rechtsextremis sche Publika onen etwa der Jungen Na onaldemokraten, also der Jugendorganisa on der NPD, geworben wird; umgekehrt werben auch rechtsextremis sch posi onierte Medien – etwa die Internetseite des „Na onales Bündnis Niederbayern“ – für „...“. Gleiches galt auch für die inzwischen abgeschaltete Internetseite des Neonazi-Netzwerks „Freies Netz Süd“ (Belegstellen S. 17-19). Auch daraus wird die vom Kläger gesuchte und gep egte besondere Nähe und Iden ka on mit der rechtsextremis schen Szene besonders deutlich. Der Einwand, für eine Verwertung entsprechender Beobachtungen und Informa onen bestehe keine rechtliche Grundlage (vgl. S. 6 d. Sitzungsniederschri ), geht dabei schon im Ansatz fehl. Auch das Argument, dem Kläger seien nicht zuletzt aufgrund der S gma sierung durch die Berichtersta ung im Verfassungsschutzbericht andere Werbepla ormen für seine Publika onen weitgehend verwehrt gewesen (vgl. S. 8 d. Sitzungsniederschri ), ist konstruiert und überzeugt nicht. 31Als weiterer „tatsächlicher Anhaltspunkt“ im Sinn von Art. 15 Satz 1 BayVSG a. F. ist der Umstand anzusehen, dass in der Zeitschri bekannte Rechtsextremisten – wie der inzwischen verstorbene Dr. S. (zu dessen Person vgl. Nachruf in der „Na onal Zeitung“, Beweismi el 13) und Angelika Willig (vgl. Belegstellen S. 19, 20) – deutlich na onalsozialis sch orien erte Gastbeiträge verö entlichen; deren Äußerungen sind dem Kläger zurechenbar, da sie in ihrer (inhaltlichen und formalen) Zielrichtung mit derjenigen der redak onellen Beiträge auf einer Linie liegen. Diese gegensei ge Verschränkung von Ak vitäten des Klägers mit denen festgestellter rechtsextremis scher Organisa onen erscheint als logische Konsequenz der personellen Ver echtung des Klägers mit der NPD; der Vorsitzende des Klägers war selbst Vorsitzender eines NPD-Bezirksverbandes. Alle vier Vorstandsmitglieder des Klägers sind oder waren 2012/13 Mitglieder der NPD, für die sie Ämter und Kandidaturen übernommen haben (vgl. Belegstellen S. 13 bis 16). Vor diesem Hintergrund ist ein Rückschluss auf die in den Magazinen deutlich werdende ideologische Ausrichtung des Vereins gerade auch wegen der Anlehnung an die Programma k der NPD naheliegend und zulässig. 32Inhaltlich werden in zahlreichen Beiträgen zu verschiedenen Themen immer wieder die Gefahren der Globalisierung für die „Gewinnung der Autarkie für die gesamte Volksgemeinscha “ hervorgehoben und in diesem Zusammenhang auch dezidiert an amerikanische, bisweilen auch an europäische Grundaussagen wiederholt. So ist von einem „ungezügelten Großkapitalismus“, einer „US-amerikanisch dik erten Weltordnung“ und der „Verbreitung der US-amerikanischen Subkultur“ die Rede (s. Belegstelle S. 27). Leidtragende seien die deutschen Kinder, deren „Aufzucht...zu einem beliebten Experimen erfeld für Bildungspoli ker mit Globalsyndrom“ geworden sei; hingegen sei der Erhalt der deutschen Sprache und des deutschen Brauchtums geboten. Die USA als „Meister im Aushungern anderer Völker“ hä en die „Endlösung zur totalen ft tt ti ff ti fl ti ti tt ti fl tt ti ti ti ti ti ti ti ti ti ti ft ft ti ttf ti ti ti ft ti tt ti fi ti ti ti ti ti ti ti ti Kontrolle der Weltnahrungsmi el zu einem der obersten Staatsziele erklärt“ (Belegstelle S. 31). In

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