am Verwaltungsgericht Marticke, die Richterin am Verwaltungsgericht Bodmann, die
ehrenamtliche Richterin Weber, den ehrenamtlichen Richter Zöllner, für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass die Auflage Nr. 2 im Bescheid des Polizeipräsidenten in B. vom
10. August 2006 rechtswidrig war.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des
beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht zuvor Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger, ein Verein, wendet sich im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen
eine versammlungsrechtliche Auflage.
Der Kläger meldete zusammen mit der Palästinensischen Gemeinde B. und der
Palästinensischen Gesellschaft für Menschenrechte und Rückkehrrechte bei der
Versammlungsbehörde einen Aufzug zum Thema „Stoppt den Krieg gegen Libanon und
Palästina“ für Samstag, den 12. August 2006 an. Mit Anmeldebestätigung und
Auflagenbescheid vom 10. August 2006 erließ der Polizeipräsident in B. unter Ziffer 2 die
nunmehr angegriffene Auflage:
„Ebenfalls untersagt ist jedes Werben für die „Hizb Allah“-Organisation und ihr nahe
stehende Organisationen wie die Miliz des „Islamischen Widerstands“ („al-Muqama alislamiya“). Kennzeichen, Symbole oder Embleme dieser Organisationen dürfen weder auf
Fahnen und Transparenten noch an der Kleidung der Teilnehmer oder auf sonstige Weise
gezeigt werden. Ebenso ist das öffentliche Zurschaustellen von Bildnissen des
Generalsekretärs der „Hizb Allah“, Sayyid Hassan N., untersagt.“
Ziffer 3, die der Kläger nicht angreift, lautete:
„Des Weiteren ist untersagt, Gewalttaten, die darauf gerichtet waren oder sind, Menschen zu
töten, zu verletzen oder zu entführen, in Wort, Bild oder Schrift zu verherrlichen oder
gutzuheißen bzw. zu solchen Taten aufzufordern. Untersagt ist insbesondere das Rufen von
Parolen wie „Tod Israel!“ und „Tod (den) Israelis“.“
Zur Begründung beider Auflagen führte der Beklagte aus: Zum Thema des Nahost-Konflikts
hätten bereits mehrere Versammlungen und Aufzüge in Berlin stattgefunden. Bei dem
Aufzug am 29. Juli 2006 hätten Teilnehmer Bildnisse von Herrn N. mit der Aufschrift „Wir
danken Dir“ oder „Wir sind stolz auf Dich“ mitgeführt und zur Schau gestellt. Aus dem
Blickwinkel eines unbefangenen Demonstrationsbeobachters hätten die Aufzugsteilnehmer
damit zum Ausdruck gebracht, dass sie alles billigten und befürworteten, was der
Elimination des Staates Israel und seiner Staatsangehörigen dienlich sei. Herr N. habe
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01/29/2026