ein Mann in Slowenien sechs Roma erschossen habe. Der Beamte G hat in diesem
Zusammenhang vorgeschlagen, diesem das „RiEerkreuz“ zu verleihen. 70- Der Beklagte und
der Beamte G haben für den Fall der Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz
einvernehmlich erklärt, dass sie sich dort dann als „Erschießer“ bzw. „Henker“ bewerben
wollten. 71- Bei einem Telefonat am 05.09.2010, bei dem es um den Besuch des
Bundespräsidenten Wulff und des rheinlandpfälzischen Ministerpräsidenten Beck in einer
Synagoge ging, hat der Beklagte erklärt, dass das Einzige, was diesem Land noch helfe,
Walküre mit Gewalt in der Nacht sei. Anschließend hat der Beklagte mit dem Beamten G
über die ihres Erachtens gegebenen Ursachen für den Niedergang des Deutschen Reiches
diskuXert. Hierbei sind sich der Beklagte und der Beamte G darüber einig gewesen, dass man
Paris dem Erdboden häEe gleichmachen und jeden Tag Franzosen häEe erschießen sollen.
Man häEe sie ausroEen sollen. Es sei egal, wenn in Frankreich 20 Millionen Zivilisten
draufgehen. 72Im Anschluss haben sich der Beklagte und der Beamte G über die
Flutkatastrophe in Pakistan unterhalten. Sie sind sich hierbei darüber einig gewesen, dass
„doch kein Schwein ein paar Millionen toter Pakistani interessiere“, es sei „scheißegal, wenn
es diese nicht mehr gebe“. Im Anschluss hat der Beklagte mit dem Beamten G über die
Absicht diskuXert, Waffen und MuniXon zu erwerben. 73- In einem Telefongespräch am
14.09.2010 hat der Beamte G im Hinblick auf die deutsche AußenpoliXk erklärt „was juckt's,
die 150 Neger am Tag, die sterben oder die Kinder...ich würde zu den Negerkindern sagen:
„Du bist Neger, ich erschieß Dich! Dann ist das Ding für mich gegessen. Das wüsste; okay, ich
bin schwarz, ich muss sterben“. Der Beklagte hat diesen Bekundungen mehrfach zugesXmmt
mit „genau, ja ganz genau“. Ferner haben der Beklagte und der Beamte G in diesem Telefonat
ihre ZusXmmung für totalitäre Regime zum Ausdruck gebracht. Hierbei haben sie ihre
Wertschätzung für Stalin bekundet, die größer sei als die für Hitler, da dieser „nicht so einen
Firlefanz gemacht“ habe. „Bei Stalin habe es keinen Stauffenberg gegeben.“ 74Im gleichen
Telefonat hat sowohl der Beklagte als auch der Beamte G die geschichtlichen Erkenntnisse
zum Holocaust geleugnet. Diese seien „Lug und Trug“. 75- In einem Telefonat vom
21.09.2010 hat der Beamte G dem Beklagten erklärt, wie er einen Gefangen (Herrn X) jeden
Tag drangsaliere. Wörtlich hat er von „ficken“ gesprochen. Ebenfalls in diesem Telefonat
haben der Beklagte und der Beamte G die Amokläuferin von Lörrach als Heldin gewürdigt,
weil sich diese dem „deutschen Judenstaat“ nicht beuge. 76Die Beweisaufnahme hat zur
Überzeugung der Kammer ergeben, dass die Telefongespräche zwischen dem Beklagten und