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Er begann aber auch, darüber nachzudenken, auf welchen anderen Wegen er dazu beitragen könne, das deutsche Volk
"zu retten", das nach seiner Auffassung davon bedroht war, zu "verschwinden" beziehungsweise "ausgelöscht" zu
werden. Systemkonforme Möglichkeiten zur Veränderung der politischen Zustände wie etwa den Eintritt in eine Partei
schloss er für sich aus, da er die politischen Parteien als Teil des ihm verhassten Systems ansah. Er war der
Auffassung, es reiche nicht aus, es bei "Worten zu belassen", und hatte die Überzeugung, gerade er sei zum Handeln
berufen. Er war der Ansicht, dass jeder, der dazu beiträgt, dass das bestehende "Konstrukt des Staates kaputtgeht"
Gutes tue und Gesetze als "null und nichtig" anzusehen seien.
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Seine Überlegungen konkretisierten sich ab Ende 2015 zunehmend dahin, einen Angriff auf das Leben eines
hochrangigen Politikers, einer hochrangigen Politikerin oder einer Person des öffentlichen Lebens zu verüben, die sich
besonders für Flüchtlinge einsetzen, um so nach seiner Vorstellung zum Erhalt der deutschen Nation beizutragen. Seine
politischen Gegner bezeichnete der Angeklagte im Februar 2016 als "Schweine", die ihn und seine
Gesinnungsgenossen "umbringen" würden, wenn sie sich in den Weg stellen würden. Diese Personen seien nur da, wo
sie heute seien, "weil sie immer wieder gemordet haben". Deshalb müsse ein Bewusstseinswandel vonstattengehen,
dass sie die Mörder "zurück ermordeten". Seine feste Überzeugung dazu war: "Ich weiß, du wirst mich morden, ich
ermorde dich vorher." Nach seiner Auffassung könnten diejenigen, die zu einem solchen Vorgehen nicht bereit seien,
"den Kampf von vornherein gleich lassen."
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Im Laufe des Jahres 2016 - entweder als sich der Angeklagte die Schusswaffen G3, Landmann Preetz und FN
Browning sowie die Munition und Sprengkörper verschaffte, oder aber spätestens während er diese verwahrte - fasste
er den festen Entschluss, mittels einer dieser Schusswaffen einen hochrangigen Politiker, eine hochrangige Politikerin
oder eine Person des öffentlichen Lebens zu töten, die sich in besonderer Weise für Flüchtlinge engagierten. Auch
wenn er entsprechende Anschlagspläne noch nicht abschließend konkretisiert und auch noch nicht endgültig
entschieden hatte, welchen Politiker, welche Politikerin oder welche Person des öffentlichen Lebens er töten und welche
seiner Schusswaffen er dabei verwenden werde, wollte er unbedingt ein Zeichen setzen, um einen politischen und
gesellschaftlichen Richtungswechsel in seinem Sinne herbeizuführen. Daneben zog er in Erwägung, zusätzlich die
Munition und Sprengkörper, die er in seinem Keller lagerte, für die Umsetzung seiner Anschlagspläne zu verwenden.
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Als mögliche Anschlagsopfer zog der Angeklagte die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia
Roth, den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sowie die Journalistin und
Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung Anetta Kahane in Betracht. Letztere ist für ihr Engagement gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sehr bekannt und damit eine Person des öffentlichen
Lebens. Diese potentiellen Anschlagsopfer wählte der Angeklagte nur aus, weil sie das politische System der
Bundesrepublik Deutschland als Amtsträger bzw. als Person des öffentlichen Lebens repräsentierten und für die von
ihm verhasste Flüchtlingspolitik und die von ihm befürchtete "Umvolkung" standen. Eine persönliche Beziehung zu
ihnen hatte er nicht. Seine Tat sollte sich gegen "Vertreter des verlogenen und von Zionisten gesteuerten Systems"
richten.
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Der Angeklagte beschäftigte sich während des Jahres 2016 zudem damit, seine Schusswaffen besser auszustatten.
Hierzu verschaffte er sich zu einem nicht exakt feststellbaren Zeitpunkt vor dem 5. April 2016 ein Zielfernrohr der Marke
Walther, um es auf dem Gewehr G3 zu montieren. Er wollte hiermit die Präzision beim Schießen mit diesem Gewehr
verbessern. Die Montage des Zielfernrohrs auf dem Gewehr G3 war jedoch zunächst nicht möglich, da das Gewehr
nicht mit einer Klammer für ein Zielfernrohr ausgestattet war. Am 5. April 2016 erwarb der Angeklagte sodann bei dem
Zeugen F, der in Stadt15 ein Geschäft für Waffen und Waffenzubehör betrieb, eine Montageschiene, mit der er das
Zielfernrohr auf dem Gewehr G3 montieren konnte.
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Ende Juli 2016 verdichteten sich die Aktivitäten des Angeklagten zunehmend. Er kundschaftete die Tiefgarage des
Gebäudes G-Straße ... in Stadt16 aus, in dem die Räumlichkeiten der Amadeu-Antonio-Stiftung liegen, in welchen
Anetta Kahane tätig ist, fertigte mit seinem Mobiltelefon Fotos von den Autos in der dortigen Tiefgarage, auf denen auch
die Kennzeichen der Fahrzeuge zu erkennen sind, machte Schießübungen mit seiner FN Browning und seinem Gewehr
G3, auf dem das inzwischen das Zielfernrohr montiert war, und beschaffte sich weiteres Waffenzubehör.
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Nachdem er am 3. Februar 2017 am Wiener Flughafen festgenommen worden war, ließ der Angeklagte die weitere
Anschlagsplanung wegen der dadurch erhöhten Entdeckungs- und Verfolgungsgefahr zunächst ruhen, ohne aber den
Entschluss aufzugeben.
Der vom Angeklagten geplante tödliche Anschlag auf einen Politiker oder eine Person des öffentlichen Lebens