Gericht: Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: ECLI: Dokumenttyp: Quelle: VG Berlin 85. Kammer Normen: § 20 Abs 1 BDG, § 20 Abs 3 BDG, § 21 Abs 2 BDG, § 22 Abs 1 BDG, § 22 Abs 3 BDG, § 24 Abs 1 BDG, § 24 Abs 3 BDG, § 60 Abs 1 BBG, § 61 Abs 1 BBG, § 77 Abs 1 BBG, § 189 StGB 21.11.2018 85 K 10.13 OB ECLI:DE:VGBE:2018:1121.85K10.13OB.00 Urteil Verfahrensgang nachgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 82. Senat, 4. März 2020, OVG 82 D 1.19, Urteil nachgehend BVerwG, 17. Juni 2021, 2 B 56/20, Beschluss Tenor Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Tatbestand 1 Die Klägerin erstrebt die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis. 2 Der am 2... in S... geborene Beklagte absolvierte nach Abschluss der 10-klassigen POS eine Ausbildung bei der Deutschen Post als Facharbeiter für Nachrichtentechnik. Nach Ableisten des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der früheren DDR trat er 1... in die Volkspolizei ein und war ab Februar 1... Mitarbeiter des Ministeriums des Inneren im Zentralen Projektierungs-, Bau- und Instandsetzungsdienst für Nachrichtentechnik. Im Jahr 1... wurde er als Angestellter im Bundesgrenzschutz eingestellt. Unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe wurde er im Jahr 1... zum Polizeihauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz zur Anstellung ernannt.... erfolgte die Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit und die gleichzeitige Ernennung zum Polizeimeister im Bundesgrenzschutz. Im Jahr... wurde der Beamte zum Polizeiobermeister ernannt. 3 Dienstlich war der Beklagte seit 1... in erster Linie als Kontroll- und Streifenbeamter am F... tätig. 2... war er Sicherheitsbeamter an der ständigen Vertretung in B..., 2... an der Deutschen Botschaft in B... und von D...2... bis J...2... am Generalkonsulat in K..., wo er zugleich als Gruppenleiter des Haus- und Objektschutzdienst (HOD) fungierte. Vom 1... bis zum Abbruch der Abordnung wegen der Vorwürfe im hiesigen Verfahren am 1... war er Sicherheitsbeamter und HOD-Gruppenleiter an der Deutschen Botschaft in K.... - Seite 1 von 21 -

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