Krematorien tätigen Sonderkommandos eingesetzt. Die tägliche harte Arbeit mit einem
erhöhten Kalorienbedarf förderte die Auszehrung und den körperlichen Abbau der
Gefangenen extrem. Täglich brachen Häftlinge bei der Arbeit wegen völliger Entkräftung
zusammen, viele von ihnen verstarben während der Arbeit an den Folgen der
Unterernährung. Sie mussten am Abend von den Mitgefangenen in das Lager
zurückgetragen werden, damit beim Abendappell die Zahlen stimmten. Wer beim Appell
durch Kraftlosigkeit und damit unzureichende Arbeitskraft auffiel – das waren im Lagerjargon
die sogenannten „Muselmänner“ – wurde selektiert und im Bewusstsein des ihm nun
unmittelbar bevorstehendes Todes der Tötung in den Gaskammern oder mittels
Phenolinjektionen in das Herz zugeführt. Gleiches geschah bei den regelmäßig angesetzten
Selektionen durch den Lagerarzt, die bei den Gefangenen sehr gefürchtet waren und bei
denen sie ob der anstehenden, ihnen bewussten Entscheidung über Leben und Tod
extremen psychischen Belastungen ausgesetzt waren.
Die durch die Unterernährung bewirkte Beeinträchtigung sämtlicher Körperfunktionen und
Herabsetzung der körpereigenen Immunabwehr begünstigte zudem das Erkranken der
Häftlinge an Infektionskrankheiten wie Ruhr, Tuberkulose, Lungenentzündungen und Typhus,
deren Auftreten ihrerseits durch die unzureichenden hygienischen Bedingungen und die
gesamte Unterbringungssituation gefördert wurde. Das Zusammenpferchen vieler Menschen
auf engstem Raum in den Baracken, die unzureichenden sanitären Anlagen, das vollständige
Fehlen von Hygieneartikeln wie Seife, Zahnbürsten, Toilettenpapier sowie der fehlende
Schutz der Menschen vor Kälte und Nässe begünstigten die Entstehung und die rasche
Verbreitung von Krankheiten. Eine zureichende medizinische Versorgung war zudem nicht
gegeben. Allenfalls wurden diejenigen, von denen nach ihrem Allgemeinzustand eine rasche
Genesung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten war, medizinisch
behandelt. Die Behandlung erfolgte jedoch auch in diesen Fällen nur mit äußerst
beschränkten Mitteln. Operationen wurden ohne Narkose durchgeführt, Medikamente
standen nicht zur Verfügung, Verbandsmaterial war Mangelware. Diejenigen, die nach
spätestens drei Tagen nicht genesen und arbeitsfähig waren, wurden selektiert und – in
sicherer Kenntnis ihres unmittelbar bevorstehenden Todes – entweder mit einer
Phenolinjektion in das Herz getötet oder den Gaskammern zugeführt.
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Der Großteil der Gefangenen, die nicht schon zuvor selektiert wurden, starb innerhalb von
drei bis vier Monaten nach langdauernden, starken Schmerzen an Organversagen, akutem
Herz-Kreislaufversagen oder interkurrenten, quälenden Erkrankungen als Folgen der
Unterernährung und der sonstigen Lebensbedingungen im Lager. Infolge der
Lebensverhältnisse kamen allein im Stammlager Auschwitz I im Tatzeitraum mindestens
8.000 Menschen ums Leben.
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Den Befehlsgebern der SS war stets bewusst, dass die Lebensverhältnisse im Lager
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unausweichlich zum Tod der Insassen führen
würden. Das wollten sie auch. Denn das Leben der Inhaftierten war ihnen nichts wert, es kam
ihnen nur darauf an, mit möglichst geringem finanziellem Einsatz die Arbeitskraft der
Gefangenen zu nutzen und damit die Vernichtung des nach ihrer Lebensanschauung
„minderwertigen“ Lebens maximal zu rationalisieren. Dass die Inhaftierten auf diese Weise
vor ihrem Tod schreckliche Qualen erlitten, war ihnen vielfach gleichgültig und nahmen sie
zumindest in Kauf.
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Im Lager Auschwitz I nahm die politische Abteilung auch regelmäßig Exekutionen durch
Erschießungen vor. Die Opfer waren politische Häftlinge, Widerständler und Gefangene, die
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