OLG München, Urteil vom 11.07.2018 - 6 St 3/12
Fundstelle
openJur 2018, 9551
Rkr: AmtlSlg:
Strafrecht
Tenor
1
I. Die Angeklagte B. Z..., geboren am ... in Jena., ist schuldig
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des Mordes in zehn tatmehrheitlichen Fällen in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Mord, dieser in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung, davon in 6 Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung,
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in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in 32 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 23 Fällen, in
Tateinheit mit Herbeiführen einer schweren Sprengstoffexplosion sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung,
4
in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in 4 in Tateinheit stehenden Fällen und zugleich mit Herbeiführen einer schweren
Sprengstoffexplosion,
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in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und versuchtem
Raub mit Todesfolge,
6
in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit versuchtem besonders schwerem Raub sowie Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung,
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in Tatmehrheit mit zwei Fällen der besonders schweren räuberischen Erpressung, in einem Fall in Tateinheit mit
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung,
8
in Tatmehrheit mit zehn Fällen des besonders schweren Raubes, in 6 Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung sowie in vier Fällen in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung,
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in Tatmehrheit mit versuchtem besonders schwerem Raub in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung,
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in allen Fällen in Tatmehrheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung,
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in Tatmehrheit mit jeweils in drei tateinheitlichen Fällen begangener versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie
versuchtem Mord sowie mit besonders schwerer Brandstiftung.
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II. Der Angeklagte A. E..., geboren am ... in E., ist schuldig der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
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Im Übrigen wird er freigesprochen.
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III. Der Angeklagte H. G..., geboren am ... in J., ist schuldig der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei
Fällen.
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IV. Der Angeklagte R. W..., geboren am ... in J., ist schuldig der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes.
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V. Der Angeklagte C. S..., geboren am ... in N.-D./I., ist schuldig der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes.
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VI. Die Angeklagten werden deshalb verurteilt:
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Die Angeklagte B. Z...
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a. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe.
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b. Die Schuld der Angeklagten wiegt besonders schwer.
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Der Angeklagte A. E...
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zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
23
Der Angeklagte H. G...
24
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren.
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Der Angeklagte R. W...
26
zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.
27
Der Angeklagte C. S...
28
zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren.
VII. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, die wegen der Taten entstanden sind, wegen der sie verurteilt