523
Ostdeutschland, das ist der wahre deutsche Osten und damit sind die deutschen Reichsgebiete östlich von Oder und
Neiße gemeint! Diese Gebiete wurden dem Deutschen Volke wider allen Völkerrecht geraubt. [...] Niemals hat das
"Deutsche Volk" in freier Selbstbestimmung auf die deutschen Gebiete, die östlich von der Oder und der Neiße liegen
verzichtet! Jeder Verzicht ist Verrat, "Welche Hand müsste nicht verdorren, die solche Verträge (wie die Ostverträge
Willy Brandt und Kohl den 2 plus 4 Vertrag) unterschrieben haben, die den Verzicht der deutschen Ostgebiete zum
Inhalt haben. 74 Jahre nach der Kapitulation hat Deutschland seine staatliche Einheit immer noch nicht wiedererlangt.
524
In einem weiteren Facebook-Beitrag vom 1. September 2020 sah der Landesverband Hamburg die Schuld am
Kriegsausbruch bei Polen:
525
Was auch immer 1939 in Gleiwitz geschah - Kriegsanlässe gab es für die deutsche Seite genügend. [...] Auf den letzten
Vermittlungsvorschlag Hitlers kurz vor Ausbruch des Krieges reagierte die polnische Seite dann mit
Generalmobilmachung - was praktisch einer Kriegserklärung gleich kam. [...] Nach der siegreichen Beendigung des
Polenfeldzuges erfolgte von deutscher Seite ein Friedensangebot an England und Frankreich, verbunden mit der
Bereitschaft sich aus Polen wieder zurückzuziehen (!), abgesehen von einem schmalen Korridor zu den deutschen
Ostgebieten. Erst durch die Ablehnung dieses Friedensangebotes wurde aus dem territorial begrenzten Konflikt
zwischen Deutschland und Polen ein Weltkrieg. Wenn der II Weltkrieg also mit einer Lüge begann, dann war es die, daß
er allein von deutscher Seite ausgelöst wurde.
526
Am 8. Mai 2019 veröffentlichte der ehemalige Parteivorsitzende Udo Voigt einen Facebook-Eintrag mit dem Schriftzug
"8. Mai 1945: Wir feiern nicht! Befreiungslüge entlarven! Volle Souveränität für Deutschland! Besatzer endgültig raus!
Der Opfer gedenken!".
527
In diese Logik fügt sich ein, dass das Wort "Holocaust" nicht allein der Vernichtungspraxis des NS-Regimes vorbehalten
bleibt, sondern in geradezu umgekehrter Bedeutung Verwendung findet. So veröffentlichte der Landesverband
Schleswig-Holstein am 1. September 2019 ein Bild, das Menschen im Zuge der Ostvertreibung zeigte und mit "Der
andere Holocaust. Die Vertreibung der Deutschen 1944-1949" untertitelt wurde. Der Kreisverband Bochum und
Wattenscheid gedachte in einem Facebook-Eintrag vom 30. Januar 2020 der Opfer "des angloamerikanischen
Bombenholocaust".
528
Mitglieder der Antragsgegnerin glorifizieren außerdem die Wehrmacht und Personen des Nationalsozialismus, indem sie
dieser - zumeist an deren Todestag - gedenken. Neben Beiträgen zum Gedenken an Horst Wessel, Rudolf Heß und
Erich Priebke veröffentlichte der Kreisverband Oderland am 20. Juli 2017, dem Jahrestag des Stauffenberg-Attentats,
auf seinem Facebook-Profil einen Eintrag mit der Überschrift "im Gedenken an die Opfer des 20. Juli 1944". Mit dem
Zusatz "...DU SOLLST DIE ERMORDETEN NICHT, UND NICHT DIE MÖRDER VERGESSEN" wird darin der bei der
Explosion der von Stauffenberg platzierten Bombe Getöteten gedacht.
529
b) Nach alledem zielt die Antragsgegnerin nach wie vor auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch
einen an der ethnischen "Volksgemeinschaft" ausgerichteten autoritären "Nationalstaat". Ihr politisches Konzept
missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen "Volksgemeinschaft" nicht angehören, und ist mit dem
grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar. Damit strebt die Antragsgegnerin nach ihren Zielen und dem
Verhalten ihrer Anhänger nicht nur eine Beeinträchtigung, sondern eine Beseitigung der bestehenden freiheitlichen
demokratischen Grundordnung an (vgl. dazu BVerfGE 144, 20 <306 Rn. 844>).
530
c) Die Antragsgegnerin ist schließlich auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet.
Dies setzt voraus, dass sie über das bloße Bekennen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hinaus die Grenze zum
Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreitet (vgl. Rn. 286). Dass sie in geplanter und
qualifizierter Weise zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unmittelbar ansetzt, wird durch ihre
Organisation, Strategie und Aktivitäten sowie durch die Fähigkeit belegt, sich veränderten Rahmenbedingungen
anzupassen. Die Antragsgegnerin hat in der Vergangenheit an der staatlichen Parteienfinanzierung teilgenommen (aa),
verfügt über eine bundesweite Organisationsstruktur (bb) und führt bundesweit eigene Veranstaltungen durch (cc). Sie
wirbt im Wege der Öffentlichkeitsarbeit für ihre politischen Ziele (dd) und tritt regelmäßig bei Wahlen an (ee). Sie ist
bemüht, ihr strategisches Konzept (ff) auf unterschiedlichen Wegen umzusetzen (gg), und betreibt die Vernetzung mit
nationalen und internationalen Strukturen des Rechtsradikalismus (hh).
aa) Die Antragsgegnerin hat bis zum Jahr 2020 an der staatlichen Parteienteilfinanzierung teilgenommen. Ein Anspruch
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