Amtsgericht Wuppertal, 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14 Datum: 05.02.2015 Gericht: Amtsgericht Wuppertal Spruchkörper: 84 Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14 ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0205.84LS50JS156.14.22.00 Nachinstanz: Landgericht Wuppertal, 23 Ns 26/15 Normen: - §§ 306 a Abs. 1 Ziffer 1; 223 Abs. 1; 25 Abs. 2; 22 StGB; 1, 105 JGG - Sachgebiet: Strafrecht Rechtskraft: rechtskräftig Tenor: Die Angeklagten sind der versuchten schweren Brandstiftung schuldig. Die Angeklagten F und B2 werden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe über den Angeklagten B, wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte B wird von Kosten und Auslagen freigestellt. Die übrigen Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen. Gründe: 1 I. 2

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