damit objekZv geeignet sein, über kurz oder lang poliZsche Wirkungen zu entalten. Erfasst
sind damit (nur) Verhaltensweisen, die über rein poliZsche Meinungen hinausgehen und auf
die Durchsetzung eines solchen Ziels gerichtet sind. Die bloße KriZk an Verfassungswerten
ist nicht als Gefahr für die freiheitliche demokraZsche Grundordnung einzuschätzen, wohl
aber darüber hinausgehende AkZvitäten zu deren BeseiZgung (BVerfG, B.v. 24.5.2005 – 1
BvR 1072/01 – juris Rn. 70). Die AkZvitäten müssen auf die BeeinträchZgung eines der
vom Gesetz geschützten Rechtsgüter abzielen und somit maßgeblicher Zweck der
Bestrebung sein (BVerwG, U.v. 21.7.2010 – 6 C 22.09 – juris Rn. 59 f.). 271.3.2 Nach diesen
Maßgaben ist davon auszugehen, dass bezüglich des Klägers tatsächliche Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass dieser Bestrebungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayVSG
verfolgt. 28Die vom Kläger herausgegebene Zeitschri^ vertriJ eine Vielzahl von PosiZonen,
die erkennbar Bezug haben zu Ideologieelementen bzw. Stereotypen des
tradiZonellen Rechtsextremismus, wobei allerdings im Wesentlichen nicht unmiJelbar
poliZsche Forderungen erhoben werden, die im Hinblick auf Anhaltspunkte für
verfassungsfeindliche Bestrebungen von Relevanz sein könnten, sondern der
„weltanschauliche Überbau“ im Vordergrund steht, wie sich etwa an den immer
wiederkehrenden Beiträgen zur nordischgermanischen Mythologie, der Betonung der
Volksgemeinscha^ oder etwa der Propagierung eines (Neu-)Heidentums zeigt. Teilweise ist
auch ein für die Sprache des NaZonalsozialismus typischer Duktus festzustellen (vgl. etwa
Ausgabe 2/2007, S. 16 „Endlösung“ in Bezug auf die Kontrolle der WeltnahrungsmiJel;
Ausgabe 4/2009, S. 26 „durchrasste Gesellscha^“; siehe weiter die in verschiedenen
Ausgaben – u.a. 1/2007, S. 22 und 3/2007, S. 23 – abgedruckten „alten Tischsprüche“, die
überwiegend deutschnaZonal konnoZert sind, zum Teil aber auch an die Blut-und-BodenIdeologie der NS-Zeit erinnern). Durchgängig finden sich in der Zeitschri^ des Weiteren
Beiträge, in denen GlobalisierungskriZk meist mit anZamerikanischem Unterton geübt wird
(vgl. etwa Ausgabe 2/2007, S. 15; Ausgabe 1/2008 S. 25; Ausgabe 2/2010, S.
3). GlobalisierungskriZk und AnZamerikanismus sind freilich nicht auf die rechte
Szene beschränkt; es gibt auch eine linke GlobalisierungskriZk und einen
linken AnZamerikanismus und diese Haltungen können auch nicht ohne weiteres als
extremisZsch bzw. verfassungsfeindlich bezeichnet werden (Entsprechendes gilt isoliert
betrachtet auch für die oben angeführten Ideologeme wie die Betonung der nordischgermanischen Mythologie oder der Volksgemeinscha^). Vorliegend ist aber von Belang, dass