10 Der Angeklagte ist Berufssoldat bei der Bundeswehr im Rang eines Oberleutnants. Er hat eine seit Jahren verfestigte völkisch-nationalistische, rassistische und demokratiefeindliche Gesinnung. Besondere Abneigung hat er gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, denen er - verbunden mit verschwörungstheoretischen Gedanken - den Wunsch nach einer "Weltherrschaft des Zionismus" unterstellt. Er meint, zur Erreichung dieses Ziels wirkten Medien und staatliche Institutionen zusammen. Dabei ist er der Überzeugung, der "Zionismus" führe einen systematischen Rassenkrieg, in welchem Millionen von Migranten nach Deutschland verbracht würden, wodurch es zu einer "Vermischung der Rassen" und letztlich zu einer "Auslöschung der deutschen Rasse" käme. Verantwortlich für diese von ihm wahrgenommene vermeintliche "Zersetzung der deutschen Nation" seien insbesondere hochrangige Politiker, Politikerinnen und Personen des öffentlichen Lebens, die zu flüchtlingsfreundlich eingestellt seien. Der Angeklagte fasste im Laufe des Jahres 2016 den festen Entschluss, einen Angriff auf das Leben einer dieser Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens zu verüben, um einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel in seinem Sinne herbeizuführen und so nach seiner Vorstellung zum "Erhalt der deutschen Nation" beizutragen. Als mögliche Anschlagsopfer zog er die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth, den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sowie die Journalistin und Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung Anetta Kahane in Betracht. Auf solche potentiellen Anschlagsopfer fokussierte sich der Angeklagte nur, weil sie das politische System der Bundesrepublik Deutschland als Amtsträger bzw. als Person des öffentlichen Lebens repräsentierten und für die von ihm verhasste Flüchtlingspolitik und die von ihm befürchtete "Umvolkung" stehen. Eine persönliche Beziehung zu ihnen hatte er nicht. 11 Unterdessen verfügte der Angeklagte unerlaubt über vier Schusswaffen. Er war fest entschlossen, eine der vier Schusswaffen für den von ihm geplanten Anschlag zu verwenden. Daneben zog er in Erwägung im Rahmen der Durchführung des Anschlags auch einen oder mehrere der folgenden Gegenstände zu nutzen: So bewahrte er ab Januar 2015 bis zum 26. April 2017- zeitweise in seinem Keller in Stadt1 und zeitweise an anderen Orten - 1.090 Schuss Munition, 51 Sprengkörper, eine Anzündschnur und ein Oberteil einer Übungshandgranate unerlaubt auf. Teile dieser Munition und Sprengkörper, die der Angeklagte zur eigenen Verwendung besaß, stammen aus Beständen der Bundeswehr. 12 Um zu belegen, wie leicht sich "der Staat" täuschen lasse und es ermögliche, unter einer falschen Identität als vermeintlicher Flüchtling zu leben und staatliche Transferleistungen zu beziehen, ließ sich der Angeklagte am 30. Dezember 2015 als Asylbewerber registrieren, wobei er angab, aus Syrien zu stammen und von dort geflohen zu sein. Aufgrund dieser Registrierung erhielt der Angeklagte, wie von ihm intendiert, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Wert von insgesamt 6.920,49 €. Die falsche Identität als syrischer Asylbewerber hielt der Angeklagte bis zu seiner Festnahme am 26. April 2017 aufrecht, wobei er am 14. Februar 2017 als angeblicher syrischer Asylbewerber Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beantragte, woraufhin er soziale Transferleistungen in Höhe von insgesamt 3.025,- € erhielt. 13 Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen. Er hat bestritten, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. 14 Eine Verständigung im Sinne des § 257c StPO hat nicht stattgefunden. 15 A. Feststellungen 16 I. Die Person des Angeklagten 17 Der Angeklagte wurde am XX.XX.1989 als (...) in Stadt1 geboren und ist deutscher Staatsangehöriger. Sein Vater hat die italienische, die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Eltern trennten sich, als der Angeklagte zwei Jahre alt war. Er und sein Bruder wurden nach der Trennung von ihrer Mutter großgezogen und hatten seitdem keinen Kontakt zu ihrem Vater. Zu seinem Bruder, der derzeit in Land1 lebt, hat der Angeklagte ein enges Verhältnis. 18 Der Angeklagte wurde im August 1995 eingeschult und besuchte zunächst die Schule1 in Stadt1, von Juli 1999 bis Juni 2005 die dortige Schule2 und von Juli 2005 bis Mai 2008 das Oberstufengymnasium Schule3 in Stadt2. Dieses Gymnasium schloss er am XX.XX.2008 mit dem Abitur ab, wobei er eine Endnote von ... erreichte. Neben der Schule war er als Leistungssportler in einem Ruderverein aktiv. 19 Bereits im Jahr 2007 beschäftigte sich der Angeklagte mit Gedanken, wie er die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in Deutschland radikal ändern könne. Dabei erwog er, Soldat zu werden, bei der Bundeswehr eine einflussreiche Position zu erlangen und dann einen Militärputsch zu organisieren. Der Angeklagte wurde zunächst am 1. August 2008 als Wehrpflichtiger zur Bundeswehr eingezogen. Er entschied sich

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