47
· 40 Patronen im Kaliber 5,56 mm x 45 Leuchtspur-Geschoss für vollautomatische Gewehre des Herstellers Heckler &
Koch, Modell G36 oder Modell HK 416.
48
923 der insgesamt 1.090 Schuss Munition waren Patronen-, Kartuschen- und pyrotechnische Munition:
49
31 Patronen im Kaliber 4,6 mm x 30 mit Vollmantel-Weichkern-Geschoss
50
· 91 Patronen im Kaliber 9 mm Luger (9 mm x1 9) mit Vollmantel-Weichkern-Geschoss
51
· 3 Patronen im Kaliber 7,62 mm x 51 Vollmantel-Weichkern-Geschoss:
52
· 177 Knallkartuschen (Manöverpatronen) mit Kaliber 5,56 mm x 45 ohne Geschoss
53
· 12 Patronen im Kaliber 5,56 mm x 45 mit Vollmantel-Weichkern-Geschoss
54
· 602 Knallkartuschen (Manöverpatronen) im Kaliber 7,62 mm x 51 ohne Geschoss
55
· 1 Signalpatrone
56
· 1 Schallmesspatrone
57
· 2 Signalpatronen
58
· 3 Signalpatronen.
59
Bei den drei Patronen Kaliber 7,62 mm x 51 sowie den 602 Knallkartuschen mit diesem Kaliber handelte es sich um
geeignete Munition für das Gewehr G3.
60
Daneben verwahrte der Angeklagte 51 Sprengkörper, eine Anzündschnur und ein Oberteil einer Übungshandgranate,
die pyrotechnische Gegenstände waren, das heißt Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische
enthalten, mit denen auf Grund selbsterhaltender, exotherm ablaufender chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall,
Gas oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkungen erzeugt werden sollen. Im Einzelnen handelt es sich um
folgende Gegenstände:
61
· 1 Zündmittel "Anzündschnur", wie sie üblicherweise bei der Bundeswehr zur Verzögerung und Auslösung von
Sprengmitteln oder anderen Wirkmitteln verwendet wird
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· 1 Zündmittel "Oberteil einer Übungshandgranate", Modell DM 58 oder DM 58 A 1 mit eingeschraubtem Knallsatz
63
· 5 Sprengkörper "Nebelhandgranate", Modell DM 25
64
· 20 Sprengkörper, die bei Ausbildungen, Übungen und Manövern mittels lauten Knalls bei der Übungstruppe
entsprechende Maßnahmen auslösen können; sogenannte "Schiedsrichterwurfkörper"
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· 4 Sprengkörper "Nebelhandgranaten", Modell DM 25
66
· 1 Sprengkörper "Rauchgranate", Modell DM 32 A2B1
67
· 20 Knallsätze für Sprengkörper "Übungshandgranate", Modell DM 58
68
· 1 Sprengkörper französische Übungshandgranate mit auswechselbarem Knallsatz.
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Davon stammen 137 Patronen Kaliber 5,56 mm x 45 mm, 121 sonstige Patronen, 656 Knallkartuschen, 2 Signal- und
Schallmesspatronen sowie 46 Sprengkörper und das Oberteil einer Übungshandgranate mit eingebautem Knallsatz aus
Beständen der Bundeswehr in Hammelburg oder Illkirch-Graffenstaden, die der Angeklagte zu Übungszwecken erhalten
hatte und sodann zur Verwendung für eigene Zwecke behielt. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Gegenstände:
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· 127 Patronen Kaliber 5,56 mm x 45 Doppelkerngeschoss
71
· 10 Patronen Kaliber 5,56 mm x 45 Leuchtspurgeschoss
72
· 30 Patronen Kaliber 4,6 mm x 30 Vollmantelweichkerngeschoss
73
· 91 Patronen Kaliber 9 mm Luger (9mm x 19)
74
· 176 Knallkartuschen Kaliber 5,56 mm x 45 ohne Geschoss
75
· 480 Knallkartuschen Kaliber 7,62 mm x 51 ohne Geschoss
76
· 1 Signalpatrone "Meldung" LM 21 Kaliber 26,5 mm
77
· 1 Signalpatrone "Schallmess" LR 55 Kaliber 26,5 mm
78
· 1 Sprengkörper "Rauchgranate"
79
· 5 pyrotechnische Sprengkörper "Nebelhandgranaten"
80
· 20 Sprengkörper Knallsätze für Übungshandgranaten
· 20 Sprengkörper