Gericht: Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: ECLI: Dokumenttyp: Quelle: AG Kassel Zivilabteilung Normen: § 130 StGB, §§ 130 I Nr. 1, 47 StGB 18.08.2016 240 Cs - 1603 Js 42888/14 ECLI:DE:AGKASSE:2016:0818.240CS1603JS42888.0A Urteil Tenor Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung unter Einbeziehung der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Kassel vom 22.10.2015 - Az.: 271 Ds - 1603 Js 17902/15 - verhängten Strafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30,00 Euro verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Angeklagte ist am XX in M geboren. Bis zu seinem vierten Lebensjahr ist der Angeklagte dort aufgewachsen. Daraufhin zog er nach Kassel. Von 1998-2000 wohnte er in der Schweiz. Von 2000-2001 in Stuttgart, darauf und seitdem wieder in Kassel. Der Angeklagte erhält aus seiner beruflichen Tätigkeit als Lagerarbeiter monatlich 1300 € netto. Er lebt mit seiner Frau und zwei Kindern in einer "Bedarfsgemeinschaft". Die Familie erhält vom Jobcenter weitere 860 €. Das Jobcenter übernimmt anteilig die Miete sowie Stromkosten für die Ehefrau und die Kinder. Der Angeklagte zahlt zudem monatlich 180 € Unterhalt für ein weiteres Kind, welches bei der Kindesmutter lebt. Der Angeklagte ist bisher wie folgt strafrechtlich in Erscheinung getreten: Am 1.12.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Kassel wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 10 €. Das Urteil ist seit 01.062010 rechtskräftig. Am 13.1.2012 verurteilte das Amtsgericht Kassel wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie 15 €. Das Urteil ist seit 14.2.2012 rechtskräftig. Am 22.10.2015 verurteilte ihn das Amtsgericht Kassel wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 €. Der Angeklagte hatte hier eine politische Demonstration veranstaltet, jedoch schuldhaft nicht für ausreichend Ordner gesorgt. Die Strafe ist noch nicht vollständig vollstreckt. II. Der Angeklagte ist politisch außerparlamentarisch engagiert. Er nahm unter anderem an öffentlich kontroversen Kundgebung teil und organisierte die sogenannten KAGIDA Demonstrationen, welche ein Kasseler Ableger der sogenannten PEGIDA - Bewegung sind. In den Focus linksgerichteter Aktivismus-Gruppen geriet der Angeklagte insbesondere - Seite 1 von 7 -

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