Dass die Vergasungen der Deportierten und Gefangenen zunächst wie festgestellt im Stammlager erprobt und durchgeführt wurden, anschließend in zwei provisorisch umgebauten Bauernhäuser in der Nähe des Lagers Birkenau stattfanden und schließlich in den neu errichteten Krematorien in Birkenau fortgesetzt wurden, ist geschichtlich erwiesen. Der Sachverständige SV 1 hat zudem in der Hauptverhandlung die Kapazität der neu errichteten Krematorien und Gaskammern in Birkenau wie festgestellt erläutert. Dass die zur Tötung bestimmten Menschen unter dem Vorwand, sie müssten duschen und 160 desinfiziert werden, in die Gaskammern geführt wurden, haben die Zeugen NK 10 und Z 2 bekundet. Der Zeuge NK 10, der selbst zum Zwecke der Tötung in die Gaskammer getrieben wurde und erst kurz vor Beginn des Vergasungsvorgangs durch SS-Personal wieder herausgeholt wurde, hat zudem berichtet, dass die Selektierten beim Entkleiden in den Auskleideräumen durch das SS-Personal angewiesen worden sein, sich ihren Kleiderhaken zu merken, um nach dem Duschen die Kleidung schneller wieder zu finden. Der Zeuge Z 2, der sich als Wachmann das Krematorium und die Gaskammer einmal angesehen hat, hat geschildert, dass auch die Gaskammer selbst optisch als Duschraum gestaltet gewesen sei. An der Decke seien Duschköpfe angebracht gewesen. Dass das Gift Zyklon B sodann von einem dem Sonderkommando angehörenden SS-Mann aus einem Kanister von außen durch einen Schacht in die Gaskammern geschüttet worden ist, hat die Kammer den verschrifteten Aussagen der SS-Männer Z 3 und Z 20 sowie der Aussage des Zeugen Z 2 entnommen. Die Wirkungsweise des verwendeten, blausäurehaltigen Zyklon B hat der Sachverständige 161 SV 2 zur Überzeugung der Kammer wie festgestellt dargelegt. Er hat ausgeführt, dass bei Vergiftung mit Zyklon B der Tod nur dann schneller und ohne bewusste Wahrnehmung der dargestellten Symptome eintrete, wenn bereits mit den ersten Atemzügen hohe Konzentrationen des Giftes aufgenommen würden. Das sei aber für die Tötungen in Auschwitz unter Berücksichtigung der Vielzahl der in den Gaskammern zusammengetriebenen Menschen und der sehr wahrscheinlich verwendeten Dosis nicht anzunehmen. Der konkrete Ablauf des Sterbeprozesses sei abhängig von der Position des Menschen zur Einwurfstelle des Gases. Eine Dauer von 20 bis 30 Minuten bis zum Eintritt des Todes sei unter den gegebenen Umständen aus toxikologischer Sicht realistisch. An der Sachkunde des als Toxikologe am Institut für Rechtsmedizin der Universität O 14 tätigen, erfahrenen Sachverständigen hat die Kammer keinen Zweifel. Er hat die Eigenschaften und die Wirkungsweise des Wirkstoffs Blausäure unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verwendungsmöglichkeiten aus toxikologischer Sicht fachkundig und sicher beschrieben. Im Hinblick auf die plausiblen Ausführungen des Sachverständigen hat die Kammer keine Zweifel daran, dass der ganz überwiegende Teil der in den Gaskammern eingeschlossenen Menschen nach der Zuführung des Zyklon B einen langsamen, mit großen Schmerzen und seelischen Leiden verbundenen Tod erlitt. Allenfalls die wenigen, unmittelbar an der Einwurfstelle stehenden Menschen können danach zeitnah so hohe Dosen des Giftes aufgenommen haben, dass sie unmittelbar in Bewusstlosigkeit verfielen und schnell verstarben. Die übrigen erlebten demgegenüber bewusst den eigenen und den Sterbeprozess der anderen und erlitten dadurch neben den starken vergiftungsbedingten Schmerzen bis zu ihrem Tod auch extreme Todesangst. Das wird untermauert durch die von den Zeugen Z 2 und NK 49bekundeten Schreie der Eingeschlossenen. Die Kammer hat keinen Zweifel daran, dass es unter dieser Belastung dazu kam, dass sich die Menschen derart aneinander klammerten, dass sie nach ihrem Tode mit Gewalt voneinander getrennt werden mussten. Im Hinblick auf die von dem Sachverständigen geschilderten Vergiftungsfolgen – Krämpfe, extremer Kopfdruck – und die in der Gaskammer herrschende Enge hat die Kammer auch keinen Zweifel, dass die Leichen der Opfer nach dem Öffnen der Kammern zum Teil stehend und aus Nasen und Ohren blutend vorgefunden wurden.

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