483 Wer noch nicht begriffen hat, dass wir uns im Kriegszustand befinden und es langfristig um die Liquidierung all dessen geht, was deutsch ist - also von der Kultur über die Sprache bis hin zu uns deutschen Menschen - der ist nicht nur ein Volltrottel, sondern Gegner. Es gibt für mich nur noch schwarz oder weiß - Freund oder Feind. 484 Diese Aussagen muss sich die Antragsgegnerin zurechnen lassen. Zwar handelt es sich bei Stefan Hartung als Kreisverbandsvorsitzendem nicht um einen Parteifunktionär der ersten Reihe. Allerdings hat sich die Antragsgegnerin seine Aussage durch die Verbreitung auf der Facebook-Seite des Landesverbands Sachsen zu eigen gemacht. 485 Die Jungen Nationalisten Sachsen bezeichneten Politiker in einem Beitrag mit dem Titel "Die Blutnacht von Chemnitz und ihre Folgen" vom 28. August 2018 auf der Homepage der Jungen Nationalisten als "Verräter unseres Volkes", die sie zur Rechenschaft ziehen wollten: 486 Packen wir die Verräter unseres Volkes am Kragen. Schlagen wir der Verlogenheit ins Gesicht und helfen dem Nachbarn und den einfachen Menschen dort draußen. 487 In einem weiteren Beitrag auf der Homepage der Jungen Nationalisten vom 14. Juli 2019 unter dem Titel "Schwarze Kreuze - kein deutsches Opfer wird vergessen!" forderten diese, dass "diese Gestalten" - gemeint sind Politiker - sich dafür "juristisch zu verantworten haben, was sie unserem Volk antaten". 488 Der damalige Landesvorsitzende in Bayern Sascha Roßmüller kommentierte den Amoklauf eines Somaliers in Würzburg im Juni 2021 in einem Facebook-Beitrag, indem er die Anklage der ehemaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel forderte. Dieser Beitrag wurde am 26. Juni 2021 auf der Facebook-Seite des sächsischen Landesverbands der Antragsgegnerin geteilt: 489 Es wäre angebracht, Frau Merkel neben dem seit 2015 in Deutschland befindlichen somalischen Allahu AkbarMesserstecher aus Würzburg wegen Beihilfe auf der Anklagebank Platz nehmen zu lassen. 490 Diese pauschalen Äußerungen reichen über eine zugespitzte Kritik an der Politik oder an einzelnen handelnden Politikerinnen und Politikern hinaus und stellen das parlamentarisch-repräsentative System im Sinne des Grundgesetzes grundsätzlich zur Disposition. 491 (c) Letzteres wird dadurch bestätigt, dass die Antragsgegnerin die Abschaffung des bestehenden politischen Systems fordert, ohne zugleich offenzulegen, auf welchem Weg der notwendige Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und staatlicher Herrschaft in dem von ihr angestrebten "Nationalstaat" sichergestellt werden soll (vgl. dazu BVerfGE 144, 20 <294 f. Rn. 804>). 492 Der Vorsitzende des Landesverbands Nordrhein-Westfalen Claus Cremer äußerte insoweit in einem Interview, das am 31. August 2018 auf dem YouTube-Kanal "Abakus News" veröffentlicht wurde: 493 Also wir sind der Auffassung, dass dieses System, so wie es zurzeit ist, überwunden werden muss und mit einem neuen nationalstaatlichen, deutschfreundlichen System ersetzt werden soll. [...] Wir sind ausgesprochene Systemkritiker und wir lehnen auch das System als Gänze ab. 494 In einem Artikel des stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbands Rheinland-Pfalz Safet Babic in der "Deutschen Stimme", Ausgabe Nr. 2/2019, zitierte dieser seinen Landesvorsitzenden Markus Walter mit der Forderung, das bestehende System zu überwinden: 495 Die Demonstrationen in Kandel halten in der Pfalz die Zündflamme am Brennen, die nötig sein wird, um im entscheidenden Moment das Lauffeuer zu entzünden, das diesem System gebührt. 496 In Wahlkämpfen wirbt die Antragsgegnerin damit, nicht nur eine alternative Politik, sondern eine fundamentale Systemalternative anzubieten (Facebook-Eintrag vom 19. Juli 2021). Unterstrichen wird dies durch ein Interview des Bundesvorsitzenden Frank Franz in der Zeitschrift "Deutsche Stimme", Ausgabe 8/2021: 497 Wir beteiligen uns auch an Wahlen, aber das ist für uns kein Selbstzweck, sondern wir denken langfristiger, weil wir überzeugt davon sind, dass der Zeitpunkt kommen wird, an dem die Verhältnisse kippen werden. Dafür stehen wir bereit, aber auch dafür bedarf es eines gewissen Unterbaus, wie ihn Abgeordnete und Fraktionen darstellen, auch auf kommunaler und Landesebene. 498 (d) Die hiergegen erhobenen Einwendungen rechtfertigen keine andere Einschätzung. Soweit die Antragsgegnerin erklärt, erfolgte Einbürgerungen zwar wegen des von ihr vertretenen Abstammungsprinzips für falsch zu halten, sie aber rechtlich nicht infrage zu stellen, relativiert dies das Konzept der "Volksgemeinschaft" nicht. Danach handelt es sich bei eingebürgerten "ethnisch Nichtdeutschen" um Personen, die nicht zur "Volksgemeinschaft" gehören und deshalb auch nicht zur demokratischen Teilhabe berufen sind. Dass die Antragsgegnerin trotzdem bereit wäre, eingebürgerten Personen die mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte dauerhaft zuzuerkennen, ist nicht ersichtlich. Soweit die Antragsgegnerin behauptet, die Kritik an Politikern im Allgemeinen und der Regierung im Besonderen

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