Arbeit „an der Tagesordnung“. Bei der abendlichen Rückkehr der Arbeitskommandos in das
Lager seien die Schwächsten von den Mitgefangenen getragen worden. Auch die bei der
Arbeit verstorbenen Häftlinge seien in das Lager zurücktransportiert worden, damit beim
Abendappell die Vollständigkeit der Rückkehrer habe überprüft werden können.
Dem Tod durch Verhungern und interkurrente Erkrankungen kamen in unzähligen Fällen die 171
Selektion der Gefangenen und ihre anschließende Tötung zuvor. Die Zeugen NK 1, NK 2, NK
3, NK 32, NK 10, NK 11 und NK 5 haben übereinstimmend von den regelmäßig
stattfindenden Selektionen der Schwachen und Kranken, der sogenannten „Muselmänner“,
und von den damit für sie verbundenen Todesängsten berichtet. Die Häftlinge wussten dabei,
dass es um ihr Leben ging und dass im Falle ihrer Selektion der Tod durch eine
Phenolinjektion in das Herz oder in der Gaskammer unmittelbar bevorstand. Gleiches
erwartete auch denjenigen, die nach Krankheit oder Verletzung nicht innerhalb von drei
Tagen wieder arbeitsfähig waren. Auch sie wurden dem Tod zugeführt. Davon haben die
Zeugen NK 3, NK 11 und Z 2 eindrucksvoll berichtet. Der Zeuge Z 2 hat als Wachmann
ergänzt, dass sich die Gefangenen oftmals zur Arbeit schleppten, obwohl sie nicht
arbeitsfähig waren, um diesem Schicksal zu entgehen. Er habe selbst gesehen, dass
Häftlinge, die drei Tage hintereinander nicht zur Arbeit erschienen seien, von dem
Blockführer zum Krematorium geführt worden seien.
Die Kammer hat nach alledem keinen Zweifel, dass unzählige Gefangene im
172
Konzentrationslager Auschwitz an den Folgen von Unterernährung, verschärft durch extreme
Arbeitsbelastung und interkurrente Erkrankungen aufgrund der hygienischen Verhältnisse
und der Unterbringungssituation, unter großen körperlichen und – angesichts des bewussten,
langsamen Verlustes der körperlichen Kräfte und Funktionen – auch unter großen seelischen
Qualen starben.
Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen SV 1 geht die Kammer davon aus, dass
im Tatzeitraum von Januar 1943 bis Juni 1944 durch die Lebensverhältnisse allein im
Konzentrationslager Auschwitz I - Stammlager mindestens 8.000 Menschen getötet wurden.
Der Sachverständige hat dazu dargelegt, dass bereits für den Zeitraum von Januar bis Mitte
Oktober 1943 in der im Stammlager 6.676 tote Lagerinsassen registriert wurden. 797
entkräftete und kranke Lagerinsassen wurden außerdem nach Selektionen am 26. August
und 2. September 1943 in der Gaskammer getötet und registriert. Darüber hinaus existiert
eine weitere Dokumentation der im Stammlager verstorbenen Gefangenen nur noch für den
Zeitraum vom 29. März bis zum 30. Juni 1944. Danach verstarben dort 231 Menschen. Die
nach Selektionen im Lager in den Gaskammern Getöteten sind davon nach den
Ausführungen des Sachverständigen nicht umfasst. Im Hinblick darauf, dass der gesamte
Zeitraum von Mitte Oktober 1943 bis Ende März 1944 nicht erfasst ist, aber auch in diesem
Zeitraum – wie in den vorangegangenen Monaten – laufend Menschen aufgrund der
Lebensverhältnisse starben, kann die Zahl der im Tatzeitraum aufgrund der
Lebensverhältnisse in Auschwitz verstorben Menschen sicher mit mindestens 8.000
angenommen werden.
173
Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Tötung auch dieser Menschen von den
nationalsozialistischen Machthabern von Anfang an aus den von ihnen verfolgten rassischen
Gründen und zum Zwecke der von ihnen beschlossenen „Endlösung der Judenfrage“
beabsichtigt war. Auch die zunächst als arbeitsfähig ausgewählten Deportierten sollten nach
diesem Plan vernichtet werden, wenn auch erst nach vollständiger Ausbeutung ihrer
Arbeitskraft. Deshalb ist die Ernährung nach Überzeugung der Kammer bewusst so gering
gehalten worden, dass dies innerhalb weniger Wochen zum Tod der Gefangenen führen
174
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents