Anfang der 1920er Jahre begann mit dem Aufbau einer Privatsammlung und trug im Laufe der Zeit einen beachtlichen Bestand an modernen Kunstwerken zusammen. 1940 und 1941 wurden und seine zweite Ehefrau gezwungen, ihre Villa in Berlin-Grunewald mit der luxuriösen Wohnungseinrichtung und einem Teil der Kunstsammlung zu verkaufen. Nach der Versteigerung - bei welcher das streitgegenständliche Bild nicht mit umfasst war - mussten und vom 1. März 1941 an in eine 2-Zimmer-Wohnung in einem sogenannten "Judenhaus" - hier wurden aus ihren Wohnungen vertriebene Juden zusammengepfercht - in der Wissmannstraße 11 in unmittelbarer Nähe ihrer ehemaligen Villa umziehen. Aus Platzmangel, aber auch aus Angst vor weiteren Zwangsverkäufen hatte das Ehepaar dabei auch Objekte in Kisten verpackt, die sie bei Freunden und Bekannten unterstellten. wurde im selben Jahr in ein Arbeitslager nach Lettland deportiert. Sie überlebte, konnte aber erst Jahrzehnte später die Sowjetunion Richtung Argentinien verlassen wurde am 14. April 1942 vom Bahnhof Grunewald ins Warschauer Ghetto deportiert und nachfolgend in Auschwitz ermordet. In einem Zeitraum zwischen vor 1941 und 1942 - der genaue Zeitpunkt ist zwischen den Parteien streitig - gelangte das streitgegenständliche Gemälde in den Besitz von Dr. med. XXXX, wobei zwischen den Parteien auch die näheren Umstände des Erwerbes streitig sind und diese zudem weitgehend im Dunkeln liegen. Im Jahre 1967 schenkte Dr. XXXX das Gemälde seinem Sohn, Herrn XXXX, dessen Ehefrau die Beklagte ist. Ab diesem Zeitpunkt hing das Gemälde in der gemeinsamen Ehewohnung der Beklagten und ihres Ehemannes Herrn . XXXX. Im Jahre 1989 nahm Herr . XXXX Kontakt zu Max Pechstein, dem Sohn des Malers Pechstein auf. Wegen des genauen Inhalts der geführten Korrespondenz wird auf die Schreiben vom 23.10.1989 (Bl. 74/75), 29.10.1989 (Bl. 102 f) und 03.11.1989 (Bl. 76) verwiesen. Hiernach wurde das Gemälde im Werksverzeichnis von Pechstein (Anlage K1) unter dem Titel "Blumenstrauß" unter der Nummer 1918/8 aufgenommen. Dort findet sich unter der Provenienz der Vermerk 1 "National-Galerie Berlin, Inv.-Nr. A II 305 (1919 - 1925) > , Berlin (1925 - ca. 1941/42); Privatsammlung, Deutschland (1941 oder 1942 in Berlin erworben, seitdem in Familienbesitz) 1 Das Gemälde war eine der beiden ersten Pechstein-Erwerbungen Ludwig Justis für die Neue Abteilung der Nationalgalerie im Kronprinzenpalais. 1925 wurde das Werk gegen die Gemälde Flusslandschaft und Mädchen am Strand (beide 1923) beim Künstler eingetauscht. Es war jedoch noch im Bestandsverzeichnis von 1928 vermerkt. Eventuell handelt es sich um ein Versehen, denn es fällt auf, dass das Gemälde Gladiolen (1918/1) im Verzeichnis von 1928 fehlt, obwohl es bis 1937 in der Sammlung der Nationalgalerie verblieb." - Seite 2 von 9 -

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