Krematorien tätigen Sonderkommandos eingesetzt. Die tägliche harte Arbeit mit einem erhöhten Kalorienbedarf förderte die Auszehrung und den körperlichen Abbau der Gefangenen extrem. Täglich brachen Häftlinge bei der Arbeit wegen völliger Entkräftung zusammen, viele von ihnen verstarben während der Arbeit an den Folgen der Unterernährung. Sie mussten am Abend von den Mitgefangenen in das Lager zurückgetragen werden, damit beim Abendappell die Zahlen stimmten. Wer beim Appell durch Kraftlosigkeit und damit unzureichende Arbeitskraft auffiel – das waren im Lagerjargon die sogenannten „Muselmänner“ – wurde selektiert und im Bewusstsein des ihm nun unmittelbar bevorstehendes Todes der Tötung in den Gaskammern oder mittels Phenolinjektionen in das Herz zugeführt. Gleiches geschah bei den regelmäßig angesetzten Selektionen durch den Lagerarzt, die bei den Gefangenen sehr gefürchtet waren und bei denen sie ob der anstehenden, ihnen bewussten Entscheidung über Leben und Tod extremen psychischen Belastungen ausgesetzt waren. Die durch die Unterernährung bewirkte Beeinträchtigung sämtlicher Körperfunktionen und Herabsetzung der körpereigenen Immunabwehr begünstigte zudem das Erkranken der Häftlinge an Infektionskrankheiten wie Ruhr, Tuberkulose, Lungenentzündungen und Typhus, deren Auftreten ihrerseits durch die unzureichenden hygienischen Bedingungen und die gesamte Unterbringungssituation gefördert wurde. Das Zusammenpferchen vieler Menschen auf engstem Raum in den Baracken, die unzureichenden sanitären Anlagen, das vollständige Fehlen von Hygieneartikeln wie Seife, Zahnbürsten, Toilettenpapier sowie der fehlende Schutz der Menschen vor Kälte und Nässe begünstigten die Entstehung und die rasche Verbreitung von Krankheiten. Eine zureichende medizinische Versorgung war zudem nicht gegeben. Allenfalls wurden diejenigen, von denen nach ihrem Allgemeinzustand eine rasche Genesung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten war, medizinisch behandelt. Die Behandlung erfolgte jedoch auch in diesen Fällen nur mit äußerst beschränkten Mitteln. Operationen wurden ohne Narkose durchgeführt, Medikamente standen nicht zur Verfügung, Verbandsmaterial war Mangelware. Diejenigen, die nach spätestens drei Tagen nicht genesen und arbeitsfähig waren, wurden selektiert und – in sicherer Kenntnis ihres unmittelbar bevorstehenden Todes – entweder mit einer Phenolinjektion in das Herz getötet oder den Gaskammern zugeführt. 61 Der Großteil der Gefangenen, die nicht schon zuvor selektiert wurden, starb innerhalb von drei bis vier Monaten nach langdauernden, starken Schmerzen an Organversagen, akutem Herz-Kreislaufversagen oder interkurrenten, quälenden Erkrankungen als Folgen der Unterernährung und der sonstigen Lebensbedingungen im Lager. Infolge der Lebensverhältnisse kamen allein im Stammlager Auschwitz I im Tatzeitraum mindestens 8.000 Menschen ums Leben. 62 Den Befehlsgebern der SS war stets bewusst, dass die Lebensverhältnisse im Lager innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unausweichlich zum Tod der Insassen führen würden. Das wollten sie auch. Denn das Leben der Inhaftierten war ihnen nichts wert, es kam ihnen nur darauf an, mit möglichst geringem finanziellem Einsatz die Arbeitskraft der Gefangenen zu nutzen und damit die Vernichtung des nach ihrer Lebensanschauung „minderwertigen“ Lebens maximal zu rationalisieren. Dass die Inhaftierten auf diese Weise vor ihrem Tod schreckliche Qualen erlitten, war ihnen vielfach gleichgültig und nahmen sie zumindest in Kauf. 63 ee) 64 Im Lager Auschwitz I nahm die politische Abteilung auch regelmäßig Exekutionen durch Erschießungen vor. Die Opfer waren politische Häftlinge, Widerständler und Gefangene, die 65

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