den Postenketten und bewachte unter Aufsicht eines Gruppenführers die Arbeitskommandos
in den Außengebieten. Im Rahmen der Bereitschaftsdienste um die alte Eisenbahnrampe
herum bewachte der Angeklagte mindestens drei Mal die Entladung der ankommenden
Deportationszüge und die anschließende Selektion und Verbringung der Gefangenen in die
Lager. Dabei war sich der Angeklagte stets seiner Rolle und der Bedeutung seiner
Wachtätigkeit für den reibungslosen Ablauf des Vernichtungsgeschehens im Lager bewusst.
Seinen Dienst erfüllte er gewissenhaft. Außerhalb seines Wachdienstes hatte er – wie alle
Angehörigen des Totenkopfsturmbanns – regelmäßig an Übungen und weltanschaulichen
Schulungen teilzunehmen, mit denen das Wachreglement und die ideologischen
Hintergründe des Geschehens in Auschwitz wiederholt und vertieft wurden. Das dienstliche
und außerdienstliche Verhalten der Wachleute wurde zudem durch laufend erteilte
Kommandantur-, Standort- und Sturmbannbefehle reglementiert, kommentiert und bewertet.
Am 7. Juni 1942 wurde der Angeklagte zur 3. Kompanie des Totenkopfsturmbanns versetzt.
Hier fühlte sich der Angeklagte gut aufgehoben. Denn unter Führung des Kompanieführers P
1, der ebenfalls als Angehöriger der Waffen-SS aus dem Feldeinsatz an der Ostfront zum
Wachsturmbann gestoßen war und sich an der Front militärische Verdienste erworben hatte,
wurden in der 3. Kompanie junge reichsdeutsche und fronterfahrene SS-Männer gezielt
zusammen gezogen, dort bewusst gefördert und für spätere Führungsaufgaben in anderen
Kompanien ausgebildet. Sie bildeten eine stark geschlossene Gruppe nach Art einer „Peer
Group“ um den Kompanieführer P 1 und waren das jederzeit verlässliche Rückgrat der
Kompanie. Ihre frühere Zugehörigkeit zu den Feldeinheiten der Waffen-SS und die dabei
erworbenen Verdienste, die ihnen das Ansehen im Wachsturmbann sicherten, trugen sie –
entgegen den Vorschriften der KZ-Kleiderordnung – durch entsprechendes Uniformzubehör
wie Ärmelstreifen, Divisionsabzeichen und Orden ostentativ zur Schau. Auch der Angeklagte
gehörte zu dieser privilegierten Gruppe junger reichsdeutscher Frontsoldaten. Hierauf war er
stolz. Demonstrativ trug auch er auf seiner SS-Uniform den Ärmelstreifen seines
Feldregimentes „Der Führer“ sowie das ihm verliehene Verwundetenabzeichen in Schwarz.
Seine Stellung und der ihm zukommende Respekt innerhalb des Wachsturmbanns waren ihm
wichtig. Die ihm dadurch eröffneten Chancen wollte er für seinen weiteren Werdegang
nutzen. In der Wachkompanie setzte der Angeklagte seine Wachtätigkeit im Rahmen der
Dienste der 3. Kompanie zunächst wie bisher fort.
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Aufgrund des immensen flächenmäßigen Ausbaus des Lagers und der ständig wachsenden
Zahl der nach Auschwitz Deportierten und der Inhaftierten wurde das Lager im November
1943 auf Befehl Himmlers mit dem Standortbefehl Nr. 53/43 vom 22. November 1943 in die
drei organisatorisch weitgehend selbständigen Lager Auschwitz I (Stammlager), Auschwitz II
(Birkenau) und Auschwitz III (Außenlager / Monowitz) aufgeteilt. In der Folge kam es auch zu
einer Dreiteilung des SS-Totenkopfsturmbann Auschwitz. Die Kompanien wurden den
einzelnen Lagern zugeordnet. Die 1. bis 4. Kompanie sowie die 2. Stabskompanie wurden
dem Wachsturmbann Auschwitz I, die Kompanien 6 bis 8 sowie die 1. Stabskompanie und
die Hundeführerstaffel wurden Auschwitz II - Birkenau und die 5. Kompanie dem Lager
Ausschwitz III - Monowitz zugeteilt. Die Kompanien wurden wirtschaftlich, disziplinär und
personell dem jeweiligen Lagerkommandanten unterstellt. Bei besonderen Einsätzen lag die
Gesamtführung aller Sturmbanne jedoch weiterhin einheitlich bei dem Kommandanten des
Lagers Auschwitz I. Der Angeklagte, der weiterhin der dem Stammlager zugeteilten 3.
Kompanie angehörte, leistete den regulären Wachdienst seiner Kompanie – Dienst in den
Postenketten und Begleitung der Arbeitseinsätze – fortan ausschließlich für das Stammlager
ab. Die Bereitschaftsdienste an der alten Eisenbahnrampe wurden dagegen weiterhin – bis
zur Fertigstellung der neuen Eisenbahnrampe im Lager Birkenau Mitte Mai 1944 – von allen
für das Stammlager und das Lager Birkenau tätigen Wachkompanien erbracht. Auch der
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