BGH, Urteil vom 28.06.1961 – IV ZR 87/61LG Karlsruhe09.09.1958; OLG Karlsruhe27.07.1960 Titel: BGH: Urteil vom 28.06.1961 - IV ZR 87/61 Normenketten: § 118 BEG § 2 2. VO über die Ausübung der Rechtspflege in den sudetendeutschen Gebieten v. 2. Dezember 1938, RGBl I 1758 Amtlicher Leitsatz: Ein Verfolgter, der Volljurist in Deutschland werden wollte, aber nach verfolgungsbedingt in Prag durchgeführtem Rechtsstudium und in Leitmeritz bestandenem Referendarexamen aus Verfolgungsgründen nicht zum staatlichen Vorbereitungsdienst zugelassen wurde, kann einen Entschädigungsanspruch nach §118 BEG haben. Verkündet am 28. Juni 1961 Text1 hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 23. Juni 1961 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der Bundesrichter Wüstenberg, Maaß, Wilden und Dr. Loewenheim für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Entschädigungssenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Juli 1960 aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Entschädigungskammer II des Landgerichts in Karlsruhe vom 9. September 1958 geändert. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 5.000 DM zu zahlen. Die Entscheidung ergeht gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land. Von Rechts wegen Der am 1. April 1917 in Chemnitz geborene Kläger erhielt dort auf dem Staats-Gymnasium am 14. März 1936 das Reifezeugnis. Er war tschechoslowakischer Staatsangehöriger deutscher Volkszugehörigkeit und galt nach nationalsozialistischen Begriffen als jüdischer Mischling. Ostern 1936 ging er nach Prag, um an der dortigen deutschen Universität Jura zu studieren. Am 15. März 1940 bestand er vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht in Leitmeritz die Erste juristische Staatsprüfung. Am 21. März 1940 promovierte er an der Universität in Prag zum Dr. iur. Inzwischen hatte er im Zuge der politischen Ereignisse die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Vom August 1940 an war er bei einem deutschen Rechtsanwalt in Prag als Konzipient tätig. Vom 13. November 1944 bis zum Januar 1945 mußte er aus Verfolgungsgründen im OT-Lager Klettendorf bei Breslau Zwangsarbeit leisten. Von dort floh er nach Chemnitz zu seinen Eltern, wo er bis 1951 blieb. Seit dem 6. August 1951 wohnt er in Mannheim; dort ist er Prokurist bei der Firma E . Er besitzt den Vertriebenenausweis A. Mit seinem Entschädigungsanspruch wegen Ausbildungsschadens in Höhe von 5.000 DM hat der Kläger keinen Erfolg gehabt. Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision verfolgt er den Anspruch weiter. Das beklagte Land hat sich im Revisionsrechtszuge nicht vertreten lassen. Die Revision ist begründet. I. Das Oberlandesgericht räumt ein, der Kläger

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