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Das im Zentrum von Stadt 4 gelegene Areal der Synagoge kann mit dem Auto lediglich umfahren werden. Südlich der
Synagoge verläuft die H.-Straße. Von hier aus gesehen befindet sich der rückwärtige Gebäudeteil der Synagoge auf
einer kleinen Anhöhe. Dieser Teil der Synagoge ist - sowohl durch die Straßenbeleuchtung der H.-Straße als auch
durch die Wegbeleuchtung des von der H.-Straße zur Synagoge hinauf verlaufenden Fußweges - so gut beleuchtet,
dass man im Winter und ohne weitere Sichtbehinderung durch die Laubbäume den die Synagoge umgebenden
Sicherungszaun deutlich erkennen kann. Auch aus der Ferne erkennbare rote Warnleuchten vermitteln zudem den
Eindruck eines besonders gesicherten Gebäudes.
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Östlich kann die Synagoge nach Passieren des ebenfalls an der H.-Straße gelegenen Planetariums nach Abbiegen in
die P.-Straße umfahren werden. Von der P.-Straße aus hat man keinen freien Blick auf die Synagoge, da Gebäudeteile
der D.-Schule die Sicht versperren. Von der von der P.-Straße abzweigenden, im Norden parallel zur Synagoge
verlaufenden Q.-Straße kann man das Gebäude aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht sehen. Erst nach Abbiegen auf
die von der Q.-Straße abzweigende R.-Straße kann sich ein Autofahrer dem nördlich gelegenen Haupteingang der
Synagoge am S.-Straße nähern. Die Anfahrt mit dem Auto ist nur bis auf etwa 50 Meter möglich, da eine Weiterfahrt
durch Poller versperrt ist. Das Vorhandensein der Poller wird durch rote Lichterreihen angezeigt, die auch bei
Dunkelheit aus weiter Entfernung deutlich erkennbar sind.
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Von der R.-Straße aus befindet sich die Abbiegung zur T.-Straße etwa 150 Meter vom Haupteingang der Synagoge
entfernt. Die T.-Straße führt über andere Straßen in westliche Richtung von der Synagoge weg. Von der Kreuzung R.Straße/T.-Straße sieht man bei Dunkelheit deutlich den hell erleuchteten vorderen Bereich der Synagoge nebst
Haupteingang. Der gesamte vordere Bereich wird durch eine Straßenlaterne und zwei Lichtmasten ausgeleuchtet sowie
Lichtstrahler, die im Abstand von einigen Metern an der Steinmauer eingelassen sind, die links und rechts des Eingangs
sowie Richtung Planetarium verläuft. Durch diese Beleuchtung ist auch bei Dunkelheit der etwa 2,5 Meter hohe
Metallzaun im vorderen Bereich der Synagoge gut erkennbar. Der gesamte Gebäudekomplex ist - mit Ausnahme des
Treppenaufgangs im Eingangsbereich - umzäunt und im Abstand von ca. 15 Metern von weiteren Lichtmasten
umgeben, die bei Dunkelheit über Bewegungssensoren gesteuert werden und an denen sich Sicherheitskameras
befinden.
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Fußläufig ist der rückwärtige Bereich der Synagoge über den bereits genannten von der H.-Straße abzweigenden
Fußweg zu erreichen. Von der H.-Straße aus führt ein weiterer Fußweg rechts am rückwärtigen Teil des Planetariums
vorbei hin zu dessen Vordereingang. Von hier aus offenbart sich dem Betrachter - bei Dunkelheit - ein guter Blick auf
den hell beleuchteten vorderen Teil der Synagoge nebst Sicherungsanlagen.
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f. Erkundung des Geländes durch den Angeklagten und unfreiwillige Aufgabe des Anschlagsplans
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Der Angeklagte nahm auch bei den weiteren - auf die erste Erkundungsfahrt - folgenden Fahrten zum Areal der
Synagoge jeweils längere Umwege, um seine Routen zu verschleiern. Dabei ahnte er nicht, dass in dem von einem
Bekannten geliehenen Pkw ein GPS-Sender verbaut war, so dass die Bewegungen des Fahrzeugs detailliert
nachvollzogen werden konnten.
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Nach 20 Uhr fuhr er ein weiteres Mal zur H.-Straße und kreuzte im Zeitraum zwischen 20:03 Uhr und 20:13 Uhr
mehrfach die P.- und Q.-Straße. Zumindest einmal fuhr er in die R.-Straße hinein und wendete das Fahrzeug kurz vor
dem Haupteingang der Synagoge an der Kreuzung zur T.-Straße, bevor er sich in südliche Richtung entfernte und bis
21:15 Uhr durch den Stadt 4er Westen fuhr. Nach zwei kurzen Pausen und einigen Umwegen näherte er sich etwa 30
Minuten später aus Richtung T.-Straße kommend erneut der Synagoge und bog in die R.-Straße. Nach einem kurzen
Zwischenhalt in der Nähe des Ruhrstadions fuhr er über die H.-Straße wieder an dem rückwärtigen Areal der Synagoge
vorbei. Schließlich bog er in die U.-Straße und von dort in die wenige hundert Meter südlich des rückwärtigen Teils der
Synagoge gelegene V.-Straße ab. Dort parkte er etwa 30 Minuten. Von hier aus erkundete er das Umfeld der Synagoge
fußläufig, ohne sich dem Gebäude so zu nähern, dass ihn eine der umgebenden Kameras hätte erfassen können.
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Unter dem Eindruck des gut ausgeleuchteten und erkennbar besonders gesicherten Gebäudes gab er schließlich
spätestens nach seinem Halt in der V.-Straße aus Angst vor Entdeckung den ursprünglichen Tatplan auf, seinen
Brandsatz auf die Synagoge zu werfen.
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2. Tat 2: Wurf des Brandsatzes auf die D.-Schule
Der Angeklagte wollte E. gleichwohl die weisungsgemäße Ausführung der Tat suggerieren oder zumindest sein