bb)
153
Die Feststellungen zu dem Ablauf der Selektionen an der Rampe beruhen auf den Angaben 154
der Zeugen NK 3, NK 32, NK 11, NK 15, NK 49 und NK 5 sowie den verschrifteten Aussagen
der Wachleute Z 3, Z 10, Z 20, Z 5, Z 7. Alle Zeugen haben übereinstimmend beschrieben,
dass die Deportierten nach Geschlechtern getrennt – teilweise mit Stockschlägen – auf den
Lagerarzt oder einen SS-Offizier zugetrieben worden seien, welche aufgrund flüchtiger
Inaugenscheinnahme des Deportierten über die Arbeitsfähigkeit und damit über Leben und
Tod entschieden hätten. Alte und Schwache sowie Kinder und ihre Mütter seien sofort
selektiert worden. Der SS-Mann Z 20 hat dazu angegeben, dass die an sich arbeitsfähigen
Mütter, die sich von ihren Kindern nicht hätten trennen wollen, bewusst bei den Kindern
belassen worden seien. Man habe dadurch die Entstehung von Unruhe auf der Rampe
vermeiden wollen. Diesem Ziel dienten auch die wahrheitswidrigen Erklärungen des SSPersonals, die Deportierten würden ihre Verwandten, von denen sie gerade getrennt worden
seien, am nächsten Tag wieder sehen. Die Zeugen NK 10 und NK 11 haben davon berichtet.
Dass der jeweils aktuelle Bedarf an Arbeitskräften für die Anzahl der als arbeitsfähig
Ausgewählten maßgeblich war, ist der verschrifteten Aussage des SS-Mannes Z 20 zu
entnehmen. Das wird bestätigt durch die Aussage des Zeugen NK 3, der angegeben hat, er
habe beim Warten in der Schlange bemerkt, dass die Deportierten bei der Selektion nach
dem Beruf gefragt worden seien und er den Eindruck gehabt habe, dass handwerkliche oder
technische Berufe gefragt seien. Anschaulich hat der Zeuge sodann berichtet, dass er sich
als Monteur ausgegeben habe und sodann zum Arbeitseinsatz in Monowitz ausgewählt
worden sei.
155
Die Aussagen der Zeugen zu dem Geschehen an der Rampe werden ergänzt und bestätigt
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durch die in Augenschein genommen Lichtbilder aus dem Fotoband „Gesichter der Juden in
Auschwitz - Lili Meiers Album“, herausgegeben vom Verlag Das Arsenal, Berlin 1995. Diese
zeigen zwar das Geschehen an der neuen Rampe im Lager Birkenau. Die Kammer ist aber
unter Berücksichtigung der vorgenannten Aussagen der Zeugen überzeugt, dass die
Ankunftssituation und die Selektionen an der alten Rampe in gleicher Weise abgelaufen sind.
Die Bilder zeigen, wie nach der Ankunft der Deportierten noch auf der Rampe Frauen und
Kinder sowie alte Menschen aussortiert werden. Am Ende stehen – wie von den Zeugen
beschrieben – die verbleibenden Männer und Frauen nach Geschlechtern getrennt in FünferReihen auf der Rampe, um sich der Selektion zu stellen. Dazwischen stehen Männer in SSUniformen mit Gewehren, Pistolen und Stöcken bewaffnet. Nachdem die Deportierten von
der Rampe weggeführt worden sind, bleibt das zu Haufen zusammen getragene Gepäck
zurück.
cc)
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Wie die zur Tötung Selektierten im Anschluss an die Selektion zu den Gaskammern überführt 158
wurden, hat die Kammer den verschriften Aussagen der Wachleute Z 3, Z 5 und Z 20 wie
festgestellt entnommen. Die von diesen geschilderte Überführung der Selektierten in
Lastwagen und zum Teil auch zu Fuß unter Bewachung durch Angehörige des TotenkopfSturmbannes hat auch der Sachverständige SV 1 aufgrund seiner Forschungen bestätigt.
Der SS-Angehörige Z 8 hat zudem in seiner verschrifteten Aussage vom 10. Juli 1962
bekundet, dass zugleich mit den Deportierten auch das für deren Tötung in den Gaskammern
verwendete Gift Zyklon B mit einem „Sanka“ vom Stammlager zu den Krematorien
transportiert worden sei. Entsprechendes hat auch der Zeuge Z 2 ausgesagt.
159