und weiterhin und 7 der Kontrollratsdirektive Nr. 38 als Hauptschuldiger erkannt und g schuldi SMAD der wegen Sabotage gemäß Befehl Nr. 160 unter Anrechnung 5 Jahren und worden. der Untersuchungshaft 10 Monaten Zuchthaus und . zu einer Gesamtstrafe Sühnemaßnahmen von verurteilt Aus dem angefochtenen Urteil ist zu entnehmen: 1934, 18 Jahre alt, als Der Angeklagte, von Beruf Gärtnergehilfe, trat im Jahre 1937 übte sung Entlas Nach Freiwilliger in die Wehrmacht ein. im November jedoch sich ließ aus, uf erber er eine Zeitlang seinen Gärtn verschiedenen in in der er 1938 freiwillig in die Schutzpolizei einstellen, U. a. war er nach der Formationen bis Kriegsende 1945 verwendet wurde. im Gebiet von Mäh1939 März im Okkupation der Techechoslowakei dort hischer Patriotschec lgung Verfo der an risch-Ostrau eingesetzt und nahm sstab in Brüssel tätig. Im ten teil; 1940 war er bei einem Sonderbefehi Verkehrsbereitschaft zugeteilt März 1941 wurde er einer motorisierten r 1942 von und nach Lodz versetzt; nach Abkommandierung im Februa awien zur PartisanenbekämpLodz nach Posen wurde er 1943 nach Jugosl fung „abgestellt“. bei der Schutzpolizei bis Nach verschiedenen anderen Verwendungen cher Gefangenschaft kanis ameri Kriegsende und Entlassung aus kurzer Dort hat er im Zuge g. enbur Meckl Kl.-L., kam er im August 1945 nacı übernommen. Von 1946 der Bodenreform eine 8 ha große Landwirtschaft Wegen oft- Mitglied der SED. bis 1950 war er Bürgermeister in L., auch tes enthoben worden. teram maliger Trunkenheit ist er des Bürgermeis lagte aus persönlichen MoIm September 1950 beschädigte der Angek satz, um den Nachtdrusch Dresch zum eitung tiven den Motor einer Lichtl wegen Sabotage (Befehl Nr. 160/ in der Gemeinde zu stören. Deswegen ist er angefochtene Urteil des Land45 der SMAD) durch das insoweit nicht : gnis bestraft worden. gerichts G. mit 1 Jahr und 6 Monaten Gefän ndlung hat sich ergeben, daß Im Zuge der Untersuchung der Sabotageha schweren, von den Hitler- sich der Angeklagte an einem außergewöhnlich g von Zehntausenden Tötun der echen faschisten in Polen begangenen Verbr dieses Verbrechens Wegen hat. igt beteil gens ‘von Menschen mittels Gaswa erkannt worden. ig und für schuld ist der Angeklagte gleichfalls angeklagt Das Urteil stellt hierzu fest: lagte in Lodz zugeteilt Im Mai 1941 wurde die Einheit, der der Angek gepflicht über die Schwei auf sie igte vereid er war, alarmiert. Ein Offizi Einheit begab sich mit Mitwirkung an der durchzuführenden Aktion. Die in Wirklichkeit eine Fahrzeugen in das sogenannte Ghetto von Lodz, das 327.

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