Postenketten wurden jeweils die weiteren Gebiete um den Bereich der Schutzhaftlager, in
denen tagsüber die Außenkommandos der Häftlinge Zwangsarbeit leisten mussten,
abgesichert. Die großen Postenketten, die ebenfalls aus einer Linie von im Abstand von ca.
200 Metern errichteten, ca. 65 Wachtürmen bestanden, wurden entsprechend tagsüber
während des zehnstündigen Arbeitseinsatzes der Außenkommandos besetzt und wurden erst
eingezogen, wenn die Anwesenheit aller Häftlinge im Lager bei dem täglichen Abendappell
festgestellt worden war. Dann übernahm die kleine Postenkette die Überwachung der
Häftlinge. Bei Flucht eines Häftlings blieb die große Postenkette dagegen – maximal drei
Tage lang – bestehen, bis man des Entflohenen wieder habhaft geworden war. Die großen
Postenketten der Lager verliefen in einem Teilbereich entlang der zwischen beiden Lagern
verlaufenden Bahnlinie von Krakau nach Wien. Parallel zu dieser Eisenbahnlinie und
zwischen den großen Postenketten des Stammlagers einerseits und des Lagers Birkenau
andererseits verlief in einer Entfernung von ca. zwei Kilometern vom Stammlager und einem
Kilometer zum Lager Birkenau ein mit einer Holzrampe befestigtes, im Juli 1942 in Betrieb
genommenes Nebengleis. An dieser sogenannten „alten Rampe“ endeten bis Mitte Mai 1944
die Eisenbahntransporte mit Deportierten aus ganz Europa, die zur Vernichtung in das Lager
Auschwitz verbracht wurden.
Neben der Wachtätigkeit in den Postenketten wurden die Wachmannschaften auch zur
Beaufsichtigung von Arbeitsgruppen außerhalb der Lager eingesetzt. Sie begleiteten die den
Außenarbeitskommandos zugeteilten Gefangenen zu den Einsatzstellen und wieder zurück,
wobei sie auch die Bewachung während der Arbeit zu gewährleisten hatten.
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Zu diesen regulären Wachdiensten kamen die Dienste im Rahmen der Bereitschaften hinzu,
zu denen fortlaufend im wöchentlichen Wechsel alle Kompanien des Stammlagers und des
Lagers Birkenau herangezogen wurden. Der Bereitschaftsdienst umfasste neben der Suche
nach flüchtigen Gefangenen und der Verstärkung der Postenketten im Alarmfall vor allem
auch die Sicherung der ankommenden Transporte und der Selektionen an der zwischen dem
Stammlager und dem Lager Birkenau auf freiem Feld gelegenen alten Rampe. Dazu bildeten
die diensthabenden Wachleute eine Postenkette um die gesamte Rampe herum. Die
Waggons mit den Deportierten wurden nicht geöffnet, bis die Posten aufgezogen waren und
die Rampe vollständig umstellt war. Nach der Selektion begleiteten die Wachleute die zur
Tötung selektierten Menschen auf ihrem Weg zum Krematorium jedenfalls bis zum
Lagereingang. Die nicht gehfähigen Selektierten wurden auf LKWs zu den Krematorien
transportiert. Bei der Verladung der Selektierten auf die LKWs halfen die Angehörigen des
Wachsturmbanns. Die als arbeitsfähig ausgewählten Deportierten bewachten sie auf ihrem
Weg zu den Unterkünften in den Lagern.
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Die vorgenannten Aufgaben einschließlich der Bereitschaftsdienste wurden von den
Wachleuten nach Dienstplan im wöchentlichen Wechsel der jeweiligen Kompanien erfüllt.
Jede Kompanie hatte jeweils eine Woche in der kleinen Postenkette, eine Woche in der
großen Postenkette, eine Woche im Arbeitsbegleitdienst und in der vierten Woche in der
Regel Bereitschaftsdienst zu leisten, wobei den Kompanien entsprechend dem jeweiligen
Bedarf aber auch zusätzliche Bereitschaftsdienste neben ihrem regulärem Dienst auferlegt
wurden. Eine Spezialisierung einzelner Wachkompanien auf bestimmte Wachaufgaben fand
nicht statt, alle Kompanien des Wachsturmbanns Auschwitz nahmen an den regulären
Diensten ebenso wie an den Bereitschaftsdiensten teil.
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Auch der Angeklagte nahm nach seiner Zuweisung zum regulären Wachdienst der 5.
Kompanie am turnusmäßigen Dienst seiner Kompanie teil. Als Wachmann mit dem
Dienstgrad eines Sturmmannes war er regelmäßig Posten auf wechselnden Türmen und in
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