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BVerwG, Urteil vom 14.05.1970 – III C 131.67VG Bremen19.05.1967III
LA 4/1967
BeckRS 1970,
31305022
BVerwG, Urteil vom 14.05.1970 – III C 131.67VG Bremen19.05.1967III LA
4/1967
Titel:
BVerwG: Urteil vom 14.05.1970 - III C 131.67
Normenketten:
§ 1 Abs. 2 7. FeststellungsDV
§ 5 Abs. 1 7. FeststellungsDV
Amtlicher Leitsatz:
Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwGE 20, 182; 29, 122; 32, 65
vorgehend:
VG Bremen, Entscheidung vom 19.05.1967 - III LA 4/1967
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5.000 DM festgesetzt.
Dr. Sieveking Vierhaus Dr. Dodenhoff Türke Sigulla
Verkündet am 14. Mai 1970
Reglin Amtsrat als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
Im Namen des Volkes!
hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 14. Mai 1970 durch die
Bundesrichter Dr. Sieveking, Vierhaus, Dr. Dodenhoff, Türke und Sigulla
für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Mai
1967 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I.
Der 1890 in Kroatien geborene jüdische Ehemann und Erblasser der Klägerin und frühere Kläger
begehrt die Feststellung des Verlustes von 20,5 % der Aktien der Kommerzialbank AG in A., deren
Geschäftsführer er war, bis er sich am 23. März 1941 nach P. begab. Als Grund hierfür gab er in
einem von ihm im Entschädigungsverfahren eingereichten Lebenslauf an, daß die
Geschäftsentwicklung der Bank im Jahre 1940 ungünstig verlaufen sei. An einer anderen Stelle
seines Lebenslaufs erwähnt er, daß er angeblich auf der schwarzen Liste der Nazis gestanden und
sich deswegen habe retten müssen. Im Ausgleichsverfahren gab er an, daß er A. verlassen habe,
weil er die weitere Entwicklung vorausgesehen habe.
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4/15/2022