zu seiner Auflösung im Januar 1945 stetig von anfangs 700 Männer auf schließlich 5.000
Männer gestiegen sei. Der massive Personalbedarf sei im Gefolge des Kriegsverlaufs und
der Okkupation zahlreicher Länder zunehmend durch den Einbezug sogenannter
„Volksdeutscher“, also außerhalb des Reiches lebender Personen deutscher
„Volkszugehörigkeit“, fremd völkischer Hilfswilliger – vor allem ukrainischer Männer aus dem
Ausbildungslager Trawniki –, aber auch nicht mehr „kriegsverwendungsfähigen“
Wehrmachtssoldaten erfüllt worden. Dadurch sei der Anteil der „reichsdeutschen“ SS-Leute
bis zum Jahr 1944 auf 10 % gesunken. Die Kammer hat im Hinblick auf den Kriegsverlauf
einerseits, durch den ab dem Jahr 1942 immer mehr kriegsverwendungsfähige Männer an
der Kriegsfront benötigt wurden, der stetig steigenden Zahl der Deportierten und dem sich
daraus ergebenden Bedarf an Wachpersonal andererseits keinen Zweifel daran, dass die
diesbezüglichen Angaben des Sachverständigen zutreffend sind. Die Schlussfolgerung des
Sachverständigen, wonach die verdienten, reichsdeutschen Angehörigen der Waffen-SS
hierarchisch über den übrigen Angehörigen des Wachsturmbannes standen, ist vor diesem
Hintergrund für die Kammer überaus plausibel und überzeugend. Sie wird zudem gestützt
durch die Angaben des Zeugen Z 2. Dieser hat bekundet, dass er selbst 1943 als
Volksdeutscher aus Jugoslawien zusammen mit einem ganzen Zug voller jugoslawischen
Kameraden eingezogen und nach Auschwitz verbracht worden sei. Die Kompanien dort
hätten ganz überwiegend aus volksdeutschen Jugoslawen, Ungarn und Rumänen bestanden.
Der Angeklagte gehörte danach zur Elite des Wachsturmbannes und trug dies nach außen
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hin durch entsprechendes Uniformzubehör zur Schau, so dass seine Bedeutung von
jedermann wahrgenommen werden konnte. Dass gerade auch der Angeklagte auf diese
Stellung in der Hierarchie des Wachsturmbanns Wert legte, zeigt sich anhand des in der
Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Lichtbildes des uniformierten Angeklagten
in Auschwitz. Der Angeklagte trägt darauf das ihm verliehene Verwundetenabzeichen sowie
den Ärmelstreifen seines früheren Feldregimentes „Der Führer“, obwohl der Angeklagte – wie
der Sachverständige erläuterte – dem Regiment nach Versetzung zum Wachsturmbann
Auschwitz nicht mehr angehörte und der Ärmelstreifen deshalb nach den
Bekleidungsvorschriften des Konzentrationslagers hätte abgelegt werden müssen.
Der Sachverständige SV 1 hat darüber hinaus dargelegt, dass die jungen reichsdeutschen
206
Wachmänner mit der oben beschriebenen Vita von dem im Tatzeitraum eingesetzten
Kompanieführer P 1 – selbst altgedienter, fronterfahrener und kampfversehrter Angehöriger
der Waffen-SS – bewusst in der 3. Kompanie des Wachsturmbannes zusammengezogen
wurden. Der Sachverständige hat dies anhand der Biografien der Wachmänner P 7, P 10, P 5
und P 6 eindrucksvoll belegt. Sie bildeten die Kerntruppe um den Kompanieführer P 1 und
konnten sich seiner Fürsorge und seiner Förderung sicher sein. Dazu hat der
Sachverständige aus dem Auszeichnungsvorschlag des Führers des Wachsturmbannes
betreffend P 1 vom Dezember 1943 zitiert: „Als alter Soldat und SS-Mann hat sich P 1 nicht
nur für die dienstlichen Belange, sondern auch für seine Unterführer und Männer stets
eingesetzt und durch sein persönliches und soldatisches Auftreten eine ausgezeichnete
Führung seiner Kompanie erreicht.“ Auch der Angeklagte gehörte aufgrund seines
nationalsozialistischen und militärischen Werdegangs zu dieser „Peer Group“ des
Kompanieführers. Unter weiterer Berücksichtigung des Verzichts auf eine Meldung zurück zur
Front, seiner freiwilligen Meldung zum Unterführerlehrgang und der Verlängerung seiner
Verpflichtungszeit auf zwölf Jahre hat die Kammer keinen Zweifel, dass der Angeklagte sich
im Wachsturmbann Auschwitz und speziell in der 3. Kompanie gut aufgehoben fühlte. Die
Kammer ist sich sicher, dass der junge Angeklagte – was nach den Kampferfahrungen und
seiner Verwundung nachvollziehbar ist – sich die mit seinem Verbleib im Wachsturmbann
verbundene Sicherheit, das Ansehen und die Aufstiegsmöglichkeiten erhalten wollte.
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