Klageerhebung von einem Monat gesetzt (Bl. 38 GA). 15Mit SchriZsatz vom 02.12.2013, am
selben Tage bei Gericht eingegangen, hat der Kläger eine erneute DisziplinarklageschriZ
eingereicht. Dem Beklagten wird darin vorgeworfen, gegen die hergebrachten Grundsätze
des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) sowie die beamtenrechtliche Treuepflicht,
nämlich sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokraXschen Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten in
schuldhaZer und erheblicher Weise wiederholt verstoßen zu haben, indem er insbesondere
mit dienstlichem Bezug rechtsextremisXsche und menschenverachtende Äußerungen
getäXgt und dadurch seine verfassungsfeindliche Gesinnung offenbart habe. Dieses
Verhalten habe sowohl das Vertrauen des Dienstherrn als auch das Vertrauen der
Allgemeinheit in eine zukünZige amtsentsprechende Diensaührung unwiederbringlich
zerstört. 16Mit der Disziplinarklage werden dem Beklagten zunächst
rechtsextremisXsche, verfassungsfeindliche und menschenverachtende Äußerungen und
Einstellungen vorgeworfen. 17a) Telefongespräche zwischen dem Beklagten und dem
Beamten G 18- In einem Telefonat mit dem Beamten G am 16.08.2010 habe Letzterer
geäußert, dass wenn es „KZ's gegeben habe, er dies heute als legiXm und unabkommbar für
die damalige Zeit“ ansehe. Dem habe der Beklagte mit „ja natürlich“ zugesXmmt. 19- In
einem Telefonat am 18.08.2010 habe Herr G dem Beklagten eine im Jahre 1940 im Berliner
Sportpalast gehaltene Rede von Adolf Hitler vorgespielt. Der Beklagte habe hier energische
ZusXmmung geäußert. In dem gleichen Telefonat habe der Beklagte dann auch seinen
Gewaltphantasien zum Nachteil von Gefangenen freien Lauf gelassen. Er habe wörtlich
geäußert: „Alter, wir zwei machen eine SäuberungsakXon in K-Stadt im Knast. Und dann sind
von 850 vielleicht noch 100 da“. Der Beamte G habe hierzu seine ZusXmmung geäußert und
seinerseits Gewaltvorstellungen bekundet. Wörtlich habe er erklärt, „Ich häEe nichts
dagegen, früh auf Arbeit zu kommen und ich habe heute 6 Erschießungen und dann habe ich
MiEagspause... dann mache ich meinen G 3 ferXg ... natürlich per Einzelschuss ... dann gehe
ich raus in den Hof und knall da 3 bis 4 um“. 20- In einem weiteren Telefonat am 19.08.2010
habe der Beklagte erklärt, dass nur ein toter Moslem auch ein guter Moslem sei. 21- Am
02.09.2010 habe der Beklagte telefonisch gegenüber dem Beamten G erklärt, dass der
„Judenstaat“ (gemeint war hier die Bundesrepublik Deutschland) immer schlimmer werde.
Zwei Tage zuvor habe die Bild-Zeitung berichtet, dass ein Mann in Slowenien sechs Roma
erschossen habe. Der Beamte G habe in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, diesem das