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(e) Die Antragsgegnerin ziele auf die Beseitigung und nicht nur auf die Beeinträchtigung der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung. Sie wolle die parlamentarische Ordnung durch einen am Konzept der
"Volksgemeinschaft" orientierten autoritären Nationalstaat ersetzen. Damit einher gingen die Missachtung der
Menschenwürde aller, die nicht zur ethnisch definierten "Volksgemeinschaft" gehörten, und die Unvereinbarkeit der
Auffassungen der Antragsgegnerin mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip.
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(f) Die Antragsgegnerin sei auch auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet. Sie
gehe planvoll im Sinne qualifizierter Vorbereitungshandlungen vor. Gewichtiges Indiz hierfür sei bereits die Teilhabe der
Antragsgegnerin an der staatlichen Parteienfinanzierung (aa). Sie verfüge zudem über eine bundesweite Organisation
(bb), die ihr auf allen politischen Ebenen Wahlantritte ermögliche (cc), sowie über ein politisches Konzept, das sich aus
ihrer der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechenden Programmatik ableite (dd) und in zahlreichen
Aktivitäten der Antragsgegnerin Niederschlag finde (ee).
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(aa) Der Umstand, dass die Antragsgegnerin an der staatlichen Parteienteilfinanzierung teilgehabt habe, stelle ein
gewichtiges Indiz für ihr planvolles Vorgehen dar. Denn es erscheine nahezu ausgeschlossen, dass sich ohne eine
hinreichende Organisation, ein politisches Konzept und dessen zumindest versuchsweise Verwirklichung Wahlerfolge in
dem von § 18 Abs. 4 PartG vorausgesetzten Umfang einstellten.
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(bb) Die Antragsgegnerin sei bundesweit organisiert. Dies zeige sich in den zahlreichen Veranstaltungen sowie in ihrer
Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den sozialen Medien. Sie verfüge neben regionalen Untergliederungen über eine
Jugendorganisation, seit 2003 über die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) sowie seit 2006 über den Ring
Nationaler Frauen (RNF). Ausweislich des Rechenschaftsberichts habe sie am 31. Dezember 2017 4.048 Mitglieder
gezählt. Damit sei die Anzahl ihrer Mitglieder im Jahr 2017 zwar um 501 Personen gesunken. Dieser andauernde Trend
führe jedoch nur zur Verneinung der Potentialität der Antragsgegnerin.
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Die Antragsgegnerin, ihre Landesverbände und Teilorganisationen hielten regelmäßig Bundes- und Landesparteitage
und andere parteipolitische Veranstaltungen wie Europakongresse und Klausurtagungen ab. Außerdem würden
vereinzelt Schulungen sowie Vortrags- und Infoveranstaltungen organisiert, die der Verbreitung ihrer
verfassungsfeindlichen Programmatik dienten. Die einzelnen Landesverbände der Antragsgegnerin hätten im Jahr 2018
zahlreiche Informationsveranstaltungen durchgeführt, typischerweise in Form von mobilen Infotischen und der
Verteilung von Flugblättern.
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Die Antragsgegnerin verfüge über Publikationsorgane in Printversionen und in digitalen Formaten. Die vom
Parteivorstand herausgegebene, monatlich erscheinende "Deutsche Stimme" sei das wichtigste überregionale Medium.
Hinzu kämen regionale Publikationen, wie der "Wartburgkreis Bote" und die "Schleswig-Holstein-Stimme". Der Verlag
der "Deutschen Stimme" habe sich mit einem Stand an der Leipziger Buchmesse 2018 beteiligt. Von kaum zu
überschätzender Bedeutung sei der Einsatz neuer, insbesondere sozialer Medien. Auf Facebook habe die Seite der
Antragsgegnerin 164.376 "Gefällt mir"-Angaben sowie 156.838 Abonnenten. Ihr YouTube-Kanal "DS-TV" sei von 5.978
Personen abonniert und verzeichne 1.846.515 Aufrufe. Auf Twitter verzeichne die Antragsgegnerin 4.909 Follower und
20.600 Tweets (Stand: April 2019). Die Antragsgegnerin nutze die sozialen Medien nicht nur zur Verbreitung aktueller
Projekte, insbesondere der beiden Kampagnen "Schutzzonen" und "Deutsche helfen Deutschen", sondern auch zur
unmittelbaren Wahl- und Mitgliederwerbung und zur Vorstellung ihrer Repräsentanten. Das Internet werde darüber
hinaus in mannigfacher Weise genutzt. Der Berliner Landesverband habe etwa im Januar 2018 eine Übersichtskarte
aller Berliner Flüchtlingseinrichtungen veröffentlicht und diese wie folgt kommentiert: "Eine Übersicht der
Überfremdungsschwerpunkte in unserer Stadt". Die Angaben seien sehr detailliert gewesen und hätten neben Adressen
auch jeweils die Zahl der Bewohner sowie Namen einzelner Ansprechpartner enthalten. Auch Angaben über
regelmäßige Stammtischtreffen von in der Flüchtlingshilfe engagierten Personen seien enthalten gewesen.
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(cc) Die Antragsgegnerin nehme regelmäßig an Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen teil. Bis zum Jahr 2019
habe sie sich allein an der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 26. Mai 2019 nicht beteiligt. Darüber hinaus trete die
Antragsgegnerin in erheblichem Ausmaß zu Wahlen unterhalb der Landesebene an und halte einige Mandate auf
kommunaler Ebene.
(dd) Die Antragsgegnerin verfolge weiterhin ein in sich geschlossenes politisches Konzept zur Durchsetzung ihrer