se verbringen würden, sofern dieses Safehouse nicht bereits über einen Vorrat an Munition und Waffen verfügt hätte. Entsprechend hat sich der Kläger in der mündlichen Ver- handlung eingelassen. Wenn demgegenüber etwa das Gruppenmitglied ....... in seiner Zeugenvernehmung am 23. April 2018 angab, nur seine Kleidung und Dinge des persönlichen Bedarfs im Krisenfall mitzunehmen, ist dies unglaubhaft. Derselbe Zeuge gab selbst an, die Suche nach einem Safehouse habe dem Schutz seiner Familie gedient. Die Sorge um seine Familie hat er damit begründet, dass Zuwanderer aus Kriegsgebieten möglicherweise Gewaltdelikte verüben könnten. Auch der Zeuge .......... hat sich ähnlich geäußert und angegeben, dass das von ihm als Notlager bezeichnete Safehouse hätte verteidigt werden sollen. Dies bestätigend gab der Zeuge ........... in seinen Zeugenvernehmungen vom 29. Juni 2017 und 13. Juli 2017 an, die legale Beschaffung von Munition habe dem Zweck der Selbstverteidigung gedient. Ebenso ...... gab in seiner Vernehmung vom 29. August 2017 selbst an, dass man davon ausgegangen sei, im Krisenfall könnten Mitmenschen zu einem Problem werden, weil man sich um Nahrung streite. Deshalb sei ein Zufluchtsort gesucht worden. Man habe dann überlegt, wie man sich schützen könne. Weil es Probleme bei der Munitionsbeschaffung gegeben habe, hätten alle Mitglieder in die Gruppenkasse eingezahlt. Wie sich u. a. aus den bei einem Gruppentreffen verteilten Personalbögen und einem von ...... organisierten Schießtraining ergibt, war die Wehrfähigkeit der Gruppe ein zentrales Anliegen derselben. Gegenüber dem vorübergehenden Gruppenmitglied ............... gab er in einer Nachricht am 13. Januar 2017 an, das Thema Sportschütze könne nur unterstützend seien. Der Weg vom Sportschützen zum fähigen Selbstverteidiger sei ein sehr langer Weg. Soweit das Gruppenmitglied ............ in seiner Zeugenvernehmung vom 26. April 2018 angab, er hätte im Ernstfall seine Waffe nicht mitgenommen, zumindest erstmal nicht, dann ergibt sich auch hieraus nichts anderes. Er gab weiter an, es habe keine konkreten Pläne zur Mitnahme von Waffen gegeben. Die Bestände an Munition, die zentral besorgt worden seien und benutzt werden sollte, hätten schon zur Verteidigung dienen sollen. Wenn Munition zentral zur Verteidigung besorgt wurde, dann stünde es jedoch hierzu im Widerspruch, würden die Gruppenmitglieder im Krisenfall ohne Waffen sich im Safehouse einfinden und die Munition nicht zweckentsprechend nutzen können. Ferner hat das Gruppenmitglied .......... ausdrücklich in seiner Zeugenvernehmung vom 24. April 2018 angegeben, im Krisenfall sei es geplant gewesen, dass alle ihre im legalen Besitz befindlichen Waffen mitbringen sollten und diese dann auch in das Safehouse hätten verbracht werden sollen. Demgegenüber stellen sich die Erklärungen der Zeugen ....... und ............ sowie des Klägers in der Hauptverhandlung, die Verteidigung sei nicht mit Waffengewalt geplant gewesen, als Schutzbehauptungen dar. Aber auch unabhängig davon ist der Schluss von der Angst der Gruppenmitglieder vor gewaltbereiten Zuwanderern und die dem Gruppenplan entsprechende Verteidigung des Safehouses darauf, dass die Waffenbesitzer unter den Mitgliedern entsprechend dieses Planes ihrer Waffen und Munition zu Verteidigungszwecken am „Tag X“ zum Safehouse verbringen würden, geradezu zwingend. 92 Aus dem Vorstehenden ergibt sich ebenfalls, dass die Annahme der nicht sorgfältigen Verwahrung von Munition und Waffen gerechtfertigt ist. Sofern nicht ohnehin bereits durch die Gruppenmitglieder und den Kläger Munition in einem Safehouse und damit dem freien Zugriff Dritter zugänglich aufbewahrt wird, ist jedenfalls am „Tag X“ mit einer nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung zu rechnen. Es kann ausgeschlossen werden, dass sich in dem Safehouse den Anforderungen des § 13 Abs. 2 AWaffV entsprechende Waffenschränke befinden. Denn die Gruppe sieht sich ab diesem Zeitpunkt in einem Überlebenskampf, das Safehouse ist bis zum Eintritt des „Tages X“ geheimzuhalten und sollte damit unauffällig sein und die Mitglieder setzen den „Tag X“ mit dem Zu- Seite 20 von 22 -

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