Angeklagte tat bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Bereitschaftsdienste der 3. Kompanie Dienst bei der Absicherung der an der alten Rampe ankommenden Transporte. 3. 36 Als Mitglied der Kerntruppe um den Kompaniechef P 1 und aufgrund seiner Tätigkeit als Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz wusste der Angeklagte spätestens im Tatzeitraum, dass Auschwitz ein reines Vernichtungslager für die nach nationalsozialistischer Weltanschauung als „minderwertig“ erachteten Angehörigen anderer Volksgruppen, insbesondere der jüdischen Menschen, war. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte er realisiert, dass das gesamte Geschehen im Lager einzig und allein dem Ziel diente, die Deportierten der Tötung zuzuführen, und dass seine Tätigkeiten im SS-Totenkopfsturmbann – und damit auch er selbst – Teil des darauf ausgerichteten, arbeitsteilig organisierten Prozesses waren. 37 a) 38 Die massenhafte Tötung der aus ideologischen Gründen Verfolgten war von den für die Umsetzung des Plans Verantwortlichen von Anfang bis Ende minutiös geplant. Beginnend mit der Deportation der bereits zwangsweise in Ghettos zusammengetriebenen Opfer bis hin zur Beseitigung ihrer Leichen und der Verwertung ihrer Habe handelte es sich um einen arbeitsteilig organisierten und fabrikmäßig betriebenen Prozess. Das Zusammenwirken aller Teileinheiten sowie die absolute Geheimhaltung nach außen und die Täuschung der Opfer über den wahren Zweck der Aktion sicherten die schnelle und nahezu widerstandslose Durchführung des Vernichtungsplans. Er wurde mit den folgenden, nahezu immer gleich bleibenden Schritten umgesetzt: 39 aa) 40 Die zur Vernichtung bestimmten Menschen wurden aus den Ghettos in den besetzten Ländern oder aus anderen Konzentrationslagern zwangsweise nach Auschwitz verbracht. Über das Ziel ihrer Fahrt wurden sie bewusst getäuscht, indem ihnen gesagt wurde, sie würden zu einem Arbeitseinsatz gebracht. Dadurch sollten die Opfer in Sicherheit gewogen und der reibungslose Ablauf der Mordaktion gewährleistet werden. Der Erfolg dieser Täuschung wurde dadurch gefördert, dass einige Deportierte nach ihrer Ankunft in Auschwitz gezwungen wurden, Postkarten an ihre Verwandten zu schreiben, in denen sie wahrheitswidrig mitteilen mussten, dass es ihnen gut gehe und sie zur Arbeit in der Landwirtschaft oder ähnlichem eingesetzt würden, was sich – wie von den nationalsozialistischen Machthabern geplant – unter den Zurückgebliebenen verbreitete. Auch der Umstand, dass sie Gepäck mitführen durften, stärkte ihre Erwartung, lediglich umgesiedelt zu werden. Entsprechend waren die Menschen hinsichtlich des wahren Zwecks ihres Transportes in aller Regel völlig ahnungslos. Viele glaubten, dass nach den unerträglichen Zuständen im Ghetto sich ihre Lebensumstände nur verbessern könnten. Eine massenhafte Tötung aus rassischen Gründen – wie tatsächlich beabsichtigt – trauten viele den Deutschen, die sie für kultiviert, gebildet und anständig hielten, nicht zu. 41 Tatsächlich war schon die Fahrt nach Auschwitz menschenunwürdig und für die Deportierten extrem belastend. In verriegelten Güter- und Viehwaggons der Reichsbahn wurden sie zusammen mit ca. 80 bis 90 weiteren Personen eingepfercht, so dass sie in dem Waggon nur stehen und sich kaum bewegen konnten. Alle litten angesichts der Enge und der unzureichenden Zufuhr von Frischluft. Während der überwiegend mehrere Tage dauernden Fahrt stand allen Insassen in den dunklen Waggons zusammen nur ein Eimer mit 42

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