466
Weitere neun Personen, nämlich R. Ka... T. Tü... Y. S. Şe..., Te... E., Eb. Ak..., Z. K..., U. Yi.., E. A... und S. Ka...
befanden sich ebenfalls im unmittelbaren Wirkungskreis der Bombe, wurden aber zufallsbedingt weder getötet noch
verletzt. Der Geschädigte M. Ka..., der sich zum Zeitpunkt der Explosion neben dem Fahrrad mit dem Sprengsatz
befand, erlitt ein Explosionstrauma, Verbrennungen II. Grades im Gesicht und am linken Arm, Schnitt- und
Glassplitterverletzungen im Gesicht, eine Hornhautläsion im Auge, großflächige Weichteilverletzungen an beiden
Oberschenkeln sowie am Gesäß und am Rücken. Es mussten ihm neun jeweils 10 cm lange Zimmermannsnägel aus
den Muskeln beider Oberschenkel sowie aus dem Rücken, zwei Plastikfremdkörper aus dem rechten Oberschenkel
sowie aus dem Gesäß und etwa 100 Splitter aus dem Gesicht operativ entfernt werden. Er befand sich einen Monat in
stationärer Behandlung. Bei der anschließend durchgeführten ohrenärztlichen Operation musste ihm das linke Ohr
geöffnet und ein bei dem Anschlag zerstörter Knorpel entfernt werden. Das Trommelfell war gerissen. Der Geschädigte
leidet aktuell noch an Schwerhörigkeit auf dem linken Ohr. Aufgrund der explosionsbedingten Schädigung am Rücken
kann der Geschädigte bis heute keine schwereren Gegenstände heben. Seine bis zum Anschlagstag erfolgte
Ausbildung in einem Handwerksberuf – die Zwischenprüfung hatte er bereits abgelegt – musste der Geschädigte
aufgrund seiner anschlagsbedingten Beschwerden abbrechen. Er war zunächst eineinhalb Jahre krankgeschrieben.
Aufgrund einer sich als Folge des Miterlebens des Bombenanschlags entwickelten posttraumatischen
Belastungsstörung war es dem Geschädigten nicht möglich, bis zum Jahr 2011 einer Berufstätigkeit nachzugehen. 2011
begann er eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Nach dem Abschluss dieser Ausbildung nahm er eine Tätigkeit als
Justizangestellter auf. Bis heute leidet der Geschädigte an den psychischen Folgen der Tat, an die er insbesondere
durch die Narben und die Einschränkungen des Gehörs ständig erinnert wird.
467
Der Geschädigte S. d’A..., der M. Ka... begleitete und zum Zeitpunkt der Explosion ebenfalls gerade an dem Fahrrad mit
dem Sprengsatz vorbei ging, erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht und am linken Arm, eine große Risswunde an
der linken Schulter, Fremdkörpereinsprengungen an beiden Oberschenkeln, multiple Stich- und Schnittwunden an
beiden Beinen sowie eine Trommelfellruptur links. Auch er befand sich mehrere Wochen zur stationären Behandlung im
Krankenhaus und leidet bis heute an den Folgen der Tat. Neben den psychischen Folgen leidet er an Einschränkungen
des Gehörs im Hochtonbereich und an Schmerzen in den Beinen, die insbesondere beim Sporttreiben auftreten. Er hat
Bewegungseinschränkungen an der linken Hand, weswegen weitere operative Eingriffe nötig sein werden. Der
Geschädigte S... A... befand sich zum Zeitpunkt der Explosion als Kunde in dem Friseurgeschäft etwa 1 m von dem
Sprengzentrum entfernt. Er erlitt multiple Schnitt- und Risswunden mit Fremdkörpereinsprengungen in Form von
Glassplittern und Nägeln am rechten Arm, im Gesicht und am Rücken sowie einen Hautdefekt am Schädel. Auch er
befand sich in stationärer Behandlung. Bis heute leidet er als Folge der Tat an Angstzuständen.
468
Der Geschädigte K. Gü... der sich ebenfalls als Kunde in dem Friseurgeschäft aufhielt und etwa 1,2 m von dem
Sprengzentrum entfernt war, erlitt Schnittwunden an der Nase und an der rechten Hand sowie diverse
Schnittverletzungen im Bereich des Schädeldachs und hat bis heute psychische Probleme in Form von
Angstzuständen.
469
Auch der Geschädigte M. As... befand sich zum Tatzeitpunkt im Friseurgeschäft; er erlitt eine blutende Wunde im
Gesicht.
470
F. Ka..., der sich ebenfalls im Friseurladen aufhielt und etwa 2,5 m von dem Sprengzentrum entfernt war, erlitt eine
Platzwunde am linken Hinterkopf und ein Knalltrauma.
471
At. Ö... - auch er ein Kunde im Friseurladen und etwa 3 m von dem Sprengzentrum entfernt – erlitt Schnitt- und
Platzwunden an Stirn, rechtem Arm und Hinterkopf, die genäht werden mussten; ein bis zwei Tage war sein
Hörvermögen beidseits beeinträchtigt; vom 10. Juni 2004 bis 15. Juni 2004 befand er sich in stationärer Behandlung. A.
Öz..., der sich ebenfalls im Friseurladen aufhielt und etwa 2 m von dem Sprengzentrum entfernt war, erlitt Schnitt- und
Platzwunden an der Stirn und am Arm sowie einen Tinnitus im linken Ohr; vom 10. Juni 2004 bis 15. Juni 2004 befand
er sich in stationärer Behandlung; bis heute hat er psychische Probleme in Form von Schlafstörungen und Albträumen.
472
Auch T. Se... zielt sich zum Zeitpunkt der Explosion in dem Friseurgeschäft, etwa 4 m von dem Sprengzentrum entfernt,
auf. Er erlitt multiple Schnittverletzungen an Gesicht, Brust, rechter Schulter, linkem Handgelenk und rechtem Unterarm,
die am rechten Arm, an der Brust und an der Schulter genäht werden mussten. Einige Tage lang war das Hörvermögen
des rechten Ohrs beeinträchtigt. Er leidet bis heute als Folge des Anschlags an Schlafstörungen.
H. Y... der Bruder des Inhabers des Friseurgeschäfts, hielt sich zum Zeitpunkt der Explosion ebenfalls in dem
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents