368
Ist seine schlimme Gier nach Geld. [...]
369
Drum hört Ihr Leute weit und breit:
370
,Trau keinem Fuchs auf grüner Heid
371
Und keinem Jud bei seinem Eid!‘"
372
"Ein Kämpfer durfte uns erstehn
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Im deutschen Gau der Franken.
374
Ihm müssen wir es danken,
375
Daß kerngesund bleibt unser Land
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Und frei von jüdischem Bestand!"
377
"Nun wird es in den Schulen schön;
378
Denn alle Juden müssen gehn,
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Die Großen und die Kleinen.
380
Da hilft kein Schrein und Weinen
381
Und auch nicht Zorn und Wut
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Fort mit der Judenbrut!"
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"Des Führers Jugend
384
Die Jugend, die echt deutsch sich nennt,
385
Zur Hitlerjugend sich bekennt.
386
Dem Führer will sie leben.
387
Der Zukunft gilt ihr Streben. [...]
388
Die Juden, die verachten sie.
389
Die sind nicht ihresgleichen:
390
Drum müssen sie auch weichen!" ( ).
391
cc. Kategorie "Audiodateien"
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Audiodatei "Blut muss fließen" (Fall 128 der Anklage)
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Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt zwischen August 2016 und September 2019 lud der Angeklagte C. die
Audiodatei mit dem rechtsextremistischen Lied "Blut muss fließen" der Rechts-Rock Gruppe Tonstörung auf der
Sidebar in der Kategorie Audiodateien hoch. Der Angeklagte C. hatte diese Audiodatei bereits am 20. Juni 2016 in den
Goyim-Foren auf Facebook verbreitete und sich dort mit dem Angeklagten C. darüber ausgetauscht, dass dieses Lied
nicht oft genug eingestellt werden könne.
394
Das etwa zwei Minuten lange Lied enthält folgende Strophe:
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"Wetzt die langen Messer auf dem Bürgersteig,
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lasst die Messer flutschen in den Judenleib.
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In der Synagoge hängt ein schwarzes Schwein,
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in die Parlamente schmeißt die Handgranate rein.
399
Zerrt die Konkubine aus dem Fürstenbett,
400
schmiert die Guillotine mit dem Judenfett."
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Der Refrain lautet:
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"Blut muss fließen, knüppelhageldick,
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und wir scheißen auf die Freiheit dieser
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Judenrepublik ( )."
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dd. Kategorie "Videos"
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Die GPD-Sidebar-Kategorie "Videos" befüllten die Angeklagten F. und C. gemeinsam mit zahlreichen judenfeindlichen
und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten, unter anderem mit folgenden Video-Dateien:
Video "Es war einmal", Upload des Angeklagten F. vom 5. Juli 2018 (Fall 130 der Anklage)