259
So führte der Angeklagte in einer Audiodatei vom 10. Januar 2016 aus, die Vermischung von Nationen und Kulturen sei
eine "Bedrohung für das deutsche Volk", weshalb die "Überfremdung" in Form von Migration verhindert werden müsse.
Am 7. März 2015 nahm der Angeklagte ein Gespräch auf, indem er seinem Gesprächspartner sagte, dass "Hitler über
allem" stehe. Hitler sei "ein Schöpfer der ehrlichen Arbeit" gewesen und "alles, was Hitler schlechtmache", sei "Lüge".
260
(d) Devotionalien
261
Die Begeisterung des Angeklagten für Adolf Hitler zeigt sich auch darin, dass er eine gebundene Ausgabe der von Adolf
Hitler verfassten Kampf- und Propagandaschrift "Mein Kampf" besaß, wie sich aus der insoweit glaubhaften Einlassung
des Angeklagten ergibt, die durch die Angaben des Zeugen E bestätigt werden. Die Einlassung des Angeklagten, er
habe das Buch zunächst unwissentlich in einer Kiste beim Entrümpeln seines Kellers gefunden und nie gelesen, soll
wohl implizieren, dass ihm dieses Buch persönlich nicht wichtig gewesen sei. Das lässt sich nicht mit seinen
Bemühungen in Einklang bringen, sich in dem Besitz dieser Schrift zu halten. Wie oben ausgeführt, hat der Zeuge E
ausgesagt, nachdem der Angeklagte am 3. Februar 2017 vorübergehend in Wien in Haft genommen worden war, sei
dieser mit der Bitte an ihn herangetreten, für ihn eine Kiste mit Büchern zu verwahren, worunter sich auch das Buch
"Mein Kampf" befunden habe. Als Grund hierfür habe der Angeklagte seine Befürchtung geäußert, dass man das Buch
bei ihm auffinden könne. Dieses Verhalten zeigt, dass es dem Angeklagten wichtig war, sich die Möglichkeit der
zukünftigen Rückerlangung des Buches, das er auch hätte dauerhaft entsorgen können, zu erhalten. Es liegt fern, dass
der Angeklagte den mit der Zwischenaufbewahrung beim Zeugen E verbundenen Aufwand betrieben hätte, wenn ihm
der Inhalt des Buches gleichgültig gewesen wäre.
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Die Gesinnung des Angeklagten wird auch durch die NS-Devotionalien bestätigt, die sich in einer Holzkiste in der am
11. Februar 2022 sichergestellten Plastiktüte befanden, nachdem der Angeklagte diese beim Zeugen W in
Stadt13/Frankreich abgeholt hatte. Der Angeklagte hat bestätigt, diese Devotionalien bei seiner Festnahme am 11.
Februar 2022 in einer Plastiktüte bei sich gehabt zu haben.
263
Bei diesen handelte es sich um mehrere NS-Stecknadeln, Orden, eine Armbinde mit Hakenkreuz sowie kleine
Liederbücher, unter anderem mit dem Titel "Des Führers Kampf in Belgien". Der Angeklagte hat sich zum Besitz dieser
Gegenstände insoweit eingelassen, als er angedeutet hat, diese könnten aus dem Nachlass seines Großvaters
mütterlicherseits stammen, da es in dessen Nachlass ähnliche Gegenstände gegeben habe. Indes kommt es nicht
darauf an, wann und auf welche Weise er an die Devotionalien gelangt ist. Ausdruck seiner Gesinnung ist vielmehr,
dass er sich bewusst den weiteren Zugriff auf die Gegenstände erhielt, indem er sie beim Zeugen W lagerte und in
einem vermeintlich unbeobachteten Moment wieder abholte.
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(e) Zeugen
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Die Überzeugung des Senats von der Gesinnung des Angeklagten gründet auch auf den Aussagen von Zeugen. Der
Zeuge Name21 - Bundeswehrsoldat wie der Angeklagte - hat glaubhaft beschrieben, kurz nachdem er den Angeklagten
Anfang 2016 kennengelernt hatte, habe er von diesem eine E-Mail mit einer hetzerischen Schrift erhalten, in der der
Holocaust geleugnet worden sei. Er - der Zeuge Name21 - habe den Angeklagten daraufhin aufgefordert, ihm nie
wieder solche Inhalte zu schicken. Der Zeuge Name21 hat auch berichtet, der Angeklagte habe bereits bei ihrem ersten
Zusammentreffen geäußert, dass "ein Mensch mit schwarzer Hautfarbe niemals Deutscher sein kann". Nachdem der
Zeuge den Angeklagten gefragt habe, ob er - der Zeuge Name21 -, dessen Eltern aus der Türkei stammten, deutsch
sein könne, habe der Angeklagte geschwiegen. Als sich der Zeuge einmal gemeinsam mit dem Angeklagten und dem
Zeugen Vorname2 L während einer Fortbildung zum Häuserkampf zusammen auf einer Stube befunden habe, habe der
Angeklagte gesagt, die Einwanderung zersetze Europa. Der Angeklagte habe diesbezüglich von einem "Autogenozid" in
Europa gesprochen. Die Deutschen könnten - so habe es der Angeklagte ihm gegenüber geäußert - nicht mehr so
deutsch sein, wie sie eigentlich wollten. Auf einer Geburtstagsfeier des Zeugen Vorname2 L am 25. März 2016, habe
der Angeklagte gesagt, die Flüchtlingsmigration sei "von Zionisten und Amerikanern gesteuert" und dass es dabei "um
die Rache für den Zweiten Weltkrieg und um die Auslöschung der deutschen Rasse" gehe.
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Der Zeuge Name21 hat weiter bekundet, er habe vom Zeugen L vom Hörensagen gehört, dass sich der Angeklagte
ernsthaft mit Verschwörungstheorien befasst habe. Der Angeklagte glaube, in Baumattrappen seien Sender verbaut und
auf Straßen klebende Kaugummis könnten von der Regierung stammendes Nervengift enthalten.
Die Angaben des Zeugen Name21 sind glaubhaft. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass der Zeuge Name21 ein Motiv