273 Die Bekundungen des Zeugen E und der Zeuginnen K und Vorname1 L haben nichts Anderes zur Gesinnung des Angeklagten ergeben. Diese Zeugen haben die Einstellung des Angeklagten nicht abweichend geschildert, sondern lediglich zum Ausdruck gebracht, dass sie diese nicht als völkisch-nationalistisch und rassistisch bewerten. Der Zeuge E hat zu der politischen Einstellung des Angeklagten ausgeführt, er schätze die Ansichten des Angeklagten nicht als extremistisch ein, könne dies aber eigentlich nicht beurteilen. Die Zeugin K hat auf Befragen zu der Gesinnung des Angeklagten gesagt, der Angeklagte möge sein Deutschtum, aber auch andere Länder und Kulturen. Er habe sie aber grundsätzlich aus allem rausgehalten, und sie habe ihn auch nie groß gefragt. Die Zeugin Vorname1 L hat geschildert, der Angeklagte gehöre "zum rechten Spektrum". Dieses sei aber ihrer Einschätzung zufolge innerhalb der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Auf Befragen hat sie weiter erklärt, die NS-Zeit habe in ihren Gesprächen eigentlich keine Rolle gespielt, so dass sie hierzu nicht viel sagen könne. Die Zeugin hat indes auch ausgesagt, das "Subversionsthema" und "Migration als Waffe" seien für den Angeklagten "schon ein Thema" gewesen. Dieser sehe darin eine Destabilisierung von Deutschland. Die Zeugin L hat weiter bekundet, der Angeklagte habe ihr unterschiedliche Zitate von jüdischen Schriftstellern genannt, die seine Theorien angeblich teilweise bestätigten. Sie hat dazu in der Hauptverhandlung die Einschätzung geäußert, "so etwas" könne "man ja nicht wegdiskutieren". Befragt, wie denn die Haltung des Angeklagten zu Juden sei, hat sie eingeräumt, Juden seien "schon ein Thema für ihn" gewesen sehen. Ersichtlich um Abmilderung dieser Bekundung bemüht, hat sie sodann angegeben, es sei dem Angeklagten "aber nicht um einzelne Juden" gegangen, er habe "vor allem in geopolitischer Hinsicht Vorbehalte gegen Juden". 274 (2) Zur Motivation zu einer politisch wirksamen, gewaltsamen Handlung 275 Der Senat ist davon überzeugt, dass der Angeklagte aufgrund seiner inneren Haltung motiviert war, eine politisch wirksame Handlung vorzunehmen, um die Verhältnisse in Deutschland gemäß seinen Vorstellungen zu beeinflussen, wobei er systemkonforme Möglichkeiten zur Veränderung der politischen Zustände wie etwa den Eintritt in eine Partei für sich ausschloss. Nachdem er die Ausübung von Gewalt zunächst nur als eine von mehreren, aus seiner Sicht legitimen Möglichkeiten in Betracht zog, erwog er zunehmend ernsthaft die Anwendung von Gewalt. Soweit sich der Angeklagte dahingehend eingelassen hat, er habe sich nur für den gewaltfreien zivilen Ungehorsam eingesetzt, ist dies durch die eine Gesamtschau von indiziellen Tatsachen widerlegt. 276 So ergibt sich aus den Notizen des Angeklagten, dass dieser das demokratische System der Bundesrepublik ablehnte und die Anwendung von Gewalt zu politischen Zwecken befürwortete. Wie schon oben unter A I erwähnt, beschäftigte er sich bereits im Jahr 2007 als erst 18-jähriger Schüler mit den Gedanken an einen politischen Umsturz durch einen von ihm organisierten Militärputsch. 277 Im Jahr 2011 schrieb der Angeklagte unter dem Pseudonym "Aliasname4" an den ehemaligen Generalmajor Name22, um diesen dazu zu bewegen, sich mit ihm zu treffen. In diesem Schreiben führte der Angeklagte unter anderem aus: "Ich denke, die Gründe wegen derer ich für eine Veränderung einstehe, bedürfen genauerer Erklärung, da dieser Wille von verschiedenster Seite motiviert sein kann. (...) Das deutsche Volk verschwindet; dies zu verhindern, ist oberste Pflicht (...) Uri Avneri sagte, dass die USA die Welt regieren, Israel aber regiert die USA. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. (...) Ich bin schon Anfang Zwanzig und es gibt noch eine Menge zu wissen zu erkennen und zu verstehen, bevor ich auch nur im Entferntesten irgendeinen Wert für den Kampf um eine bessere Welt hätte." Der Angeklagte hat bestätigt, dieses sowie ein weiteres Schreiben im Jahr 2012 an den ehemaligen Generalmajor geschickt zu haben, damit dieser sich mit ihm treffe. Er habe beim Verfassen des Schreibens vorsorglich ein Pseudonym verwandt, um Schwierigkeiten zu vermeiden. 278 Dass ihn auch im Jahr 2012 die Idee von einem Militärputsch beschäftigte, ergibt sich aus dem Eintrag des Angeklagten in ein Notizbuch vom 2. Mai 2012: "In letzter Zeit schweifen meine Gedanken immer öfters in eine bestimmte Richtung ab. Es geht immer um ein bestimmtes Thema und zwar handelt es sich hierbei darum, wie ich es schaffen kann, das alles zu verhindern, den Karren aus dem Dreck zu ziehen und die Welt wieder zu einem lebenswerten Ort zu machen. Bis jetzt geht es dabei meistens um einen Militärputsch, der durch die vereinten Kräfte der französischen, deutschen und britischen Streitkräfte stattfindet (...) Ich fühle mich mehr und mehr dazu gedrängt, all dies zu erarbeiten und handfeste Ergebnisse dabei herauszubekommen. Zwei Fragen sind es, die mich bewegen: Wie kann man ans Ruder kommen? Und wohin, wenn man am Ruder ist?" 279 Dass der Angeklagte zur Durchsetzung seiner Ideen auch Gewalt als eine Option betrachtete, zeigt auch die oben unter B II 2 a) bb) (1) (b) bereits genannte Notiz vom 26. Oktober 2014, der zufolge er sich gedrängt fühlt, "die Typen weghauen", die mit deutschen Mädchen in der Straße unterwegs seien. In der oben unter B II 2 a) bb) (1) (b) genannten Datei "Systemverständnis.doc" vom 31. Oktober 2014 findet sich auch

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