BDS draufsteht, ist Antisemitismus drin und wer dies unterstützt, verliert die
Unterstützung der Stadt Frankfurt. Diese Veranstaltung darf so nicht stattfinden, ich fordere eine umgehende Absage“, sagt Bürgermeister J.“
rechtswidrig war.
2. hilfsweise, für den Fall, dass dem Antrag zu 1 nicht stattgegeben wird, der Beklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jede Verletzungshandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000 Euro zu untersagen, wörtlich oder sinngemäß über die Klägerin zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder
verbreiten zu lassen:
„Inakzeptabel für Frankfurt: Bürgermeister J. fordert Absage des geplanten
Sympathisanten-Treffens der antisemitischen Israelhasser
Im Frankfurter K. ist für Dienstag, 15. Oktober 2019, um 19 Uhr die Veranstaltung „Meinungsfreiheit statt Zensur“ angesetzt. Diese bietet eine Plattform für die antisemitische BDS-Bewegung, Bürgermeister J. fordert die Absage dieser Veranstaltung.
„Dass eine Woche nach dem brutalen antisemitischen Anschlag in Halle
Sympathisanten judenfeindlicher Israelhasser im Frankfurter K. zusammen
kommen wollen, ist völlig inakzeptabel. Dass die Organisatoren vom L., M.,
N. und dem O. hier eine Plattform für die antisemitische BDS-Bewegung bieten wollen, ist eine Schande und zeigt, dass der Israel bezogene Antisemitismus zu viele Helfershelfer in unserem Land hat“, sagt J.
„Die vorgesehenen Redner A. und D. sind nicht nur überzeugte BDS-Unterstützer, sondern besitzen zudem in Person von D. auch Sympathien für den
extremistischen Flügel der Palästinensischen Befreiungsorganisation. Wer
diesen Personen eine Bühne bietet, fördert die Judenfeindlichkeit in unserem
Land. Wer über Meinungsfreiheit diskutieren will, darf Antisemitismus keinen
Vorschub leisten. Antisemitismus ist keine Meinung, sondern eine verbrecherische Haltung. Wer BDS noch immer als friedliche Menschenrechtsbewegung bewertet, verkennt deren wirkliches Ziel der Vernichtung Israels. Wo
BDS draufsteht, ist Antisemitismus drin und wer dies unterstützt, verliert die
Unterstützung der Stadt Frankfurt. Diese Veranstaltung darf so nicht stattfinden, ich fordere eine umgehende Absage“, sagt Bürgermeister J.“
wie in der Pressemitteilung der Beklagten vom 11. Oktober 2019 auf der
Webpräsenz „https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2855&_ffmpar[_id_inhalt]=36159609“ geschehen,
3. hilfsweise zum Antrag zu 2, der Beklagten bei Vermeidung eines vom Gericht
für jede Verletzungshandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000 Euro zu untersagen, wörtlich oder sinngemäß über die Klägerin zu behaupten, zu
verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:
a) „Inakzeptabel für Frankfurt: Bürgermeister J. fordert Absage des geplanten Sympathisanten-Treffens der antisemitischen Israelhasser“;
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