organischen Funktionen und zum Eintritt des Todes durch „inneres Ersticken“. Nach dem Einwerfen in die Gaskammern breitete sich das giftige Gas nach und nach in der gesamten Kammer aus. Es bewirkte bei den Eingeschlossenen zunächst eine Reizung des Mund- und Rachenraumes sowie der Augen, danach folgten Schwindel, Übelkeit und Erbrechen, ein sich extrem steigernder Kopfdruck, der zum Teil zu Blutungen aus der Nase und den Ohren führte, ein Enge- und Druckgefühl im Bereich des Brustkorbs, Atemnot und Krampfanfälle begleitet von schweren Angstsymptomen und schließlich Bewusstlosigkeit. Die Menschen, die sich der Einwurfstelle am nächsten aufhielten, nahmen das Gift als erste auf und zeigten als erste Vergiftungserscheinungen. Die weiter entfernt stehenden Menschen bemerkten die Symptome und den Todeskampf der zuerst Betroffenen und mussten diesen mit ansehen, bevor sich die Symptome bei ihnen selbst entwickelten. Zusammen mit der Befürchtung, nun dasselbe erleiden zu müssen, der räumlichen Enge und der Gewissheit, nicht entfliehen zu können, breitete sich neben den körperlichen Symptomen auch eine dramatische Angst- und Panikreaktion unter den Eingeschlossenen aus. Ihre lauten, lange andauernden Schreie waren noch weit außerhalb der Gaskammern zu hören. Sie erlitten in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle einen langsamen und qualvollen Tod. Erst nach ca. 20 bis 30 Minuten war der Todeskampf der Menschen, in deren Verlauf sich diese zum Teil derart aneinander klammerten, dass ihre Leichen später nur unter Gewaltanwendung voneinander getrennt werden konnten, beendet und die Schreie der Opfer verstummten. Die Wirkungsweise des Giftes Zyklon B war den für das Geschehen verantwortlichen SSFührern, welche die Tötungen anordneten, sowie auch allen SS-Leuten, die unmittelbar an den Tötungen in den Gaskammern mitwirkten, bekannt. Das Leiden der Menschen in den Gaskammern war ihnen jedoch gleichgültig. Das Leben der zur Tötung Bestimmten, insbesondere ein jüdisches Menschenleben, hatte für sie aufgrund ihrer rassistischen und antisemitischen Weltanschauung keinen Wert. Ihnen kam es nur auf die schnelle und kostengünstige Beseitigung der als nicht arbeitsfähig befundenen Menschen an. 50 Wenn kein Lebenszeichen mehr zu vernehmen war, wurden die Kammern geöffnet und gelüftet. Dann musste ein Häftlings-Sonderkommando unter Aufsicht von SS-Personal die Leichen aus der Kammer tragen und alles Verwertbare – Schmuck, Goldzähne, Haare – von den Leichen abtrennen. Anschließend mussten sie die Leichen zur Verbrennung zu den Öfen der Krematorien schaffen. Der Geruch nach verbranntem Fleisch ebenso wie der Rauch und die teilweise aus den Schornsteinen schlagenden offenen Flammen waren bis weit über das Lager hinaus wahrzunehmen. Wenn die Kapazitäten der Verbrennungsöfen erschöpft waren, wurden die Leichen auch in offenen Gruben in der Nähe der Krematorien verbrannt. Die den Getöteten abgenommenen Wertgegenstände wurden ebenso wie das Gepäck der Deportierten, welches diese im Zug bzw. auf der Rampe zurücklassen mussten, sortiert, gesammelt und im Effektenlager – dem sogenannten Lager „Kanada“ – bis zum Weitertransport nach Deutschland gelagert. 51 Bereits im Jahre 1942 waren über 100 Deportationszüge mit vorwiegend jüdischen Menschen an der alten Rampe zwischen Auschwitz und Birkenau angekommen, von denen die überwiegende Zahl auf die oben beschriebene Weise in den provisorischen Gaskammern von Birkenau umgebracht worden waren. Im Tatzeitraum folgten in der Zeit von Januar 1943 bis zum 16. Mai 1944 weitere 183 Transporte mit deportierten Juden aus ganz Europa, insbesondere aus Deutschland, Holland, Polen, Jugoslawien, Frankreich, Griechenland und Italien. Besonders viele Züge trafen in der Zeit von März bis Mai 1943 im Zusammenhang mit der Räumung des Ghettos in Saloniki aus Griechenland sowie in der Zeit vom 1. bis 12. August 1943 im Zusammenhang mit der Räumung der Ghettos in Bendsburg und Sosnowitz in Auschwitz ein. Insgesamt wurden in der Zeit von Januar 1943 bis April 1944 mindestens 52

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