere“, es sei „scheißegal, wenn es diese nicht mehr gebe“. Im
Anschluss habe der Beklagte mit dem Beamten G über die Absicht diskuXert, Waffen und
MuniXon zu erwerben. 25- In einem Telefongespräch am 14.09.2010 habe der Beamte G im
Hinblick auf die deutsche AußenpoliXk erklärt „was juckt‘s, die 150 Neger am Tag, die
sterben oder die Kinder...ich würde zu den Negerkindern sagen: „Du bist Neger, ich erschieß
Dich! Dann ist das Ding für mich gegessen. Das wüsste; okay, ich bin schwarz, ich muss
sterben“. Der Beklagte habe diesen Bekundungen mehrfach zugesXmmt mit „genau, ja ganz
genau“. Ferner häEen der Beklagte und der Beamte G in diesem Telefonat ihre ZusXmmung
für totalitäre Regime zum Ausdruck gebracht. Hierbei häEen sie ihre Wertschätzung für
Stalin bekundet, die größer sei als die für Hitler, da dieser „nicht so einen Firlefanz
gemacht“ habe. „Bei Stalin habe es keinen Stauffenberg gegeben.“ 26Im gleichen Telefonat
habe sowohl der Beklagte als auch der Beamte G die geschichtlichen Erkenntnisse zum
Holocaust geleugnet. Diese seien „Lug und Trug“. 27- In einem Telefonat vom 21.09.2010
habe der Beamte G dem Beklagten erklärt, wie er einen Gefangen (Herrn Göbel) jeden Tag
drangsaliere. Wörtlich habe er von „ficken“ gesprochen. Ebenfalls in diesem Telefonat häEen
der Beklagte und der Beamte G die Amokläuferin von Lörrach als Heldin gewürdigt, weil sich
diese dem „deutschen Judenstaat“ nicht beuge. 28b) Abspielen von rechtsextremisXschen
Tonträgern 29- Der Beklagte habe am 23.08.2010 von seinem Anwesen B-Straße, B-Stadt,
laut hörbar für die NachbarschaZ, hier insbesondere die Zeugin L und Öffentlichkeit in