den Postenketten und bewachte unter Aufsicht eines Gruppenführers die Arbeitskommandos in den Außengebieten. Im Rahmen der Bereitschaftsdienste um die alte Eisenbahnrampe herum bewachte der Angeklagte mindestens drei Mal die Entladung der ankommenden Deportationszüge und die anschließende Selektion und Verbringung der Gefangenen in die Lager. Dabei war sich der Angeklagte stets seiner Rolle und der Bedeutung seiner Wachtätigkeit für den reibungslosen Ablauf des Vernichtungsgeschehens im Lager bewusst. Seinen Dienst erfüllte er gewissenhaft. Außerhalb seines Wachdienstes hatte er – wie alle Angehörigen des Totenkopfsturmbanns – regelmäßig an Übungen und weltanschaulichen Schulungen teilzunehmen, mit denen das Wachreglement und die ideologischen Hintergründe des Geschehens in Auschwitz wiederholt und vertieft wurden. Das dienstliche und außerdienstliche Verhalten der Wachleute wurde zudem durch laufend erteilte Kommandantur-, Standort- und Sturmbannbefehle reglementiert, kommentiert und bewertet. Am 7. Juni 1942 wurde der Angeklagte zur 3. Kompanie des Totenkopfsturmbanns versetzt. Hier fühlte sich der Angeklagte gut aufgehoben. Denn unter Führung des Kompanieführers P 1, der ebenfalls als Angehöriger der Waffen-SS aus dem Feldeinsatz an der Ostfront zum Wachsturmbann gestoßen war und sich an der Front militärische Verdienste erworben hatte, wurden in der 3. Kompanie junge reichsdeutsche und fronterfahrene SS-Männer gezielt zusammen gezogen, dort bewusst gefördert und für spätere Führungsaufgaben in anderen Kompanien ausgebildet. Sie bildeten eine stark geschlossene Gruppe nach Art einer „Peer Group“ um den Kompanieführer P 1 und waren das jederzeit verlässliche Rückgrat der Kompanie. Ihre frühere Zugehörigkeit zu den Feldeinheiten der Waffen-SS und die dabei erworbenen Verdienste, die ihnen das Ansehen im Wachsturmbann sicherten, trugen sie – entgegen den Vorschriften der KZ-Kleiderordnung – durch entsprechendes Uniformzubehör wie Ärmelstreifen, Divisionsabzeichen und Orden ostentativ zur Schau. Auch der Angeklagte gehörte zu dieser privilegierten Gruppe junger reichsdeutscher Frontsoldaten. Hierauf war er stolz. Demonstrativ trug auch er auf seiner SS-Uniform den Ärmelstreifen seines Feldregimentes „Der Führer“ sowie das ihm verliehene Verwundetenabzeichen in Schwarz. Seine Stellung und der ihm zukommende Respekt innerhalb des Wachsturmbanns waren ihm wichtig. Die ihm dadurch eröffneten Chancen wollte er für seinen weiteren Werdegang nutzen. In der Wachkompanie setzte der Angeklagte seine Wachtätigkeit im Rahmen der Dienste der 3. Kompanie zunächst wie bisher fort. 34 Aufgrund des immensen flächenmäßigen Ausbaus des Lagers und der ständig wachsenden Zahl der nach Auschwitz Deportierten und der Inhaftierten wurde das Lager im November 1943 auf Befehl Himmlers mit dem Standortbefehl Nr. 53/43 vom 22. November 1943 in die drei organisatorisch weitgehend selbständigen Lager Auschwitz I (Stammlager), Auschwitz II (Birkenau) und Auschwitz III (Außenlager / Monowitz) aufgeteilt. In der Folge kam es auch zu einer Dreiteilung des SS-Totenkopfsturmbann Auschwitz. Die Kompanien wurden den einzelnen Lagern zugeordnet. Die 1. bis 4. Kompanie sowie die 2. Stabskompanie wurden dem Wachsturmbann Auschwitz I, die Kompanien 6 bis 8 sowie die 1. Stabskompanie und die Hundeführerstaffel wurden Auschwitz II - Birkenau und die 5. Kompanie dem Lager Ausschwitz III - Monowitz zugeteilt. Die Kompanien wurden wirtschaftlich, disziplinär und personell dem jeweiligen Lagerkommandanten unterstellt. Bei besonderen Einsätzen lag die Gesamtführung aller Sturmbanne jedoch weiterhin einheitlich bei dem Kommandanten des Lagers Auschwitz I. Der Angeklagte, der weiterhin der dem Stammlager zugeteilten 3. Kompanie angehörte, leistete den regulären Wachdienst seiner Kompanie – Dienst in den Postenketten und Begleitung der Arbeitseinsätze – fortan ausschließlich für das Stammlager ab. Die Bereitschaftsdienste an der alten Eisenbahnrampe wurden dagegen weiterhin – bis zur Fertigstellung der neuen Eisenbahnrampe im Lager Birkenau Mitte Mai 1944 – von allen für das Stammlager und das Lager Birkenau tätigen Wachkompanien erbracht. Auch der 35

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