105 Bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahrs entwickelte sich die Angeklagte Z... in politischer Hinsicht unauffällig. Sie zeigte keinerlei Interesse an politischen Themen und engagierte sich auch nicht in politischen Vereinigungen oder Parteien. Die Angeklagte Z... bekam dann aber im Laufe des Jahres 1991 Kontakt zu einer Jugendgruppe in J., die sich zur dortigen rechten Szene rechnete. Sie ging mit U. M... eine Beziehung ein und die beiden verbrachten zunehmend ihre Freizeit in dieser Jugendgruppe. In der Gruppe hörten sie gemeinsam Lieder mit nationalistischem Inhalt, die sie, teils grölend, im Bereich der "Schnecke" – einer Skulptur in J.-W. – nachgesungen haben. Im Laufe der Zeit übernahm sie mehr und mehr die in der Gruppe vertretenen "rechten Ansichten", billigte diese und identifizierte sich damit. So beteiligte sie sich an Beleidigungen von Ausländern aus der Gruppe heraus. So wurden von der Gruppe, zu der sich auch die Angeklagte und U. M... zählten, bei einem Besuch auf einem Wochenmarkt die dort anwesenden vietnamesischen Verkäufer als "Kanaken" oder "Fidschis" bezeichnet. Wenn die Angeklagte mit der Gruppe unterwegs war, kam es auch zum Rufen von Parolen wie "Deutschland den Deutschen". Am XX. XX 1994 begann U. M... seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr abzuleisten. Einige Monate später trennten sich die Angeklagte Z... und er. Sie pflegten aber weiterhin freundschaftlichen Kontakt. Anschließend ging B. Z... mit U. B... eine Beziehung ein. Die Bekannten und Freunde von U. B..., zu denen auch die Mitangeklagten R. W... und H. G... zählten, und mit denen nun auch die Angeklagte Z... verkehrte, hatten radikale rechte politische Ansichten. 106 Ab dem Jahr 1995 engagierten sich die Angeklagte Z... sowie U. B... und U. M... zunehmend politisch, wobei sich die drei, aber auch ihr persönliches Umfeld, mehr und mehr radikalisierten. M..., der sich nach dem Ende seines Wehrdienstes im Jahr 1995 dieser Clique ebenfalls angeschlossen hatte, vertrat inzwischen extrem rechte Positionen. So wollte er den Nationalsozialismus wieder "einführen". Rassenreinhaltung war für ihn ein wichtiges Gut. Er hasste deshalb den "Multikulti-Schmelztiegel" in Deutschland, wobei er insbesondere auch antisemitisch eingestellt war. Er schrieb basierend auf dieser Einstellung ein Spielprogramm für Computer, das zum Ziel hatte, "Juden abzuschießen". Auch B... vertrat zunehmend rechtsradikale Ansichten. Beide waren gegen die ihrer Auffassung nach zu zahlreich anwesenden Ausländer in Deutschland. Beide kleideten sich, um ihre Bewunderung für die Zeit des Nationalsozialismus nach außen kundzutun, in einer der historischen SA-Uniform nachempfundenen Weise. Die Angeklagte Z... übernahm die rechtsradikalen Ansichten ihres Umfelds und war insbesondere gegen Ausländer, Juden und auch den "Staat" in der existierenden Organisationsform eingestellt. 107 Aus dem bestehenden lockeren Freundeskreis, dem sich auch die Angeklagte Z... sowie M... und B... zugehörig fühlten, entwickelte sich Anfang/Mitte der neunziger Jahre eine zunehmend festere Gruppierung, die von ihren Mitgliedern als Kameradschaft Jena bezeichnet wurde und die mehr und mehr gemeinsam politisch motivierte Aktionen durchführte. Zu der Kameradschaft Jena, die etwa 20 Mitglieder zählte, gehörten unter anderem die Angeklagte Z... und die Angeklagten W... und G... sowie U. B... und U. M.... Dabei organisierte die Kameradschaft Jena, die Mitgliedsbeiträge erhob, über eine Kameradschaftsfahne verfügte und ab Mai 1995 ein "Infoblatt" herausgab, Unternehmungen, die neben der politischen Zielrichtung auch den sozialen Zusammenhalt der Mitglieder der Kameradschaft durch die Vermittlung eines gewissen Gemeinschaftsgefühls stärkte. So besuchte man gemeinsam Rechts-Rock-Konzerte, wo die Teilnehmer neben den mithilfe der Lieder transportierten politischen Botschaften auch ein Gemeinschaftserlebnis erfuhren. Gleiches galt für die nahezu wöchentlich durchgeführten Stammtische oder die Vorbereitung und Veranstaltung von Sonnwendfeuern. Daneben führte die Kameradschaft auch Unternehmungen durch, bei denen der politische Inhalt deutlich im Vordergrund stand. Man fuhr gemeinsam auf rechte Demonstrationen, die sich beispielsweise gegen die Wehrmachtsausstellung richteten oder die Rudolf Hess als politischen Märtyrer propagierten. Die Mitglieder der Kameradschaft Jena meldeten auch selbst Demonstrationen zu rechten Themen an, wie beispielsweise eine solche zur "Ausländerproblematik", weil nach ihrer Auffassung Ausländer den Deutschen die Arbeitsplätze wegnehmen würden. Die Mitglieder der Kameradschaft verschafften sich auch Propagandamaterial mit rechten Inhalten. Gemeinsam wurden dann beispielsweise derartige Plakate verklebt oder Aufkleber und Flyer verteilt. Die Angeklagten Z..., W... und G... sowie M... und B... nahmen an Aktivitäten der Kameradschaft Jena teil. Sie alle identifizierten sich mit ausländerfeindlichen, antisemitischen und staatsfeindlichen politischen Inhalten. Im engeren Umfeld B. Z... sowie U. M... und U. B... kam es ab etwa 1996 immer wieder zu Diskussionen über den

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