93
1. Kriminelle Vereinigung
94
2. Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung
95
a. Angeklagter C.
96
b. Angeklagter F.
97
c. Angeklagter H.
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II. Volksverhetzung
99
III. Konkurrenzen
100
D. Strafzumessung
101
I. Angeklagter C.
102
1. Strafrahmen
103
2. Konkrete Strafzumessung
104
3. Gesamtstrafenbildung
105
II. Angeklagter F.
106
1. Strafrahmen
107
2. Konkrete Strafzumessung
108
3. Gesamtstrafenbildung
109
III. Angeklagter H.
110
1. Strafrahmen
111
2. Konkrete Strafzumessung
112
3. Gesamtstrafenbildung
113
4. Strafaussetzung zur Bewährung
114
E. Einziehung
115
I. Angeklagter C.
116
II. Angeklagter F.
117
F. Kostenentscheidung
118
A. Feststellungen
119
I. Persönliche Verhältnisse der Angeklagten
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1. Der Angeklagte C.
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Der heute 38 Jahre alte Angeklagte C. wurde in I. als Kind irakischer Eltern christlichen Glaubens geboren und hat einen
vier Jahre jüngeren Bruder. Die Eltern des Angeklagten C. waren wenige Jahre vor seiner Geburt nach Deutschland
immigriert. Im Jahr 1994 wurde die Familie eingebürgert.
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Der Angeklagte C. besuchte ab dem Jahr 1994 das Bischöfliche Gymnasium in I. Während der Gymnasialzeit zog die
Familie in die niederländische Stadt H.1, von wo aus der Angeklagte weiterhin das Gymnasium in I. besuchte, das er im
Jahr 2003 mit dem Abitur abschloss. Im Anschluss bemühte er sich zunächst erfolglos um einen Ausbildungsplatz im ITund Grafikdesignbereich. Ab dem Jahr 2004 nahm er ein Studium der Informations- und Kommunikationstechnologie
und des Multimediadesigns an einer Fachhochschule im niederländischen I.1 auf. Nebenher arbeitete er seit dem Jahr
2006 als "Multimedia-Lab-Manager" an einer ebenfalls in I.1 gelegenen Fernuniversität. Er befasste sich unter anderem
mit Web-Design, Programmiertätigkeiten, Videobearbeitung und Grafikdesign. Im Jahr 2009 beendete er sein Studium
mit dem Abschluss "Bachelor of Information and Communication Technology, Communication and MultiMediaDesign"
und erhielt eine Festanstellung als "Multimedia-Lab-Manager".
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Während seines Studiums kam es in der Familie zu Spannungen, die im Jahr 2010 in einem körperlichen Angriff des
Angeklagten gegen seine Eltern gipfelten. Der Angeklagte befand sich deswegen von Ende September bis Anfang
November 2010 in den Niederlanden in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung lebte er alleine in einem kleinen
baufälligen Haus in I.1, das er kurz vor seiner Festnahme erworben hatte. Von 2011 bis 2014 unterzog er sich einer
psychologischen Behandlung und war krankgeschrieben. Seit Anfang 2014 gilt er wegen einer zu Unrecht attestierten
paranoiden Schizophrenie in den Niederlanden als arbeitsunfähig und bezieht dort eine monatliche Frührente in Höhe
von etwa 1.700 EUR netto.
Spätestens seit 2014 zog sich der Angeklagte C. zunehmend zurück und verbrachte seine Zeit überwiegend im Internet.