185 Für die vk.com-Seite der GPD war der Angeklagte F. von dem Angeklagten C. als Editor eingesetzt. Unter dem Editoren-Account veröffentlichte der Angeklagte F. mindestens zwischen Mai 2018 bis Juli 2020 in der Timeline der GPD-Seite zahlreiche judenfeindliche Beiträge, die sich als solche der GPD darstellten. Zwischen April 2019 und Juli 2020 wurden sämtliche Beiträge, die unter dem GPD-Account in der Timeline erschienen, von dem Angeklagten F. veröffentlicht. Zudem nutzte der Angeklagte F. sein vk.com-Profil "Mac F.", um über die Kommentarfunktionen mehrerer Goyim-Seiten bei vk.com volksverhetzende Inhalte zu verbreiten. So postete er jedenfalls im Jahr 2019 Kommentare auf den vk.com-Seiten der SGAP, IGP und BGP. 186 3. Beteiligung des Angeklagten H. (Fall 134 der Anklage) 187 Der Angeklagte H. beteiligte sich im Jahr 2017 an der judenfeindlichen Hetze des Goyim-Netzwerks. Er stand spätestens ab Februar 2017 mit dem Angeklagten C. im Kontakt und teilte dessen rechtsextremistische und judenfeindliche Gesinnung. Von dem Angeklagten C. erfuhr er, dass dieser mit Gesinnungsgenossen ein aus zahlreichen vk.com-Seiten bestehendes Kommunikations-Netzwerk der Goyim-Bewegung betrieb, in das sie regelmäßig judenfeindliche Beiträge einstellten. Der Angeklagte H. schloss sich dem Netzwerk an und veröffentlichte bis Oktober 2017 unter seinem vk.com-Profil "H." judenfeindliche Beiträge, die - wie er wusste - in den Timelines mehrerer Goyim-Seiten auf vk.com verbreitet wurden. 188 Im Einzelnen: Im September und Oktober 2017 kommunizierte der Angeklagte H. mit dem Angeklagten C. in über 1.400 persönlichen Nachrichten, in denen sie sich in ihrer ideologischen Haltung im Sinne der Goyim-Bewegung bestärkten und sich unter anderem über die Bearbeitung von Videobeiträgen für das Goyim-Netzwerk austauschten. Hierzu bot der Angeklagte H. dem Angeklagten C. seine Mithilfe an und erklärte sich bereit, sich von ihm in der Nutzung des Programms Photoshop unterweisen zu lassen, um eigene judenfeindliche Beiträge zur Veröffentlichung auf vk.com zu erstellen. Der Angeklagte H. tauschte sich zudem mit dem Angeklagten C. über die Gründung einer "Goyim-Siedlung" und einer eigenen Kommunikationsplattform der Goyim-Vereinigung ("Goybook") sowie über die Erstellung und den Betrieb weiterer "VK-Communities", u.a. zur "Unterwanderung" der AfD, aus. Der Angeklagte H. erklärte sich gegenüber dem Angeklagten C. bereit, einen Administratoren-Account auf der von dem Angeklagten C. eingerichteten vk.comSeite "Alternative für Deutschland", zu übernehmen. Ferner versuchte er, die rechtsextremistische Propaganda des Netzwerks inhaltlich zu unterstützen, indem er zu einer von ihm erstellten "VK-Community" mit rechtsextremistischen Dokumenten einen Einladungslink an den Angeklagten C. schickte. 189 Ab Juli 2017 verbreitete der Angeklagte H. zudem Beiträge aus der vk.com-Timeline der GPD per WhatsApp an verschiedene Empfänger. 190 4. Verbreitung volksverhetzender Inhalte 191 a. Timeline der vk.com-Seite der GPD 192 Ab August 2016 veröffentlichten die Angeklagten C. und F. entsprechend ihrem seit Januar 2016 besprochenen Plan zahlreiche Beiträge ("Postings") mit volksverhetzenden Inhalten auf der vk.com-Seite der GPD. Insgesamt waren in der Timeline der GPD-Seite in der Zeit von August 2016 bis Juli 2020 mehr als 4.000 Postings öffentlich abrufbar, deren Inhalt überwiegend der judenfeindlichen Ideologie des Goyim-Netzwerks entsprach. Zuletzt hatte die Seite mindestens 459 Mitglieder, von denen sich eine Vielzahl in Deutschland aufhielt. 193 Der Angeklagte C. veröffentlichte in der Zeit vom 25. August 2016 bis 21. April 2019 unter seinem AdministratorenAccount Beiträge in der Timeline der GPD-Seite. Der Angeklagte H. nutzte seine Rolle als Editor in der Zeit vom 15. Mai 2018 bis 19. Juli 2020, indem er dort ebenfalls Beiträge veröffentlichte. U.1 V.1 veröffentlichte an gleicher Stelle in der Zeit vom 28. April 2017 bis 20. Juni 2017 mindestens 17 Beiträge als Administratorin, wobei es sich um Weiterleitungen judenfeindlicher Beiträge von anderen vk.com-Profilseiten handelte. Y.1 Z.1 veröffentlichte in der Zeit vom 26. Juni 2018 bis 14. September 2018 ebenfalls zahlreiche judenfeindliche Beiträge unter ihrem Administratoren-Account in der GPDTimeline. Diese Veröffentlichungen entsprachen dem gemeinsamen Tatplan, die Timeline der GPD gemeinsam mit judenfeindlichen Beiträgen zu bestücken, um sie über das Internet zu verbreiten. Im Einzelnen: 194 aa. Veröffentlichungen durch den Angeklagten C. 195 Die folgenden Beiträge veröffentlichte der Angeklagte C. unter dem Administratoren-Account der GPD in der Timeline der vk.com-Seite der GPD und teilweise auch auf persönlichen vk.com-Seiten, die er unter Alias-Profilen betrieb. In den Fällen 37, 39, 40-43 der Anklage verbreitete er Beiträge über die Timeline der GPD, die zuvor der Angeklagte H. in der Timeline seines persönlichen vk.com-Profils veröffentlicht hatte. Im Fall 62 verbreitete er einen Beitrag, den zuvor der Angeklagte F. in der Timeline seines persönlichen vk.com-Profils veröffentlicht hatte. In den Fällen 52, 54, 55, 65, 66 und 67 verbreitete er Beiträge nicht identifizierter VK-Nutzer. Posting vom 13. Januar 2017 - Tschüss Jude (Fall 6 der Anklage)

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