75 (dd) Die Antragsgegnerin verfolge weiterhin ein in sich geschlossenes politisches Konzept zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Zwar habe sich die Partei äußerlich von der "Vier-Säulen-Strategie" entfernt, diese stelle aber nach wie vor einen zentralen Rahmen für ihr politisches Handeln dar. Den "Kampf um die Köpfe" bezeichne die Antragsgegnerin nunmehr als "sympathische Anbindung an den Bürger". Als zweite Säule ihrer Strategie führe die Antragsgegnerin den "Kampf um die Straße" fort. Sie trage ihre Ideologie sowohl bei Demonstrationen und Bürgerprotesten als auch unter Rückgriff auf zahlreiche Kanäle in den sozialen Medien und andere Publikationsformate in die Öffentlichkeit. Die Jugendorganisation der Antragsgegnerin versuche, junge Leute zu erreichen, und bewerbe eine digitale Schulhof-CD 2.0, die rechtsextremistische Musik sowie entsprechendes Videomaterial und Grafiken enthalte. Der fortgeführte "Kampf um die Parlamente" zeige sich an den ständigen Wahlantritten und dem Bestreben, sich nicht nur, aber eben auch parlamentarisch aktiv zu zeigen. Da die Antragsgegnerin seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein neues Parlamentsmandat habe erringen können, könnten jedoch keine neuen Belege über die Fortführung des "Kampfes in den Parlamenten" beigebracht werden. Der "Kampf um den organisierten Willen" finde Ausdruck in der engen Vernetzung mit der rechtsextremen Szene. 76 (ee) Die Antragsgegnerin versuche durch die Umsetzung ihres strategischen Konzepts ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu verwirklichen. 77 (α) Im Rahmen des "Kampfes um die Köpfe" organisiere sie Veranstaltungen, die bewusst nicht nur an Parteianhänger gerichtet seien. Neben den beiden zentralen Kampagnen "Schutzzonen" und "Deutsche helfen Deutschen" führe sie Veranstaltungen mit unterhaltendem Charakter wie Sommer- und Kinderfeste sowie Tage der offenen Tür und Wohltätigkeitsveranstaltungen durch. Dies nütze der Image-Pflege als "Kümmerer-Partei" und stehe in engem Zusammenhang mit der Strategie, durch soziale Aktionen vor Ort eine regionale Verankerung zu erreichen. 78 (β) Den "Kampf um die Straße" setze die Antragsgegnerin mithilfe unterschiedlicher Veranstaltungsformate um, bei denen sie eine hohe Präsenz zeige und von denen sie einen beträchtlichen Teil selbst organisiere. Zu den traditionellen Veranstaltungsformaten zählten Kundgebungen, Kranzniederlegungen und Mahnwachen. Daneben experimentiere die Antragsgegnerin unter Einbindung der rechtsextremistischen Musikszene auch mit neuartigen Veranstaltungsformaten, wie etwa dem "Schild & Schwert"-Festival, das im April und November 2018 sowie im Juni 2019 stattgefunden habe. Aufgrund ihrer engen Verflechtung mit der rechtsextremistischen Szene sei es möglich, mit anderen Organisationen zu kooperieren und dadurch regelmäßig ein großes Publikum zu erreichen. Vertreter der Antragsgegnerin nähmen auch an Demonstrationen und Bürgerprotesten nicht rechtsextremer Dritter teil, um dabei ihre eigene Ideologie zu bewerben. Ihre Aktivitäten verbreite sie durch ihre ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den sozialen Medien. 79 Im Zentrum der politischen Außenarbeit stünden die Kampagnen "Schutzzonen" und "Deutsche helfen Deutschen". Die "Schutzzonen"-Kampagne sei darauf angelegt, das Image der Antragsgegnerin als "Macher-Partei" zu pflegen. Anfang des Jahres 2018 seien die Bemühungen um die Kampagne intensiviert und die Gründung von "Bürgerwehren" angestrebt worden. Im Juni 2018 sei eine Facebook-Kampagnenseite eingerichtet worden, die Ziele und Möglichkeiten der "Schutzzonen" erläutere. Auf dieser Seite dokumentiere die Antragsgegnerin außerdem einzelne Aktionen, bei denen es sich in erster Linie um "Streifengänge" mehrerer Personen handele. Die Seite habe 8.799 "Gefällt mir"Angaben und 9.068 Abonnenten (Stand: April 2019). Seit Bestehen der Seite seien bis einschließlich 5. März 2019 195 Aktionen in 13 von 16 Ländern dokumentiert worden. Nach Auffassung verschiedener Funktionäre der Antragsgegnerin komme der "Schutzzonen"-Kampagne auch im Wahlkampf große Bedeutung zu. Aus der Antragsgegnerin zurechenbaren Äußerungen, Veröffentlichungen und Aktionen lasse sich die rassistische Prägung der Kampagne erkennen. Das "Kümmerer-Image" pflegten die Antragsgegnerin und ihre Jugendorganisation auch dadurch, dass sie sich mit "Schulwegwachen" gezielt an Schulkinder wendeten. Schließlich werde die "Schutzzonen"-Kampagne auch auf anderen Veranstaltungen beworben, etwa als Angehörige der Antragsgegnerin in "Schutzzonen-Westen" an Veranstaltungen der MVgida in Mecklenburg-Vorpommern teilgenommen hätten. 80 Die Kampagne "Deutsche helfen Deutschen" ziele ebenfalls auf die Pflege des Images als soziale "Macher-Partei". Die auf der Facebook-Kampagnenseite gelisteten Aktionen reichten von Lebensmittelspenden an örtliche Tafeln und Futterspenden an Tierheime über die Durchführung von öffentlichen Suppenküchen bis zur Verteilung von Sachspenden an Infoständen. Die Aktionen dienten der Verbreitung der politischen Überzeugungen der Antragsgegnerin und würden mit der "Schutzzonen"-Kampagne verbunden. Auch die "Deutsche helfen Deutschen"-Kampagne sei von einer rassistischen Grundtendenz geprägt, wofür bereits der Name spreche. (γ) Da die Antragsgegnerin seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 weder ein Mandat auf

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