473
H. Y... der Bruder des Inhabers des Friseurgeschäfts, hielt sich zum Zeitpunkt der Explosion ebenfalls in dem
Friseurladen, etwa 9 m vom Sprengzentrum entfernt, auf. Er erlitt multiple Schnittverletzungen im Gesicht, am rechten
Oberarm und an den Händen. Mehrere Glassplitter mussten entfernt werden und die Schnittverletzung am rechten
Oberarm wurde vernäht. Vom 09. Juni 2004 bis 11. Juni 2004 befand er sich in stationärer Behandlung. Bis heute hat er
aufgrund des Anschlags psychische Probleme in Form von Angstzuständen.
474
A. Yü... auch er ein Kunde in dem Friseurladen, war etwa 7 m von dem Sprengzentrum entfernt und wurde bei dem
Anschlag im Gesicht verletzt (mehrere Kratzer). Aufgrund der Explosion hatte er ein bis zwei Tage lang
Ohrenschmerzen. L. Ka... der sich ebenfalls in dem Friseurgeschäft etwa 2 m bis 3 m von dem Sprengzentrum entfernt
aufhielt, erlitt Schnittverletzungen am Kopf, am Arm und am Bein; ein bis zwei Wochen war er auf dem linken Ohr taub,
insgesamt hatte er circa ein Jahr lang ein vermindertes Hörvermögen. Nach wie vor hat er aufgrund des Vorfalls
psychische Probleme in Form von Angstzuständen.
475
Der Geschädigte G. Hö... war mit dem Rad auf Höhe des Anwesens K.straße 27 unterwegs, als der Sprengkörper etwa
7 m von ihm entfernt explodierte. Er erlitt ein Knalltrauma mit der Folge einer Hörminderung auf dem rechten Ohr von
25 % – 30 % und einem Tinnitus auf beiden Ohren.
476
Mu. T... befand sich zum Tatzeitpunkt auf der Straße auf Höhe des Anwesens K.straße 56, gegenüber dem
Friseurgeschäft, etwa 15 m von dem Sprengzentrum entfernt. Er erlitt oberflächliche Schnittverletzungen am rechten
Unterarm. M. II... der sich zum Zeitpunkt der Explosion vor dem Anwesen K.straße 48, etwa 24 m von dem
Sprengzentrum entfernt, aufhielt, trug eine 30 cm lange und 0,5 cm breite Schürfwunde an der Schulter sowie eine 5 cm
lange und 0,5 cm breite Schürfwunde an der rechten Wade davon. Außerdem besteht eine Hörbeeinträchtigung auf
dem rechten Ohr.
477
Die Geschädigte Em. Ka... befand sich im Geschäft ihres Bruders in der K.straße 31, direkt neben dem Friseurladen,
etwa 6 m von dem Sprengzentrum entfernt, als die Bombe explodierte. Bis heute leidet sie als Folge des Anschlags an
einer Hörbeeinträchtigung auf dem rechten Ohr sowie an Schlafstörungen und Albträumen.
478
Die Geschädigte F. T... befand sich zum Zeitpunkt der Explosion im Büro einer Fahrschule im Anwesen K.straße 33 an
ihrem Schreibtisch direkt am Fenster zur Straßenseite in einer Entfernung von etwa 11 m zum Sprengzentrum. Für
einige Tage war bei ihr auf beiden Ohren das Hören beeinträchtigt.
479
Se. S... hielt sich zum Zeitpunkt der Explosion in einem nicht zur Straße gelegenen Zimmer ihrer etwa 22 m vom
Sprengzentrum entfernt schräg gegenüber im 1. Stock des Anwesens K.straße 58 gelegenen Wohnung auf. Die
Wirkung der Bombe erfasste auch ihre Wohnung. In dem zur Straßenseite hin gelegenen Zimmer ihrer Wohnung
wurden die Schienen der Rollläden, die halb heruntergelassen waren, durch darauf auftreffende Teile der Bombe
gebrochen, so dass ein Hochziehen der Rollläden nicht mehr möglich war. Nur zufallsbedingt durchschlugen weder
durch die Druckwelle beschleunigte Nägel noch sonstige Fragmente der Bombe die Fenster der Wohnung, um – wie
von der Angeklagten Z..., U. B... und U. M... beabsichtigt – dort aufhältliche Personen zu töten. Die Geschädigte S... die
sich vor der Explosion noch in dem zur Straßenseite hin gelegenen Bereich ihrer Wohnung aufgehalten hatte, befand
sich zum Zeitpunkt der Explosion nur zufallsbedingt nicht im Gefährdungsbereich der Bombe. Sie hatte sich kurz vorher
in das der Straßenseite abgewandte Zimmer ihrer Wohnung begeben. Sie wurde durch die Explosion aufgeschreckt,
begab sich auf die Straße und geriet beim Anblick der durch die Bombe verletzten, blutüberströmten und von Panik
getriebenen Menschen in einen schockartigen Zustand, zitterte permanent am ganzen Körper und war nicht mehr in der
Lage zu sprechen. Sie litt in den nachfolgenden Tagen infolge der Explosion an Angstzuständen sowie Schlafstörungen.
Die Angeklagte Z..., U. B... und U. M... wollten, sofern die Wirkungen der Bombe die Geschädigte nicht töten sollten,
wenigstens solche Beeinträchtigungen. Zumindest auf diese Weise wollten sie den Organismus S. Sa... als Folge der
von der Explosion verursachten psychischen Beeinträchtigungen schädigen.
480
A. Sa..., der sich zum Tatzeitpunkt in seinem Laden in der K.straße 58, schräg gegenüber dem Friseurladen, in einer
Entfernung von etwa 22 m zu dem Sprengzentrum befand, litt für etwa zwei Wochen an einer Verminderung seines
Hörvermögens. Me. H... befand sich am Schaufenster des Imbisslokals, in dem er zum damaligen Zeitpunkt beschäftigt
war, im Anwesen K.straße 21, etwa 27 m von dem Sprengzentrum entfernt. Er erlitt am linken Knie und an den Händen
Schnittverletzungen.
481
Der Geschädigte G. I. P..., der sich ebenfalls in dem Imbisslokal, etwa 27 m von dem Sprengzentrum entfernt, aufhielt,
hatte als Folge der Explosion gesundheitliche Probleme in Form eines Rauschens im linken Ohr, das sein Hörvermögen
beeinträchtigte.
Der Geschädigte Mu. Şe... hielt sich zum Zeitpunkt der Explosion vor dem Anwesen K.straße 21 in einer Entfernung
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