Ein weiteres Selfie des Angeklagten war einer Nachricht vom 02.11.2014 beigefügt, es zeigt den Angeklagten im Kasseler Auestadion. Unter dem 17.10.2014 wurde der Eintrag veröffentlicht: " Guter Plan, wer aus Kassel fahrt am 26.10. mit nach Koln? ", darunter eine Verlinkung zu einem Artikel bezüglich der HO.GE.SA Bewegung auf der Webseite von n-tv. Der facebook-Nutzer mit Alias "S" kommentierte dies mit " Also Digger ich fahre mit… habe ewil noch zwei Plätze frei!! " Unter dem 26.10.2014 11:13 Uhr wurde gepostet: " Auf dem Weg nach Koln zur Demo GO.GE.SA- voll motiviert mit S hier A44 ". Sodann um 13:58 Uhr: " HO.GE.SA ca 1.500 bis 2.000 sind schon da!!! - mit S hier: Koln Hauptbahnhof ". Darauf um 16:36 Uhr: " HO.GE.SA. Koln 26.10.2014 - mit S " und hierunter ein Selbstlichtbild, welches den Angeklagten in Begleitung des S zeigt. Es folgten unter selben Datum mehrere Einträge mit Lichtbildern von besagter Veranstaltung. III. Die Feststellungen beruhen auf dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung. Die Feststellungen zur den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten sowie zu seinem persönlichen Werdegang beruhen im Wesentlichen auf den glaubhaften Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung. Bezüglich der politischen Aktivität des Angeklagten, sowie der gegen ihn gerichteten Aktionen, wurden die Ausführungen des Angeklagten durch die glaubhafte Aussage des Zeugen C in der Hauptverhandlung zusätzlich gestützt. Die Feststellungen zu den Vorstrafen des Angeklagten beruhen auf der Verlesung des Bundeszentralregisterauszugs in der Hauptverhandlung. Der Angeklagte hat die Vorstrafen so anerkannt. Die Feststellungen zu der Tat beruhen auf dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung. Der Angeklagte selbst bestreitet die Tat. Nach seiner Darstellung habe er die gegenständliche Nachricht nicht verfasst und nicht auf der facebook-Seite veröffentlicht. Er gab an, dass Profil "Y" sei durch die Firma facebook zu einem Zeitpunkt vor dem 11.10.2013 gesperrt worden. Seither habe er keinen Zugriff mehr auf dieses Profil gehabt und auch nicht genommen. Zum Beleg legte die Verteidigung den screenshot einer E-Mail vor, welche dem Anschein nach von facebook stammt und besagte Sperrung begründet. Weiter legte die Verteidigung eine Nachricht vor, welche im Internet auf der Seite morgenschau.wordpress.com veröffentlicht war, welche dem Anschein nach einen Auszug aus dem facebookprofil des Angeklagten zeigt, durch den wiederum dem Anschein nach eine für den 29.12.2014 angesetzte KAGIDA-Veranstaltung abgesagt sei. Diese Veranstaltung sei tatsächlich nicht abgesagt worden, dies wiederum belege eindeutig, dass der facebook-Zugang durch Dritte "gehackt" und manipuliert worden sein müsse. Nach dem übrigen Ergebnis der Beweisaufnahme ist diese Darstellung des Angeklagten und der Verteidigung, jedoch nach freier Überzeugung des Gerichts widerlegt. Dies stützt sich einerseits auf das gegenständliche Profil, welches in Augenschein genommen wurde, andererseits auf die Aussage des Ermittlungsbeamten C. - Seite 3 von 7 -

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