des Arztes oder SS-Mannes innerhalb weniger Sekunden. Der Sinn der Selektion blieb den
allermeisten Deportierten auch jetzt noch verborgen, so dass diese ruhig und widerstandslos
den weiteren Anweisungen folgten.
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Der ganz überwiegende Teil der Deportierten, mindestens 75 % eines Transportes, wurde zur
sofortigen Tötung in den Gaskammern selektiert. Diejenigen von ihnen, die nicht in der Lage
waren, den Weg zu den Krematorien zu Fuß zurückzulegen, wurden von der alten Rampe mit
bereitstehenden Lastwagen zu den Gaskammern des Lagers Birkenau gefahren. Die übrigen
wurden zu Fuß – von SS-Wachleuten bewacht – bis zum Eingangstor des Lagers Birkenau
begleitet, dort an die für den Dienst im Lager zuständigen SS-Leute übergeben und von
diesen schließlich bis zu den Gaskammern gebracht. Mit den Deportierten fuhr sogleich auch
ein sogenannter „Sanka“ (Sanitätskrankenwagen) mit zu den Krematorien, in welchem das
für die Tötungen in den Gaskammern benötigte Gift Zyklon B befördert wurde. Die
Massentötungen in den Gaskammern wurden seit dem Frühjahr 1942 auch in Birkenau
durchgeführt, weil die Kapazität des im Stammlager befindlichen Krematoriums die immer
zahlreicher und umfangreicher eintreffenden Transporte nicht bewältigen konnte. Sie
erfolgten bis zum Frühjahr 1943 in den beiden für diesen Zweck provisorisch umgestalteten
ehemaligen Bauernhäusern, die westlich hinter dem Bereich der Lagers Birkenau in einem
Wäldchen gelegen waren. Nach Fertigstellung der neu errichteten Gaskammern mit den
Krematorien II bis IV ab dem Frühjahr 1943 wurden die Massentötungen in diesen
durchgeführt. Die als Krematorien II und III bezeichneten, am Ende der Hauptlagerstraße
gegenüber dem Eingangstor des Lagers gelegenen großen Verbrennungseinrichtungen
hatten eine Kapazität von je 1.440 Leichenverbrennungen in 24 Stunden. Die zugehörigen,
unterirdisch gelegenen Gaskammern hatten eine Größe von je ca. 200 qm. Neben den
Gaskammern lag jeweils ein als Auskleideraum mit Holzbänken und darüber angebrachten
Kleiderhaken gestalteter Bereich. Die kleineren Krematorien IV und V – ebenfalls an der
Westseite des Lagers, aber weiter nördlich errichtet – verfügten über eine
Verbrennungskapazität von je 768 Leichen innerhalb von 24 Stunden. Die zugehörigen,
ebenerdig gelegenen Gaskammern hatten eine Grundfläche von insgesamt ca. 240 qm. Auch
hier befand sich neben den Gaskammern ein Auskleideraum.
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An den Krematorien angekommen, wurden die zur Tötung bestimmten Menschen in die
Auskleideräume geführt. Damit sie weiterhin keinen Verdacht schöpften und der
Vernichtungsplan widerstandslos durchgeführt werden konnte, wurde den Menschen
wahrheitswidrig erklärt, sie müssten vor Aufnahme in das Lager duschen und desinfiziert
werden. Entsprechende Hinweisschilder waren an verschiedenen Stellen der Gebäude
angebracht. Um sie zusätzlich in Sicherheit zu wiegen, wurde ihnen geraten, sich zu merken,
wo sie ihre Kleidung hinterlegt hatten, damit sie nach dem Duschen schnell wiedergefunden
werden könnte. Wie von Anfang an geplant erfassten dadurch auch jetzt die allermeisten der
Totgeweihten nicht, dass ihre Tötung unmittelbar bevorstand. Sie konnten deshalb von SSLeuten – nach Geschlechtern getrennt – widerstandslos in die als Duschräume getarnten
Gaskammern geführt werden. Auf diese Weise wurden mehrere hundert, in die großen
Gaskammern bis zu 1.600 Menschen, in eine Gaskammer gepfercht. Anschließend verließen
die Wachleute die Kammern und verriegelten sie von außen. Sogenannte „Desinfektoren“,
das heißt im Umgang mit dem Gift besonders geschulte SS-Leute, schütteten sodann aus
einer Büchse das Zyklon B Granulat durch einen Schacht von außen in die Gaskammer
hinein. Bei Zyklon B handelt es sich um ein Giftgas, dessen Wirkstoff Blausäure vom
menschlichen Körper über die Haut, die Schleimhäute und die Atemwege aufgenommen wird
und welches die Zellatmung blockiert. Dadurch führt es letztlich zum Versagen aller
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