423
Am 13. September 2017 stellte der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils das bereits zu Fall 40 der Anklage
(A.II.4.a.aa) beschriebene Meme "Volk mit Blut rein vom Juden" ein, das der Angeklagte C. mittels des AdministratorenAccounts am selben Tag in der Timeline der GPD weiterverbreitete.
424
Posting vom 13. September 2017 - Follow your ancestors, Jude im Backofen (Fall 145 der Anklage)
425
Ebenfalls am 13. September 2017 stellte der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils das bereits zu Fall 74 der
Anklage (A.II.4.c) beschriebene Meme "Follow your ancestors, Jude im Backofen" ein, das entweder der Angeklagte C.
oder der Angeklagte F. mittels des Administratoren-Accounts am selben Tag in der Timeline der IGP weiterverbreiteten.
426
Posting Oven roasted shlomo (Fall 146 der Anklage)
427
Zu einem unbekannten Zeitpunkt ab Juni 2017 stellte der Angeklagte H. in seinem VK-Profil das bereits zu Fall 75 der
Anklage (A.II.4.c) beschriebene Meme "Oven roasted shlomo" ein, das mittels des Administratoren-Accounts am 13.
September 2017 in der Timeline der IGP weiterverbreitet wurde.
428
Posting vom 14. September 2017 - GAS THE KIKES" (Fall 148 der Anklage)
429
Am 14. September 2017 stellte der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils das bereits zu Fall 77 der Anklage
(A.II.4.c) beschriebene Meme "GAS THE KIKES" ein, das mittels des Administratoren-Accounts am selben Tag in der
Timeline der IGP weiterverbreitet wurde.
430
Posting vom 1. Oktober 2017 - Lösung der Judenfrage (Fall 141 der Anklage)
431
Am 1. Oktober 2017 stellte der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils das bereits zu Fall 41 der Anklage
(A.II.4.a.aa) beschriebene Meme "Lösung der Judenfrage" ein, das der Angeklagte C. mittels des AdministratorenAccounts am selben Tag in der Timeline der GPD weiterverbreitete.
432
Posting vom 11. Oktober 2017 - Pizzakarton mit Anne Frank (Fall 142 der Anklage)
433
Am 11. Oktober 2017 stellte der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils das bereits zu Fall 42 der Anklage
(A.II.4.a.aa) beschriebene Meme "Pizzakarton mit Anne Frank" ein, das der Angeklagte C. mittels des AdministratorenAccounts am selben Tag in der Timeline der GPD weiterverbreitete.
434
Posting vom 13. Oktober 2017 - Video-Clip Hey Rabbi (Fall 143 der Anklage)
435
Am 13. Oktober 2017 stellte der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils den bereits zu Fall 43 der Anklage
(A.II.4.a.aa) beschriebenen Video-Clip "Hey Rabbi" ein, den der Angeklagte C. mittels des Administratoren Accounts am
selben Tag in der Timeline der GPD weiterverbreitete.
436
Der Angeklagten H. hinterließ zudem in der Timeline der vk.com-Seite der GPD folgende Kommentare:
437
Bild-Kommentar vom 2. August 2017 - Vermummte Person mit Axt hinter einem Mann mit israelischer Flagge (Fall 151
der Anklage)
438
Am 2. August 2017 verbreitete der Angeklagte H. über die Kommentarfunktion der Timeline der GPD das bereits zu Fall
93 der Anklage (A.II.4.d) beschriebene Bild "Vermummte Person mit Axt hinter einem Mann mit israelischer Flagge", das
er zuvor am 2. Februar 2017 bereits auf seinem Profil H. gepostet hatte und das der Angeklagte C. am 17. Februar
2017 auf seinem Profil I.3 J.3 weiterverbreitete.
439
Kommentar vom 14. September 2017 - Die Säuberung (Fall 152 der Anklage)
440
Am 14. September reagierte der Angeklagte H. auf ein in der Timeline der GPD erschienenes Posting, das die Zahlung
von angeblich 50 Millionen Dollar pro Tag von Deutschland an Israel kritisierte. Er kommentierte die Frage des Nutzers
U.2 V.2, warum "die alle" an Israel so viel zahlen würden mit den Worten: "U.2, weil diese Bastarde sich auf ihrer
grössten Lüge selbst feiern und die Welt ana Eiern haben. Aber nicht mehr lange und diese wurzellosen Hurensöhne
werden entgültig vom Planeten gefegt ‚Die Säuberung‘".
441
B. Beweiswürdigung
442
I. Einlassungen der Angeklagten
443
1. Angeklagter C.
444
Der Angeklagte C. hat sich zu seinen persönlichen Verhältnissen wie festgestellt eingelassen. Er hat bei mehreren
Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren umfängliche Angaben zu seiner Person gemacht und hat sich in
der Hauptverhandlung insbesondere zu seinem Verhältnis zu seinen Eltern und zu seiner Krankengeschichte sowie
seinem Betäubungsmittelkonsum eingelassen.
Zur Sache hat er bei den Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren geständige Angaben zur Sache