126 Davon, dass der Angeklagte die Kontakte zur Prepperszene auch nutzen wollte, um illegal an weitere Waffen zu gelangen, ist der Senat aufgrund der weiteren glaubhaften Angaben des Zeugen P überzeugt. Dieser hat anschaulich und in Übereinstimmung mit seinen polizeilichen Vernehmungen geschildert, er habe den Angeklagten bei zwei Treffen des Vereins UNITER e.V. getroffen. Es sei um die Vorbereitung auf Katastrophen wie einen dritten Weltkrieg gegangen. Zu den Treffen des Vereins sei auch über die Telegram-Chatgruppe Süd eingeladen worden, in der auch der Angeklagte gewesen sei. Bei beiden Treffen habe der Angeklagte ihn angesprochen und gefragt, wie man an Waffen kommen könne, wobei die Art der Fragestellung impliziert habe, dass es dem Angeklagten nicht darum gegangen sei, wie man sich legal Waffen besorge. 127 Dass der Angeklagte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, ergibt sich aus der Auskunft des Bundesamts für Justiz vom 23. Dezember 2021. 128 Die Feststellung, dass der Angeklagte vom 26. April 207 bis zum 3. Mai 2017 aus nicht aufklärbaren Gründen im besonders gesicherten Haftraum untergebracht war, beruht auf dem Personalblatt vom 10. Mai 2017 und den Angaben des Zeugen R, des damaligen Vollzugsabteilungsleiters der JVA Stadt2 ... 129 II. Zum Tatgeschehen 130 1. Einlassung des Angeklagten 131 Im Wesentlichen hat der Angeklagte folgende teilgeständigen Angaben gemacht: 132 a) Zu den Schusswaffen, der Munition und den Sprengkörpern 133 (aa) Zu G3, FN Browning und Landmann-Preetz 134 Der Angeklagte hat eingeräumt, dass er das Gewehr der Marke Heckler & Koch G3, die Pistole FN Browning 7,65 mm und das Selbstladegewehr des Herstellers Landmann Preetz verwahrte und diese Waffen mindestens einmal von Stadt13/Frankreich nach Stadt1 transportierte. 135 Zu Beginn der Hauptverhandlung wollte der Angeklagte keine Angaben zu den Waffen machen. Er hat dann eingeräumt, dass er die Waffen G3, FN Browning und Landmann Preetz zeitlich begrenzt besessen habe. Er habe die Waffen irgendwann im Jahr 2016 bekommen, spätestens Mitte 2016. Wie und von wem er diese Waffen erlangte, wolle er nicht sagen. Er habe sich der Waffen in der Zeit des "Vorfalls in Wien" - teilweise davor, teilweise danach - entledigt, was er nicht näher erläutern wolle; über den Verbleib der Waffen wisse er nichts. Er wisse auch nicht mehr, welcher Waffen er "vor Wien" und welcher Waffen er sich danach entledigt habe. Die Frage, warum er sich der Waffen teilweise schon vor seiner vorläufigen Festnahme in Wien entledigt haben will, hat der Angeklagte nicht beantwortet. 136 Der Angeklagte hat angegeben, er habe sich die drei Schusswaffen beschafft, weil es in Frankreich eine Bedrohungslage gegeben habe. So habe es Vorfälle in der Nähe von Militärstandorten gegeben, bei denen Soldaten bedroht worden seien. Deshalb habe er sich zum eigenen Schutz bewaffnen wollen. Auf Vorhalt, dass Waffen, die er in Stadt1 habe, ihm bei einer Bedrohungslage in Frankreich nicht hätten helfen können, hat er erklärt, dass er die Waffen auch manchmal in Stadt13/Frankreich gehabt habe. Er hat dann spontan geäußert, die drei Waffen mit Munition zeitweise in Stadt1 und zeitweise in Stadt13/Frankreich aufbewahrt zu haben. Er habe diese Gegenstände von Stadt1 nach Stadt13/Frankreich und dann zumindest einmal wieder nach Stadt1 mitgenommen. Auf nochmaligen Vorhalt, dass Waffen in Stadt1 bei einer Bedrohungslage in Frankreich nicht sinnvoll seien, hat der Angeklagte sodann erklärt, er habe sich die Waffen wegen der Ereignisse am Jahreswechsel 2015/2016 auf der Kölner Domplatte beschafft. Er habe sich und seine Angehörigen mit diesen Schusswaffen gegen Terroristen verteidigen wollen. Drei Personen wären dann schon mal ausgestattet gewesen. Er sei von 100 bis zu 5.000 Terroristen ausgegangen, die nach Deutschland gekommen seien und als "Sleeper" andere, die bereits da gewesen seien, weiter radikalisierten. Oder es gebe noch das Szenario, dass Deutschland von Angreifern überrannt werde. 137 Er habe das Gewehr G3 zeitweise in Stadt13/Frankreich in einem Beutel unter seinem Bett aufbewahrt; im Sommer 2016 habe er es dort einmal dem Zeugen E gezeigt. Die FN Browning habe er dem Zeugen einmal auf dem Marktplatz in Stadt1 gezeigt. 138 Im Waffengeschäft des Zeugen F habe er eine Montageschiene für das Gewehr G3 erworben, um ein Zielfernrohr installieren zu können. Er habe in diesem Geschäft auch nach einer Ausziehkralle für die Waffe Landmann Preetz und nach Zubehör für die FN Browning gefragt. Diese Gegenstände habe er dann im Waffengeschäft V1 GmbH erworben. Er sei mit dem Zeugen F auf einem Schießstand in Stadt15 gewesen. Dort habe er alle drei Waffen bei sich gehabt. Mit dem G3 und der FN Browning habe er geschossen. Ob er dort auch mit dem Landmann Preetz geschossen habe, wisse er nicht mehr sicher. Die Frage, ob es sich bei dem Gewehr G3 um eine militärische vollautomatische oder um eine zivile halbautomatische

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