gespeichert: 29.02.2024, 11:34
Quelle: https://research.wolterskluwer-online.de/document/8940409d-16e4-4c2b-88ba-932a2b228eaa
Gericht
BGH
Datum
28.02.1958
Aktenzeichen
1 StR 387/57
Entscheidungsform
Beschluss
Werktitel
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen
Herausgeber
[Nicht verfügbar]
Verlag
Carl Heymanns Verlag
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen
11, 207 [49. Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung]
Rechtsgrundlagen:
StGB § 185
1. Strafsenat, Beschluß vom 28.02.1958
g. L.
1 StR 387/57
BGHSt 11, 207 [49. Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung], Seite 207
Die als Juden vom Nationalsozialismus verfolgten Menschen, die jetzt in Deutschland leben, bilden eine
Personenmehrheit, die beleidigungsfähig ist.
Vorinstanzen
I. Amtsgericht DarmstadtII. Landgericht DarmstadtIII. Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Gründe:
Der Angeklagte schrieb im Juni 1954 auf einer Postkarte an einen Bekannten:
»Der Jude ist wie eine Laus, die setzt sich in Pelz und geht nicht mehr raus. Der Hitler hatte so schön
aufgeräumt mit dieser Gesellschaft, jetzt kommen sie schon wieder. «
Diese Bemerkung richtete sich unmittelbar gegen einen Dr. E., den der Angeklagte irrtümlich für einen Juden
hielt. Der öffentlichen Klage gegen den Angeklagten schlossen sich neben Dr. E. der Landesverband der
Jüdischen Gemeinden in H. und der Rechtsanwalt K. an. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen
Beleidigung in Tateinheit mit übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu vier Monaten
Gefängnis und sprach den am Verfahren beteiligten Verletzten die Befugnis zu, das Urteil zu veröffentlichen. Auf
© 2024 Wolters Kluwer Deutschland GmbH
1/3