BGH, Urteil vom 28.06.1961 – IV ZR 87/61LG Karlsruhe09.09.1958;
OLG Karlsruhe27.07.1960
Titel: BGH: Urteil vom 28.06.1961 - IV ZR 87/61 Normenketten: § 118 BEG § 2 2. VO über
die Ausübung der Rechtspflege in den sudetendeutschen Gebieten v. 2. Dezember 1938, RGBl
I 1758
Amtlicher Leitsatz: Ein Verfolgter, der Volljurist in Deutschland werden wollte, aber nach
verfolgungsbedingt in Prag durchgeführtem Rechtsstudium und in Leitmeritz bestandenem
Referendarexamen aus Verfolgungsgründen nicht zum staatlichen Vorbereitungsdienst
zugelassen wurde, kann einen Entschädigungsanspruch nach §118 BEG haben. Verkündet am
28. Juni 1961 Text1 hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche
Verhandlung vom 23. Juni 1961 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der
Bundesrichter Wüstenberg, Maaß, Wilden und Dr. Loewenheim für Recht erkannt: Auf die
Revision des Klägers wird das Urteil des Entschädigungssenats des
Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Juli 1960 aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers
wird das Urteil der Entschädigungskammer II des Landgerichts in Karlsruhe vom 9.
September 1958 geändert. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 5.000 DM zu
zahlen. Die Entscheidung ergeht gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten
des Rechtsstreits trägt das beklagte Land. Von Rechts wegen Der am 1. April 1917 in
Chemnitz geborene Kläger erhielt dort auf dem Staats-Gymnasium am 14. März 1936 das
Reifezeugnis. Er war tschechoslowakischer Staatsangehöriger deutscher Volkszugehörigkeit
und galt nach nationalsozialistischen Begriffen als jüdischer Mischling. Ostern 1936 ging er
nach Prag, um an der dortigen deutschen Universität Jura zu studieren. Am 15. März 1940
bestand er vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht in Leitmeritz die
Erste juristische Staatsprüfung. Am 21. März 1940 promovierte er an der Universität in Prag
zum Dr. iur. Inzwischen hatte er im Zuge der politischen Ereignisse die deutsche
Staatsangehörigkeit erhalten. Vom August 1940 an war er bei einem deutschen Rechtsanwalt
in Prag als Konzipient tätig. Vom 13. November 1944 bis zum Januar 1945 mußte er aus
Verfolgungsgründen im OT-Lager Klettendorf bei Breslau Zwangsarbeit leisten. Von dort floh
er nach Chemnitz zu seinen Eltern, wo er bis 1951 blieb. Seit dem 6. August 1951 wohnt er in
Mannheim; dort ist er Prokurist bei der Firma E . Er besitzt den Vertriebenenausweis A. Mit
seinem Entschädigungsanspruch wegen Ausbildungsschadens in Höhe von 5.000 DM hat
der Kläger keinen Erfolg gehabt. Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision
verfolgt er den Anspruch weiter. Das beklagte Land hat sich im Revisionsrechtszuge nicht
vertreten lassen. Die Revision ist begründet. I. Das Oberlandesgericht räumt ein, der Kläger